- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses -
Sachverhalt:
Anlass und
Zielsetzung
Anlass für die Aufstellung des
B-Planes Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ war der Wunsch der Sportvereine („Sportvereinigung
Linderhausen“ und „VfB Schwelm“) einen gemeinsamen Standort für zwei
Kunstrasenplätze an einem Ort zu
konzentrieren.
Da das im Vorjahr vorgestellte Konzept in dieser Form nicht umgesetzt
werden konnte, besteht aus Sicht der Verwaltung kein weiteres Planerfordernis
für den Standort Linderhausen.
Lage und Geltungsbereich
Die in Rede stehende Fläche befindet sich in der Gemarkung Linderhausen östlich der Hattinger Straße, südlich der Gevelsberger Straße, westlich des ev. Gemeindehauses Linderhausen und nördlich der landwirtschaftlichen Nutzflächen Linderhausen.
Ein Übersichtsplan Anlage 1 und die genauen Gebietsabgrenzungen des seinerzeit vorgesehenen Bebauungsplanes können den beigefügten Anlagen (Anlage 2 Vorentwurf und Anlage 3 Planzeichen) entnommen werden.
Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum v.g. Bebauungsplan wurde vom Rat am
23.04.2015 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3
Abs.1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden in gleicher Sitzung
beschlossen. Die Beteiligungen fanden in der Zeit vom 01.06.2015 bis
einschließlich 17.06.2015 parallel statt.
Der vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 23.04.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss
zu dem Bebauungsplan Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ soll nunmehr aufgehoben
werden.
Beschlussvorschlag:
Der vom Rat der Stadt Schwelm in seiner
Sitzung am 23.04.2015 gemäß § 2 Abs.1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ wird aufgehoben.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |