Betreff
Neufassung der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich
1. Ergebnis aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Satzungsbeschluss gem. § 86 Abs. 1 Landesbauordnung BauO NRW
Vorlage
013/2016
Aktenzeichen
FB 6.1 / StEB / Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren

Mit der Vorlage 264/2014 wurde die „Neufassung der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich“ im AUS am 10.02.2015 zur Kenntnis genommen und auf den Weg gebracht. In dieser Vorlage sind die Ziele und Rechtsvorschriften hierfür ausführlich dargestellt worden. Die wesentlichen Änderungen zur „alten“ Satzung aus dem Jahr 1979 sind ebenfalls dargestellt worden.

In der Folge, der in dieser Sitzung stattgefundenen Diskussion, wurden im Satzungsentwurf einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diese redaktionellen Änderungen betreffenden § 5 abs. 2 (Fassadengestaltung). In der Textfassung des Paragrafen wurde der Begriff „Sichtachsen“ in seiner Definition deutlicher gefasst. Außerdem wurde die zeichnerische Darstellung der Sichtachsen in der Kölner Straße um das einzeln stehende Haus beidseitig herumgeführt.

Der am 10.02.2015 im vorgelegten Satzungsentwurf vorgesehene Genehmigungsvorbehalt (§ 13)  wurde gestrichen, die Begründung und die zugehörige Synopse wurden in dieser Hinsicht redaktionell angepasst.

Die Vorlage 264/2014/1 ersetzte somit die Vorlage 264/2014 und wurde dem AUS am 14.04.2015 erneut vorgelegt. Daraufhin stellte die Fraktion der FDP zu dem vorgelegten Entwurf folgenden modifizierten Antrag: „Vor Beschlussfassung über die Altstadtsatzung werden die betroffenen Anwohner und Eigentümer zu einer Versammlung eingeladen, damit diese dort Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen und Meinungen zu dem mit Entwurf der Verwaltung Nr. 264/2014/1 vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich vorzubringen. Diese Vorschläge sollen dann dem AUS in der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.“

Der Antrag wurde angenommen und Herr Stobbe erklärte, dass eine solche Versammlung am 05.05.2015 stattfinden soll.

Der Hauptausschuss am 16.04.2015 sowie der Rat in seiner Sitzung am 23.04.2015 schlossen sich dem Ergebnis des AUS nach kurzer kritischer Kritik an. Somit konnte die eigentliche Vorlage 264/2014/1 in diesem Sitzungszug noch nicht zur Abstimmung kommen.

Mit der Vorlage 264/2014/2 wurden dem AUS am 02.06.2015 die Anregungen aus dem Bürgergespräch zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach eingehender Diskussion über den Geltungsbereich, wurde der Antrag gestellt, den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung unter Beibehaltung der alten Grenzen, allerdings ohne den Bereich östlich der Linie Bürgerplatz/Lohmannsgasse, jedoch einschließlich des historischen Verwaltungsgebäudes der ehem. Brauerei, vorzusehen. Die Verwaltung empfahl, in diesem Falle  eine erneute Offenlage durchzuführen.

Aus der v. g. Änderung ergab sich eine geänderte Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss und für den Rat.

Die Vorlage 264/2014/4 wurde daraufhin dem Hauptausschuss am 11.06.2015, mit geänderter Beschlussempfehlung (erneute Offenlage), vorgelegt und positiv zur weiteren Entscheidung dem Rat weitergeleitet.

Der Rat hat dann in seiner Sitzung am 23.06.2015 diesen Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung vertagt.

Mit der Vorlage 264/2014/5 wurde dem Rat am 27.08.2015 der geänderte Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt und dort auch beschlossen.

 

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.09.2015 bis einschließlich 01.10.2015 statt.

 

Während dieser Zeit sind keine Bedenken oder  Anregungen bei der Verwaltung vorgebracht worden.

 

Aufgrund, der seinerzeit anstehenden Bürgermeister(innen)wahl sowie der Haushaltsdebatte, wurde der, im Anschluss an die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, folgende Sitzungszug nicht in Anspruch genommen.

 

 

Weiteres Verfahren

Da keine weiteren Anregungen vorgebracht wurden, kann nun der Satzungsbeschluss zur Neufassung der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich gem. § 86 Abs. 1 Landesbauordnung BauO NRW erfolgen.

 

Am Tage der Bekanntmachung der Satzung durch die Verwaltung, tritt die Neufassung in Kraft und die vorherige Gestaltungssatzung von 1979 außer Kraft.

 


Beschlussempfehlung für den AUS und Hauptausschuss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Schwelm, die Neufassung der „Gestaltungssatzung für den Altstadt Bereich“ als Satzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der AUS und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgenden Beschluss:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.        

2.       Gemäß § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung-BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000(GV. NRW. S.256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S.294) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 208) beschließt der Rat der Stadt Schwelm die Neufassung der „Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich“ als Satzung.     

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschuss über  die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die „Satzung der Stadt Schwelm über besondere Anforderungen an die Baugestaltung, Gestaltungssatzung“ vom 22.03.1979 tritt am Tage der Bekanntmachung der Neufassung der Gestaltungssatzung, außer Kraft.   




 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann