Sachverhalt:
Die AVU informierte die Stadt Schwelm mit Schreiben
vom 28.12.2015 (eingegangen am 04.01.2016) über die Beteiligung an der Trianel
Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Vorausgegangen war ein
entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der AVU vom 24.09.2015. Der
Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 über die
Beteiligung beraten und diese einstimmig beschlossen.
Ein gleichlautender Beschluss soll nunmehr im Rat
der Stadt Schwelm gefasst werden.
Marktperspektive
Erneuerbare Energien
Die
Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des EEG 2014 die Rahmenbedingungen
für Investitionen in Erneuerbare Energien für die kommenden Jahre im
erforderlichen Maße verstetigt.Mit der Festlegung fixer Ausbaukorridore werden
Wind On- und Offshore sowie Photovoltaik-Anlagen als zentrale Treiber für den
Ausbau der Erneuerbaren Energien definiert. Deren Marktintegration wird durch
eine verpflichtende Direktvermarktung sowie die Umstellung der Förderung auf
Ausschreibungsmodelle ab 2017, für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FF) ab
2015, erleichtert und intensiviert.
Erneuerbare
Energien – Aussicht der AVU
Am
06. Juni 2011 hat der Aufsichtsrat der AVU einer Beteiligung an der Green GECCO
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG („SBG KG“) unter Übernahme einer
Pflichteinlage in Höhe von maximal EUR 10 Mio. zugestimmt. Aus dieser
Beteiligung ergibt sich zum Stichtag 31.12.2014 eine Zahlungsverpflichtung
inForm weiterer Kapitalerhöhungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. Faktisch werden die
verbliebenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr abgerufen und können von der
AVU in andere Projekte investiert werden.
Da
sich die AVU bereits 2011 entschieden hat, insgesamt etwa EUR 10 Mio. in
regenerative Projekte zu investieren, bietet sich eine Beteiligung an der
Trianel Erneuerbare EnergienGmbH & Co. KG („TEE“) in Höhe von bis zu EUR 5
Mio. an. Die Erarbeitung AVU-eigener Projekte ist außerordentlich schwierig,
was am Beispiel des beabsichtigten Baus einer Windkraftanlage in Breckerfeld
deutlich wird. Solche Projekte werden im Einzelfall weiter vorangetrieben,
stellen aber keine ausreichende Alternative zu der hier vorgestellten
Beteiligung dar.
TEE als neue Investitionsplattform
für die AVU
Im
Folgenden wird die Projektbeschreibung der TEE durch die Trianel GmbH
wiedergegeben.
Geschäftsmodell
Mit
der Gründung der TEE soll eine neue kommunale Investitionsplattform für den
Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden.
TEE
fokussiert sich auf die attraktivsten Erneuerbare Energien Projekte und damit
auf Wind Onshore und PV-FF. Bis 2020 wird ein Projektportfolio von Wind Onshore
und PV-FF. Die Investitionen erfolgen ausschließlich in Deutschland.
Ab
2017 sind die Ausschreibungsmodelle für alle regenerativen
Erzeugungstechnologien – bis auf Windenergie Offshore – vorgesehen. Die
Erkenntnisse aus der einjährigen Pilotphase für PV-FF dienen dann als Grundlage
für die Ausgestaltung der jeweiligen Ausschreibungsmodelle. Mit einem
frühzeitigen Engagement kann die Gesellschaft daher auch wichtige Erfahrungen
für diesen umfassenden Ausschreibungswettbewerb sammeln. Mit dem
Bündelungsansatz nutzt TEE die im Ausschreibungsmodell aus inhaltlichen und
finanziellen Anforderungen resultierenden Wettbewerbsvorteile gegenüber
klassischen Projektentwicklern. Die Präferenz vieler Verkäufer, lieber an, mit
der Energieversorgung im Kerngeschäft vertraute, Stadtwerke als an reine Finanzinvestoren
zu verkaufen, wird bestmöglich genutzt. Die Zielerfüllung kann grundsätzlich
durch die Inanspruchnahme von drei verschiedenen Projektkategorien erfüllt
werden:
Weißflächenentwicklung:
Das Projekt wird von Anfang an entwickelt. Bei dieser Projektkategorie kann die
höchste Wertschöpfung erzielt werden. Dieser steht aber ein höheres Risiko
gegenüber, da nicht alle Projekte in eine Umsetzung kommen.
Kauf
teilentwickelter / genehmigter Projekte: Das Projekt wird von
einem Entwickler zum Beispiel nach erfolgreicher Genehmigung erworben und
entweder mit einem Generalunternehmer oder in eigener Regie umgesetzt. Die
Risiken und damit auch die Renditeerwartung sind in dieser Kategorie geringer
als bei der Weißflächenentwicklung.
Kauf
von Bestandsprojekten: Das Projekt wird nach der
Inbetriebnahme erworben, hier bestehen die geringsten Risiken aber auch die
niedrigsten Renditeerwartungen. Die Trianel Projektentwicklung hat sowohl im
Wind Onshore als auch im PV-Bereich in den letzten Jahren ein Netzwerk
aufgebaut, das den Aufbau von Projektportfolien ermöglicht, die sich aus allen
drei Kategorien zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Startes der neuen
Gesellschaft ist geplant, bis Ende 2020 etwa 200 MW Leistung im Bereich Wind
Onshore und etwa 75 MW Leistung im Bereich Photovoltaik aufzubauen.
Über
die Beteiligung am gesamten Portfolio der Gesellschaft erreichen sie eine
räumliche, technische sowie wirtschaftliche Diversifizierung, die für die
Stadtwerke und kommunale Unternehmen einen dauerhaften Mehrwert auch jenseits
des EEG darstellt. Die Stadtwerke realisieren so ihre Ausbauziele bei
Erneuerbaren Energien und vermeiden gleichzeitig unrentable Beteiligungen an
kleinen Einzelprojekten. Darüber hinaus bietet eine Beteiligung an der TEE den
Stadtwerken, die aufgrund von Flächenausweisungsbeschränkungen nicht in ihren
angestammten Gebieten Projekte umsetzen können, die Möglichkeit ihre
Ausbauziele umzusetzen. Ebenso kann bei langlaufenden Eigenentwicklungen im
übergeordneten, deutschlandweiten Portfolio eine Risikodiversifizierung
erreicht werden.
Chancen und Risiken
Investitionen
in Onshore Windenergie- und Photovoltaikanlagen werden wirtschaftlich
weitgehend durch garantierte Vergütungen des Erneuerbare Energien Gesetzes
abgesichert.
Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit zum Abschluss langfristiger und durch
entsprechende Verfügbarkeitsgarantien abgesicherter Vollwartungsverträge. In
Summe ergibt sich damit die Möglichkeit einer langfristig abgesicherten
Investition in Erzeugungsanlagen. Grundsätzlich ist die eigenständige
Entwicklung von Anlagenstandorten (Weißflächenentwicklung) mit Risiken
verbunden. Dem entgegen ist beabsichtigt in der TEE neben
Weißflächenentwicklungen auch in weiter fortgeschrittene Projekte in den
einzelnen Stufen nach Flächensicherung, Genehmigung oder Bau zu investieren.
Durch diesen Portfolioeffekt wird das Chancen-Risiko-Verhältnis von
Weißflächenentwicklungen in der TEE optimiert. Wesentliche Chancen und Risiken
sind auf Ebene der Gesellschafter durch die Schwankungen des Dargebots von Wind
und Sonneneinstrahlung gegeben.
Die
mit den potentiellen Gesellschaftern vereinbarten Investitionskriterien (Anlage
1) spiegeln die aktuellen Gegebenheiten des Investitionsumfeldes in Erneuerbare
Energien und insbesondere der gesicherten Vergütungsstrukturen des Erneuerbaren
Energien Gesetztes (EEG) wieder. Die kontinuierliche Fortentwicklung hat dazu
geführt, dass für die Berechnung der Rendite von vielen nicht kommunalen
Marktteilnehmern Zeiträume von bis zu 30 Jahre unterstellt werden, um die mit
der Investition verbundenen Chancen nach Wegfall der garantierten Vergütungen
aufzeigen zu können. Für die TEE wurde sich zwischen den interessierten
Investoren auf folgende Regelung geeinigt.
Wind
Onshore: Renditeberechnungen für den Zeitraum der
EEG-Vergütung (20 Jahre
zzgl.
Inbetriebnahmejahr)
PV-FF:
Auf Grund der etablierten Technologie und der geringen technischen Komplexität
(u. a. keine beweglichen Teile) erfolgt die Berechnung der Wirtschaftlichkeit
mit einer Laufzeit von 25 Jahren zzgl. dem Inbetriebnahmejahr.
Im
Anschluss an die EEG-Vergütung werden die weiteren Erlöse mit fundamental
prognostizierten Strompreisen errechnet. Die Erneuerbaren Energien haben sich
in der Vergangenheit sehr dynamisch entwickelt. Es ist nicht auszuschließen,
dass die genannten Kriterien (Anlage 1), insbesondere Renditen, auf Grund
zukünftiger Entwicklungen nicht mehr erreicht werden können und damit eine
Anpassung notwendig wird. Typischerweise gelingt es im Rahmen der Projektierung
die Laufzeiten der entsprechenden Flächensicherungsverträge so abzuschließen,
dass auch ein Betrieb über die zu Grunde gelegten 20 Jahre (Wind Onshore) bzw.
25 Jahre (PV-FF) hinaus möglich wird. Damit bestehen weitere Ertragschancen die
im Zuge des Vorratsbeschlusses nicht berücksichtigt werden.
Gesellschaftsstruktur und
Governance
Grundsätzlich
soll das bewährte Konzept mit einer Projektgesellschaft
(Beteiligungsgesellschaft), die als Holding fungiert, beibehalten werden. An
dieser können sich Gesellschafter der Trianel GmbH („Trianel“), Trianel selbst
aber auch weitere kommunale Unternehmen beteiligen. Durch die Umsetzung
einzelner Projekte in untergeordneten Projektgesellschaften der TEE kann den
beteiligten Gesellschaftern neben der Beteiligung an der Projektgesellschaft TEE
eine dezentrale Verankerung vor Ort durch eine weitere Beteiligung an der
lokalen Projektgesellschaft ermöglicht werden. So können lokale Interessen bei
der Projektauswahl eingebracht und durch entsprechende Beteiligung an der
Projektgesellschaft umgesetzt werden. Gemeinsam mit der TEE werden somit durch
transparente Nutzung der Expertise aller beteiligten Partner vor Ort, lokale
Projekte zeitgerecht und kompetent umgesetzt. Lokale Interessen können gewahrt
und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden. Die
Beteiligungsgesellschaft soll in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG
gegründet werden. Kommanditisten sind Stadtwerke und Trianel. Die gewählte
Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG sichert zum einen eine hohe
Flexibilität bzgl. Gesellschaftsvertrag und Kapitalbeschaffung und ist zum
anderen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten einer Kapitalgesellschaft
überlegen. Bei der Ausgestaltung als Einheitsgesellschaft
(Einheits-GmbH & Co. KG) ist die KG alleinige Eigentümerin der
Komplementär GmbH. Eine Harmonisierung und Verzahnung der Vertragswerke ist
entbehrlich, weil die KG als Eigentümerin alle Geschäftsanteile hält und
bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der GmbH hat. Damit ist auch
sichergestellt, dass die kommunalen Gesellschafter einen stärkeren Einfluss auf
die Geschäftsführung durch die Komplementär-GmbH haben. Die Satzung der
Komplementär-GmbH kann äußerst knapp gehalten werden, allein der
Willensbildungsprozess bedarf einer etwas ausführlicheren Regelung. Bei
Abstimmung auch der sonstigen Formalien für die Einberufung und Durchführung
der beiden Gesellschafterversammlungen können diese simultan abgehalten werden
(„defacto-Einheitsversammlung“). Die für das Zusammenwirken der Gesellschafter
entscheidenden Regelungen sind nur noch bei einer Gesellschaft und zudem nach
dem wesentlich flexibleren Recht der KG zu treffen. Der Beitritt zur TEE soll
sowohl Gesellschaftern der Trianel als auch anderen kommunalen Partnern möglich
sein. Über ein entsprechend großes Volumen kann eine sowohl technische als auch
wirtschaftliche Diversifikation der Investitionen erreicht werden. Mit dieser
Öffnung kann ferner die Möglichkeit geschaffen werden, andere kommunale
Netzwerke, die im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig sind, in die TEE
einzubinden, um somit gemeinsam eine stärkere Plattform zu bilden.
Kommunalrechtliche Aspekte zur
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Stadtwerken
Eine
wesentliche Vorrausetzung für das effiziente Agieren am Markt seitens der
Trianel Projektentwicklung und der TEE sind kurze und schnelle
Entscheidungswege. Dazu ist es erforderlich, bei Beitritt eines Gesellschafters
einen Beschluss in seinen Gremien zu verabschieden, unter welchen „Leitplanken“
Projekte ohne weitere Gremienläufe in die TEE übernommen werden können (sog.
„Vorratsbeschluss“). Die unmittelbare oder mittelbare gesellschaftsrechtliche
Beteiligung von Stadtwerken an Gesellschaften („Share Deal“) bedarf nach §§
108, 107a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) u.a. der vorherigen
Entscheidung der jeweils zu beteiligenden Stadt- und Gemeinderäte (§ 108 Abs. 6
GO NRW). Die Beteiligung ist nach § 115 i.V.m. § 108 Abs. 6 GO NRW gegenüber
der zuständigen Aufsichtsbehörde (für Stadtwerke in NRW gegenüber der
Bezirksregierung Köln) anzuzeigen. Dies gilt unabhängig von der Größe der
Beteiligung sowie auch unabhängig davon, dass es sich für die
Stadtwerke-Gesellschafter der Trianel insoweit nur um eine mittelbare
Beteiligung handelt (§§ 108 Abs. 6, 115 Abs. 2 GO NRW). Infolge der Vielzahl
von geringfügig beteiligten Stadtwerke-Gesellschaftern an Trianel sind diese
regelmäßig in der Verpflichtung, auch mit kleineren Beteiligungsbeträgen an den
Projektgesellschaften der TEE (mittelbare Beteiligungen) in ihre Gremien zu
gehen. Die Dauer der Gremienläufe bis zum Abschluss des Anzeigeverfahrens
beträgt im Durchschnitt ca. 6 bis 9 Monate. Soweit die Durchführung des
ordentlichen kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW wegen der
Eigenart des Anbahnungsgeschäftes rechtlich und faktisch unmöglich wäre, könnte
das Anzeigeverfahren in kürzerer Frist oder wenn anders unmöglich, nachträglich
erfolgen. In diesem Fall würden jedoch die anzeigenden Kommunen bis zur
Bestätigung der Anzeige das Risiko für eine kommunalrechtliche Ablehnung selbst
tragen, da die materiell-rechtliche Wirkung ihrer Erklärungen zum Erwerb oder
der Beteiligung an der Zielgesellschaft unbeschadet von der kommunalrechtlichen
Anzeige erhalten bleibt. Die Dauer der Gremienläufe (Aufsichtsrat,
Gesellschafterversammlung, Stadt- und Gemeinderäte) macht einen
Gesellschaftserwerb unter Wettbewerbsbedingungen aktuell in der Regel nicht
möglich. Hierdurch werden die Stadtwerke im Bezug von günstigen Konditionen gegenüber
privatwirtschaftlichen Wettbewerbern benachteiligt. Für den Einstieg der
Stadtwerke in den Bereich der Erneuerbaren Energien besteht grundsätzlich die
Möglichkeit, mit einem „Vorratsbeschluss“ durch den Stadtrat nach festen
Investitionskriterien zu arbeiten. Hierbei würden die einzelnen Stadtwerke
ihren Gremien eine Gremienvorlage zur Entscheidung vorlegen, die eine
Investition unter bestimmten festgelegten Investitionskriterien erlaubt. Bei
der späteren Investitionsentscheidung der TEE würden die Stadtwerke bei
Sicherstellung der Einhaltung aller Investitionskriterien nicht noch mal einen
Ratsbeschluss herbeiführen müssen, sondern könnten die Investition auf Basis
des Vorratsbeschlusses tätigen. Nicht durch den Vorratsbeschluss zu ersetzen
ist das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der zuständigen
Kommunalaufsichtsbehörde. Dieses muss nach wie vor durchgeführt werden.
Die Anlagen sind in
digitaler Form beigefügt, Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht
werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Schwelm stimmt zu, dass die AVU Aktiengesellschaft für
Versorgungs-Unternehmen
- sich an der „Trianel
Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ in der Rechtsform der Einheits-KG
als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu EUR 5
Mio., entsprechend einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 3,57
% beteiligt. Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist die
mittelbare Beteiligung an der von der „Trianel Erneuerbare Energien GmbH
& Co. KG“ zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft „Trianel
Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH“ mit einem Stammkapital von € 25.000,-
und
- mit der
Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die „Trianel Erneuerbare
Energien GmbH & Co. KG“ zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der
AVU begründet, sofern diese den dem Gesellschaftsvertrag der „Trianel
Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ und dieser Beschlussvorlage
jeweils als Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog erfüllen, oder diese
Beteiligungen entsprechend der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der
„Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG“ veräußert.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |