1. Ergebnis aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Satzungsbeschluss gem. § 86 Abs. 1 Landesbauordnung BauO NRW
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren
Mit der Vorlage 264/2014 wurde die „Neufassung der
Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich“ im AUS am 10.02.2015 zur Kenntnis
genommen und auf den Weg gebracht. In dieser Vorlage sind die Ziele und
Rechtsvorschriften hierfür ausführlich dargestellt worden. Die wesentlichen
Änderungen zur „alten“ Satzung aus dem Jahr 1979 sind ebenfalls dargestellt
worden.
In der Folge, der in dieser Sitzung stattgefundenen Diskussion, wurden im Satzungsentwurf einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diese redaktionellen Änderungen betreffenden § 5 abs. 2 (Fassadengestaltung). In der Textfassung des Paragrafen wurde der Begriff „Sichtachsen“ in seiner Definition deutlicher gefasst. Außerdem wurde die zeichnerische Darstellung der Sichtachsen in der Kölner Straße um das einzeln stehende Haus beidseitig herumgeführt.
Der am 10.02.2015 im vorgelegten Satzungsentwurf vorgesehene Genehmigungsvorbehalt (§ 13) wurde gestrichen, die Begründung und die zugehörige Synopse wurden in dieser Hinsicht redaktionell angepasst.
Die Vorlage 264/2014/1 ersetzte somit die Vorlage 264/2014 und
wurde dem AUS am
14.04.2015 erneut vorgelegt. Daraufhin stellte die Fraktion der FDP zu dem
vorgelegten Entwurf folgenden modifizierten Antrag: „Vor Beschlussfassung über die Altstadtsatzung werden die betroffenen
Anwohner und Eigentümer zu einer Versammlung eingeladen, damit diese dort Gelegenheit
erhalten, ihre Vorstellungen und Meinungen zu dem mit Entwurf der Verwaltung
Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung für den
Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen dann dem AUS in der
nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“
Der Antrag wurde
angenommen und Herr Stobbe erklärte, dass eine solche Versammlung am 05.05.2015
stattfinden soll.
Der
Hauptausschuss am 16.04.2015 sowie der Rat in seiner Sitzung am 23.04.2015
schlossen sich dem Ergebnis des AUS nach kurzer kritischer Kritik an. Somit
konnte die eigentliche Vorlage 264/2014/1 in diesem Sitzungszug noch nicht zur
Abstimmung kommen.
Mit der Vorlage 264/2014/2 wurden dem AUS am 02.06.2015
die Anregungen aus dem Bürgergespräch zur Abwägung und Beschlussfassung
vorgelegt. Nach eingehender Diskussion über den Geltungsbereich, wurde der
Antrag gestellt, den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung unter Beibehaltung
der alten Grenzen, allerdings ohne den Bereich östlich der Linie
Bürgerplatz/Lohmannsgasse, jedoch einschließlich des historischen
Verwaltungsgebäudes der ehem. Brauerei, vorzusehen. Die Verwaltung empfahl, in
diesem Falle eine erneute Offenlage
durchzuführen.
Aus der v. g.
Änderung ergab sich eine geänderte Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss
und für den Rat.
Die Vorlage 264/2014/4 wurde daraufhin dem
Hauptausschuss am 11.06.2015, mit
geänderter Beschlussempfehlung (erneute Offenlage), vorgelegt und positiv zur
weiteren Entscheidung dem Rat weitergeleitet.
Der Rat hat dann
in seiner Sitzung am 23.06.2015 diesen Tagesordnungspunkt in die nächste
Sitzung vertagt.
Mit der Vorlage 264/2014/5 wurde dem Rat am 27.08.2015
der geänderte Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt und dort auch
beschlossen.
Die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.09.2015 bis einschließlich 01.10.2015 statt.
Während dieser
Zeit sind keine Bedenken oder Anregungen
bei der Verwaltung vorgebracht worden.
Aufgrund, der
seinerzeit anstehenden Bürgermeister(innen)wahl sowie der Haushaltsdebatte,
wurde der, im Anschluss an die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, folgende
Sitzungszug nicht in Anspruch genommen.
Weiteres Verfahren
Da keine weiteren Anregungen vorgebracht wurden,
kann nun der Satzungsbeschluss zur Neufassung der Gestaltungssatzung für den
Altstadtbereich gem. § 86 Abs. 1 Landesbauordnung BauO NRW erfolgen.
Am Tage
der Bekanntmachung der Satzung durch die Verwaltung, tritt die Neufassung in
Kraft und die vorherige Gestaltungssatzung von 1979 außer Kraft.
Beschlussempfehlung
für den AUS und Hauptausschuss:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Schwelm, die Neufassung der „Gestaltungssatzung für den Altstadt Bereich“ als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der AUS und der
Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgenden Beschluss:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während
der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen bei der Verwaltung
eingegangen sind.
2. Gemäß § 86 Abs. 1 der Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung-BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. März 2000(GV. NRW. S.256), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S.294) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.02.2015
(GV. NRW. S. 208) beschließt
der Rat der Stadt Schwelm die Neufassung der „Gestaltungssatzung für den
Altstadtbereich“ als Satzung.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschuss über
die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo
die Satzung mit der Begründung während der
Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden
kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die
„Satzung der Stadt Schwelm über besondere Anforderungen an die Baugestaltung,
Gestaltungssatzung“ vom 22.03.1979 tritt am Tage der Bekanntmachung der
Neufassung der Gestaltungssatzung, außer Kraft.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |