Betreff
a) 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm vom 18.03.2013 (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
037/2016
Aktenzeichen
30 Lie
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat der Verwaltungsrat Änderungen zur Friedhofssatzung (Vorlage 034/2015) und die hierzu erforderlichen Änderungen zur Gebührensatzung (Vorlage 035/2015) beschlossen.

 

Danach konnten erstmalig Premiumgräber für Urnenbestattungen in das Bestattungsangebot aufgenommen werden. In dem im Jahr 2015 neu errichteten Urnenfeld für Erdbestattungen werden Premiumgräber im unmittelbaren Bereich von Trockenmauern angeboten. Da sich die Trockenmauern auch gut sichtbar in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen und von den Nutzern anliegender Grabstätten wahrgenommen werden können,  wurden bisher nur ein Teil der Herstellungskosten bei der Gebührenkalkulation für die Premiumgräbern berücksichtigt.

 

Da die Trockenmauer nach den zwischenzeitlichen Erfahrungen das dominierende  Kriterium für den Kauf der Premiumgrabstätten ist, ist eine anteilige Umlage der Herstellungskosten auf andere Friedhofsteile nicht mehr gerechtfertigt. 

 

Durch die vollständige Umlage der Kosten für die Trockenmauer und unter Einbeziehung der geplanten Investitionen wie Bepflanzungen, Sitzgelegenheiten, etc. ergibt sich für die Premiumgräber folgende neue Kalkulation:

 

·         Urnenbestattung Premium für 2 Urnen:

Bisherige Nutzungsgebühr:    885,00 €

Neue Nutzungsgebühr:        1.050,00 €

 

·         Urnenbestattung Premium für 2 Urnen mit Sandsteinquader:

Bisherige Nutzungsgebühr:  1.270,00 €

Neue Nutzungsgebühr:         1.400,00 €

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a): :

1.       Der 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm vom 18.03.2013 wird entsprechend dem der Vorlage 037/2016 beiliegenden Entwurf beschlossen.

2.       Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu TOP b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Die aufgeführten Veränderungen sind in dem Entwurf zum 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe in Schwelm vom 18.03.2013 (Anlage 1) in Fettdruck dargestellt.

 

 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke