Betreff
Bebauungsplan Nr. 99 "Sportpark Linderhausen"
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses -
Vorlage
061/2016
Aktenzeichen
6.1/StEB/So
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass und Zielsetzung

Anlass für die Aufstellung des B-Planes Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ war der Wunsch der Sportvereine („Sportvereinigung Linderhausen“ und „VfB Schwelm“) einen gemeinsamen Standort für zwei Kunstrasenplätze  an einem Ort zu konzentrieren.

Da das im Vorjahr vorgestellte Konzept in dieser Form nicht umgesetzt werden konnte, besteht aus Sicht der Verwaltung kein weiteres Planerfordernis für den Standort Linderhausen.

 

Lage und Geltungsbereich

Die in Rede stehende Fläche befindet sich in der Gemarkung Linderhausen östlich der Hattinger Straße, südlich der Gevelsberger Straße, westlich des ev. Gemeindehauses Linderhausen und nördlich der landwirtschaftlichen Nutzflächen Linderhausen.

 

Ein Übersichtsplan Anlage 1 und die genauen Gebietsabgrenzungen des seinerzeit vorgesehenen Bebauungsplanes können den beigefügten Anlagen (Anlage 2 Vorentwurf und Anlage 3 Planzeichen) entnommen werden.

 

Verfahren

Der Aufstellungsbeschluss zum v.g. Bebauungsplan wurde vom Rat am 23.04.2015 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden in gleicher Sitzung beschlossen. Die Beteiligungen fanden in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 parallel statt.

Der vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 23.04.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ soll nunmehr aufgehoben werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vom Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 23.04.2015 gemäß § 2 Abs.1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ wird aufgehoben.

 

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann