Betreff
Marketingvereinbarung Dreifeldhalle
Vorlage
046/2016
Aktenzeichen
FB 4.3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 Gem. dem Gewerbemietvertrag vom 31.08.2014 steht der Stadt als Mieterin das alleinige Vermarktungsrecht der Halle zu. Ausgenommen hiervon ist die Tribünenfläche, hier liegt das Vermarktungsrecht beim Investor.

Explizit stehen der Stadt die Einnahmen aus den Namensrechten sowie aus mobiler und stationärer Werbung in der Halle zu.

 

Namensrechte

In Bezug auf die Namensrechte gibt es von Seiten der Verwaltung erste Kontakte mit potentiellen Namensgebern. Die Verwaltung plant die Namensrechte für 5 Jahre zu vergeben. Allerdings sind dies noch keine formalen Vergabegespräche, sondern lediglich erste Sondierungsgespräche. Die Gespräche sollen in Kürze auch unter vergaberechtlichen Bedingungen vertieft werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Verfahren bis zum 31.07.2016 selbst zu betreiben.

Sofern bis dahin kein entsprechender Vertragspartner gefunden werden kann, tritt die Verwaltung die Namensrechte an die EN-Baskets ab.

Die EN-Baskets sehen hier die Möglichkeit über ihre Marketingstrukturen deutlich höhere Beträge zu generieren.  Daher regt die Stadt an ggfs. diesen Weg zu beschreiten, um in eine klassische „win-win-Situation“ zu gelangen. Von den Einnahmen die in den 5 Jahren erzielt werden, erhalt die Stadt 2/3.

 

Stationäre Werbung

Bezüglich der stationären Innenwerbung stellt sich der Sachverhalt gänzlich anders dar.

Für die Stadt ist es faktisch unmöglich für die Innenwerbung Partner zu finden. Die potentiellen Interessenten sehen ihre Werbung im direkten Zusammenhang zu den Schwelmer Vereinen und hier insbesondere zu den EN-Baskets.

Daher schlägt die Verwaltung hier vor, die Rechte für zunächst 1 Jahr an die EN-Baskets abzutreten, die EN-Baskets geben 1/3 der Einnahmen an die Stadt ab. Dieser Betrag kann dann durch die Politik (hier der Sportausschuss) zur Sportförderung eingesetzt werden.

 

Die EN-Baskets sind bereit, die hierzu geschlossenen Verträge der Stadt offen zu legen. Somit ist größtmögliche Transparenz gegeben. Erst danach wird es möglich sein einen Betrag in den Etat 2017 einzustellen.

 

Mobile Werbung

Die den Nutzern/Stadt zustehenden Einnahmen aus der mobilen Werbung (Blowflags, Banner, etc.) sollte den jeweils spielenden Vereinen zufließen. Hier ist dies nach Auffassung der Verwaltung die gerechteste Lösung.

 

VIP-Raum

Die EN-Baskets haben auf eigene Rechnung und Risiko einen VIP-Raum an der Kopfseite der Halle eingerichtet. Dies erscheint aufgrund der Ligazugehörigkeit aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Die im Rahmen der Nutzung anfallenden Arbeitsstunden des Hallenwartes werden auf Basis KGSt erstattet. Der Raum kann von der Stadt jedoch auch genutzt werden (z.B. Sitzung des Sportausschusses). Auch sind die EN-Baskets bereit die Frühjahrsmesse in geeigneter Form zu unterstützen.

 

Nutzungsgebühr

Für die Liga-Spiele (i.d.R. 11 pro Saison) werden die Baskets pauschal 3.000 € pro Saison an Nutzungsgebühr zahlen. Die Trainingszeiten werden wie bei den übrigen Vereinen berechnet.

 

Wie oben dargestellt sollen diese Regelungen (Ausnahme Namensrechte) zunächst für die Saison 2016/2017 gelten. Der Sportausschuss soll sich in der ersten Sitzung im Jahre 2017 mit der Evaluation des Vertrages beschäftigen.

Die Verwaltung wird den Vertrag so abfassen, dass eine Veränderung in der Vereinsstruktur im Vertrag berücksichtigt ist.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage können zum heutigen Tag nicht benannt werden, weil erst nach Zustimmung des Sportausschusses die Verträge geschlossen werden können.

 

 


Beschlussvorschlag:

 Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der im Sachverhalt geschilderten Argumente und dem Vortrag der EN-Baskets einen entsprechenden Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst 12 Monaten ab dem 01.09.2016 zu schließen.

 

 


 

 

Die Bürgermeisterin
I.V. gez. Schweinsberg