Sachverhalt:
Gem. dem Gewerbemietvertrag vom 31.08.2014 steht der Stadt
als Mieterin das alleinige Vermarktungsrecht der Halle zu. Ausgenommen hiervon
ist die Tribünenfläche, hier liegt das Vermarktungsrecht beim Investor.
Explizit
stehen der Stadt die Einnahmen aus den Namensrechten sowie aus mobiler und
stationärer Werbung in der Halle zu.
Namensrechte
In
Bezug auf die Namensrechte gibt es von Seiten der Verwaltung erste Kontakte mit
potentiellen Namensgebern. Die Verwaltung plant die Namensrechte für 5 Jahre zu
vergeben. Allerdings sind dies noch keine formalen Vergabegespräche, sondern
lediglich erste Sondierungsgespräche. Die Gespräche sollen in Kürze auch unter
vergaberechtlichen Bedingungen vertieft werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Verfahren bis zum 31.07.2016 selbst zu betreiben.
Sofern
bis dahin kein entsprechender Vertragspartner gefunden werden kann, tritt die
Verwaltung die Namensrechte an die EN-Baskets ab.
Die
EN-Baskets sehen hier die Möglichkeit über ihre Marketingstrukturen deutlich
höhere Beträge zu generieren. Daher regt
die Stadt an ggfs. diesen Weg zu beschreiten, um in eine klassische
„win-win-Situation“ zu gelangen. Von den Einnahmen die in den 5 Jahren erzielt
werden, erhalt die Stadt 2/3.
Stationäre Werbung
Bezüglich
der stationären Innenwerbung stellt sich der Sachverhalt gänzlich anders dar.
Für
die Stadt ist es faktisch unmöglich für die Innenwerbung Partner zu finden. Die
potentiellen Interessenten sehen ihre Werbung im direkten Zusammenhang zu den
Schwelmer Vereinen und hier insbesondere zu den EN-Baskets.
Daher
schlägt die Verwaltung hier vor, die Rechte für zunächst 1 Jahr an die
EN-Baskets abzutreten, die EN-Baskets geben 1/3 der Einnahmen an die Stadt ab.
Dieser Betrag kann dann durch die Politik (hier der Sportausschuss) zur Sportförderung
eingesetzt werden.
Die
EN-Baskets sind bereit, die hierzu geschlossenen Verträge der Stadt offen zu
legen. Somit ist größtmögliche Transparenz gegeben. Erst danach wird es möglich
sein einen Betrag in den Etat 2017 einzustellen.
Mobile Werbung
Die
den Nutzern/Stadt zustehenden Einnahmen aus der mobilen Werbung (Blowflags,
Banner, etc.) sollte den jeweils spielenden Vereinen zufließen. Hier ist dies
nach Auffassung der Verwaltung die gerechteste Lösung.
VIP-Raum
Die
EN-Baskets haben auf eigene Rechnung und Risiko einen VIP-Raum an der Kopfseite
der Halle eingerichtet. Dies erscheint aufgrund der Ligazugehörigkeit aus Sicht
der Verwaltung sinnvoll. Die im Rahmen der Nutzung anfallenden Arbeitsstunden
des Hallenwartes werden auf Basis KGSt erstattet. Der Raum kann von der Stadt
jedoch auch genutzt werden (z.B. Sitzung des Sportausschusses). Auch sind die
EN-Baskets bereit die Frühjahrsmesse in geeigneter Form zu unterstützen.
Nutzungsgebühr
Für
die Liga-Spiele (i.d.R. 11 pro Saison) werden die Baskets pauschal 3.000 € pro
Saison an Nutzungsgebühr zahlen. Die Trainingszeiten werden wie bei den übrigen
Vereinen berechnet.
Wie
oben dargestellt sollen diese Regelungen (Ausnahme Namensrechte) zunächst für
die Saison 2016/2017 gelten. Der Sportausschuss soll sich in der ersten Sitzung
im Jahre 2017 mit der Evaluation des Vertrages beschäftigen.
Die
Verwaltung wird den Vertrag so abfassen, dass eine Veränderung in der
Vereinsstruktur im Vertrag berücksichtigt ist.
Die
finanziellen Auswirkungen der Vorlage können zum heutigen Tag nicht benannt
werden, weil erst nach Zustimmung des Sportausschusses die Verträge geschlossen
werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage
der im Sachverhalt geschilderten Argumente und dem Vortrag der EN-Baskets einen
entsprechenden Vertrag mit einer Laufzeit von zunächst 12 Monaten ab dem
01.09.2016 zu schließen.
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Die Bürgermeisterin
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