Sachverhalt:

 

Die AVU informierte die Stadt Schwelm mit Schreiben vom 28.12.2015 (eingegangen am 04.01.2016) über die Beteiligung an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der AVU vom 24.09.2015. Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 über die Beteiligung beraten und diese einstimmig beschlossen.

 

Ein gleichlautender Beschluss soll nunmehr im Rat der Stadt Schwelm gefasst werden.

 

 

Marktperspektive Erneuerbare Energien

 

Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des EEG 2014 die Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien für die kommenden Jahre im erforderlichen Maße verstetigt.Mit der Festlegung fixer Ausbaukorridore werden Wind On- und Offshore sowie Photovoltaik-Anlagen als zentrale Treiber für den Ausbau der Erneuerbaren Energien definiert. Deren Marktintegration wird durch eine verpflichtende Direktvermarktung sowie die Umstellung der Förderung auf Ausschreibungsmodelle ab 2017, für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FF) ab 2015, erleichtert und intensiviert.

 

 

Erneuerbare Energien – Aussicht der AVU

 

Am 06. Juni 2011 hat der Aufsichtsrat der AVU einer Beteiligung an der Green GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG („SBG KG“) unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von maximal EUR 10 Mio. zugestimmt. Aus dieser Beteiligung ergibt sich zum Stichtag 31.12.2014 eine Zahlungsverpflichtung inForm weiterer Kapitalerhöhungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. Faktisch werden die verbliebenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr abgerufen und können von der AVU in andere Projekte investiert werden.

Da sich die AVU bereits 2011 entschieden hat, insgesamt etwa EUR 10 Mio. in regenerative Projekte zu investieren, bietet sich eine Beteiligung an der Trianel Erneuerbare EnergienGmbH & Co. KG („TEE“) in Höhe von bis zu EUR 5 Mio. an. Die Erarbeitung AVU-eigener Projekte ist außerordentlich schwierig, was am Beispiel des beabsichtigten Baus einer Windkraftanlage in Breckerfeld deutlich wird. Solche Projekte werden im Einzelfall weiter vorangetrieben, stellen aber keine ausreichende Alternative zu der hier vorgestellten Beteiligung dar.

 

 

TEE als neue Investitionsplattform für die AVU

 

Im Folgenden wird die Projektbeschreibung der TEE durch die Trianel GmbH wiedergegeben.

 


Geschäftsmodell

 

Mit der Gründung der TEE soll eine neue kommunale Investitionsplattform für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden.

TEE fokussiert sich auf die attraktivsten Erneuerbare Energien Projekte und damit auf Wind Onshore und PV-FF. Bis 2020 wird ein Projektportfolio von Wind Onshore und PV-FF. Die Investitionen erfolgen ausschließlich in Deutschland.

Ab 2017 sind die Ausschreibungsmodelle für alle regenerativen Erzeugungstechnologien – bis auf Windenergie Offshore – vorgesehen. Die Erkenntnisse aus der einjährigen Pilotphase für PV-FF dienen dann als Grundlage für die Ausgestaltung der jeweiligen Ausschreibungsmodelle. Mit einem frühzeitigen Engagement kann die Gesellschaft daher auch wichtige Erfahrungen für diesen umfassenden Ausschreibungswettbewerb sammeln. Mit dem Bündelungsansatz nutzt TEE die im Ausschreibungsmodell aus inhaltlichen und finanziellen Anforderungen resultierenden Wettbewerbsvorteile gegenüber klassischen Projektentwicklern. Die Präferenz vieler Verkäufer, lieber an, mit der Energieversorgung im Kerngeschäft vertraute, Stadtwerke als an reine Finanzinvestoren zu verkaufen, wird bestmöglich genutzt. Die Zielerfüllung kann grundsätzlich durch die Inanspruchnahme von drei verschiedenen Projektkategorien erfüllt werden:

 

Weißflächenentwicklung: Das Projekt wird von Anfang an entwickelt. Bei dieser Projektkategorie kann die höchste Wertschöpfung erzielt werden. Dieser steht aber ein höheres Risiko gegenüber, da nicht alle Projekte in eine Umsetzung kommen.

 

Kauf teilentwickelter / genehmigter Projekte: Das Projekt wird von einem Entwickler zum Beispiel nach erfolgreicher Genehmigung erworben und entweder mit einem Generalunternehmer oder in eigener Regie umgesetzt. Die Risiken und damit auch die Renditeerwartung sind in dieser Kategorie geringer als bei der Weißflächenentwicklung.

 

Kauf von Bestandsprojekten: Das Projekt wird nach der Inbetriebnahme erworben, hier bestehen die geringsten Risiken aber auch die niedrigsten Renditeerwartungen. Die Trianel Projektentwicklung hat sowohl im Wind Onshore als auch im PV-Bereich in den letzten Jahren ein Netzwerk aufgebaut, das den Aufbau von Projektportfolien ermöglicht, die sich aus allen drei Kategorien zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Startes der neuen Gesellschaft ist geplant, bis Ende 2020 etwa 200 MW Leistung im Bereich Wind Onshore und etwa 75 MW Leistung im Bereich Photovoltaik aufzubauen.

 

Über die Beteiligung am gesamten Portfolio der Gesellschaft erreichen sie eine räumliche, technische sowie wirtschaftliche Diversifizierung, die für die Stadtwerke und kommunale Unternehmen einen dauerhaften Mehrwert auch jenseits des EEG darstellt. Die Stadtwerke realisieren so ihre Ausbauziele bei Erneuerbaren Energien und vermeiden gleichzeitig unrentable Beteiligungen an kleinen Einzelprojekten. Darüber hinaus bietet eine Beteiligung an der TEE den Stadtwerken, die aufgrund von Flächenausweisungsbeschränkungen nicht in ihren angestammten Gebieten Projekte umsetzen können, die Möglichkeit ihre Ausbauziele umzusetzen. Ebenso kann bei langlaufenden Eigenentwicklungen im übergeordneten, deutschlandweiten Portfolio eine Risikodiversifizierung erreicht werden.

 

Chancen und Risiken

 

Investitionen in Onshore Windenergie- und Photovoltaikanlagen werden wirtschaftlich weitgehend durch garantierte Vergütungen des Erneuerbare Energien Gesetzes abgesichert.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Abschluss langfristiger und durch entsprechende Verfügbarkeitsgarantien abgesicherter Vollwartungsverträge. In Summe ergibt sich damit die Möglichkeit einer langfristig abgesicherten Investition in Erzeugungsanlagen. Grundsätzlich ist die eigenständige Entwicklung von Anlagenstandorten (Weißflächenentwicklung) mit Risiken verbunden. Dem entgegen ist beabsichtigt in der TEE neben Weißflächenentwicklungen auch in weiter fortgeschrittene Projekte in den einzelnen Stufen nach Flächensicherung, Genehmigung oder Bau zu investieren. Durch diesen Portfolioeffekt wird das Chancen-Risiko-Verhältnis von Weißflächenentwicklungen in der TEE optimiert. Wesentliche Chancen und Risiken sind auf Ebene der Gesellschafter durch die Schwankungen des Dargebots von Wind und Sonneneinstrahlung gegeben.

 

Die mit den potentiellen Gesellschaftern vereinbarten Investitionskriterien (Anlage 1) spiegeln die aktuellen Gegebenheiten des Investitionsumfeldes in Erneuerbare Energien und insbesondere der gesicherten Vergütungsstrukturen des Erneuerbaren Energien Gesetztes (EEG) wieder. Die kontinuierliche Fortentwicklung hat dazu geführt, dass für die Berechnung der Rendite von vielen nicht kommunalen Marktteilnehmern Zeiträume von bis zu 30 Jahre unterstellt werden, um die mit der Investition verbundenen Chancen nach Wegfall der garantierten Vergütungen aufzeigen zu können. Für die TEE wurde sich zwischen den interessierten Investoren auf folgende Regelung geeinigt.

 

Wind Onshore: Renditeberechnungen für den Zeitraum der EEG-Vergütung (20 Jahre

zzgl. Inbetriebnahmejahr)

 

PV-FF: Auf Grund der etablierten Technologie und der geringen technischen Komplexität (u. a. keine beweglichen Teile) erfolgt die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einer Laufzeit von 25 Jahren zzgl. dem Inbetriebnahmejahr.

 

Im Anschluss an die EEG-Vergütung werden die weiteren Erlöse mit fundamental prognostizierten Strompreisen errechnet. Die Erneuerbaren Energien haben sich in der Vergangenheit sehr dynamisch entwickelt. Es ist nicht auszuschließen, dass die genannten Kriterien (Anlage 1), insbesondere Renditen, auf Grund zukünftiger Entwicklungen nicht mehr erreicht werden können und damit eine Anpassung notwendig wird. Typischerweise gelingt es im Rahmen der Projektierung die Laufzeiten der entsprechenden Flächensicherungsverträge so abzuschließen, dass auch ein Betrieb über die zu Grunde gelegten 20 Jahre (Wind Onshore) bzw. 25 Jahre (PV-FF) hinaus möglich wird. Damit bestehen weitere Ertragschancen die im Zuge des Vorratsbeschlusses nicht berücksichtigt werden.

 

 


Gesellschaftsstruktur und Governance

 

Grundsätzlich soll das bewährte Konzept mit einer Projektgesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), die als Holding fungiert, beibehalten werden. An dieser können sich Gesellschafter der Trianel GmbH („Trianel“), Trianel selbst aber auch weitere kommunale Unternehmen beteiligen. Durch die Umsetzung einzelner Projekte in untergeordneten Projektgesellschaften der TEE kann den beteiligten Gesellschaftern neben der Beteiligung an der Projektgesellschaft TEE eine dezentrale Verankerung vor Ort durch eine weitere Beteiligung an der lokalen Projektgesellschaft ermöglicht werden. So können lokale Interessen bei der Projektauswahl eingebracht und durch entsprechende Beteiligung an der Projektgesellschaft umgesetzt werden. Gemeinsam mit der TEE werden somit durch transparente Nutzung der Expertise aller beteiligten Partner vor Ort, lokale Projekte zeitgerecht und kompetent umgesetzt. Lokale Interessen können gewahrt und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden. Die Beteiligungsgesellschaft soll in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet werden. Kommanditisten sind Stadtwerke und Trianel. Die gewählte Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG sichert zum einen eine hohe Flexibilität bzgl. Gesellschaftsvertrag und Kapitalbeschaffung und ist zum anderen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten einer Kapitalgesellschaft überlegen. Bei der Ausgestaltung als Einheitsgesellschaft (Einheits-GmbH & Co. KG) ist die KG alleinige Eigentümerin der Komplementär GmbH. Eine Harmonisierung und Verzahnung der Vertragswerke ist entbehrlich, weil die KG als Eigentümerin alle Geschäftsanteile hält und bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der GmbH hat. Damit ist auch sichergestellt, dass die kommunalen Gesellschafter einen stärkeren Einfluss auf die Geschäftsführung durch die Komplementär-GmbH haben. Die Satzung der Komplementär-GmbH kann äußerst knapp gehalten werden, allein der Willensbildungsprozess bedarf einer etwas ausführlicheren Regelung. Bei Abstimmung auch der sonstigen Formalien für die Einberufung und Durchführung der beiden Gesellschafterversammlungen können diese simultan abgehalten werden („defacto-Einheitsversammlung“). Die für das Zusammenwirken der Gesellschafter entscheidenden Regelungen sind nur noch bei einer Gesellschaft und zudem nach dem wesentlich flexibleren Recht der KG zu treffen. Der Beitritt zur TEE soll sowohl Gesellschaftern der Trianel als auch anderen kommunalen Partnern möglich sein. Über ein entsprechend großes Volumen kann eine sowohl technische als auch wirtschaftliche Diversifikation der Investitionen erreicht werden. Mit dieser Öffnung kann ferner die Möglichkeit geschaffen werden, andere kommunale Netzwerke, die im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig sind, in die TEE einzubinden, um somit gemeinsam eine stärkere Plattform zu bilden.

 

 

Kommunalrechtliche Aspekte zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Stadtwerken

 

Eine wesentliche Vorrausetzung für das effiziente Agieren am Markt seitens der Trianel Projektentwicklung und der TEE sind kurze und schnelle Entscheidungswege. Dazu ist es erforderlich, bei Beitritt eines Gesellschafters einen Beschluss in seinen Gremien zu verabschieden, unter welchen „Leitplanken“ Projekte ohne weitere Gremienläufe in die TEE übernommen werden können (sog. „Vorratsbeschluss“). Die unmittelbare oder mittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung von Stadtwerken an Gesellschaften („Share Deal“) bedarf nach §§ 108, 107a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) u.a. der vorherigen Entscheidung der jeweils zu beteiligenden Stadt- und Gemeinderäte (§ 108 Abs. 6 GO NRW). Die Beteiligung ist nach § 115 i.V.m. § 108 Abs. 6 GO NRW gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (für Stadtwerke in NRW gegenüber der Bezirksregierung Köln) anzuzeigen. Dies gilt unabhängig von der Größe der Beteiligung sowie auch unabhängig davon, dass es sich für die Stadtwerke-Gesellschafter der Trianel insoweit nur um eine mittelbare Beteiligung handelt (§§ 108 Abs. 6, 115 Abs. 2 GO NRW). Infolge der Vielzahl von geringfügig beteiligten Stadtwerke-Gesellschaftern an Trianel sind diese regelmäßig in der Verpflichtung, auch mit kleineren Beteiligungsbeträgen an den Projektgesellschaften der TEE (mittelbare Beteiligungen) in ihre Gremien zu gehen. Die Dauer der Gremienläufe bis zum Abschluss des Anzeigeverfahrens beträgt im Durchschnitt ca. 6 bis 9 Monate. Soweit die Durchführung des ordentlichen kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW wegen der Eigenart des Anbahnungsgeschäftes rechtlich und faktisch unmöglich wäre, könnte das Anzeigeverfahren in kürzerer Frist oder wenn anders unmöglich, nachträglich erfolgen. In diesem Fall würden jedoch die anzeigenden Kommunen bis zur Bestätigung der Anzeige das Risiko für eine kommunalrechtliche Ablehnung selbst tragen, da die materiell-rechtliche Wirkung ihrer Erklärungen zum Erwerb oder der Beteiligung an der Zielgesellschaft unbeschadet von der kommunalrechtlichen Anzeige erhalten bleibt. Die Dauer der Gremienläufe (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung, Stadt- und Gemeinderäte) macht einen Gesellschaftserwerb unter Wettbewerbsbedingungen aktuell in der Regel nicht möglich. Hierdurch werden die Stadtwerke im Bezug von günstigen Konditionen gegenüber privatwirtschaftlichen Wettbewerbern benachteiligt. Für den Einstieg der Stadtwerke in den Bereich der Erneuerbaren Energien besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit einem „Vorratsbeschluss“ durch den Stadtrat nach festen Investitionskriterien zu arbeiten. Hierbei würden die einzelnen Stadtwerke ihren Gremien eine Gremienvorlage zur Entscheidung vorlegen, die eine Investition unter bestimmten festgelegten Investitionskriterien erlaubt. Bei der späteren Investitionsentscheidung der TEE würden die Stadtwerke bei Sicherstellung der Einhaltung aller Investitionskriterien nicht noch mal einen Ratsbeschluss herbeiführen müssen, sondern könnten die Investition auf Basis des Vorratsbeschlusses tätigen. Nicht durch den Vorratsbeschluss zu ersetzen ist das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Dieses muss nach wie vor durchgeführt werden.

 

 

Die Anlagen sind in digitaler Form beigefügt, Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm stimmt zu, dass die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen

 

  1. sich an der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu EUR 5 Mio., entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 3,57 % beteiligt. Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft „Trianel Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH“ mit einem Stammkapital von € 25.000,- und

 

  1. mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der AVU begründet, sofern diese den dem Gesellschaftsvertrag der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ und dieser Beschlussvorlage jeweils als Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog erfüllen, oder diese Beteiligungen entsprechend der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ veräußert.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg