Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Haushaltsplanes
2016 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 20.08.2015 aufgestellt und vom
Bürgermeister auf Basis der Ergänzungsliste am 23.09.2015 bestätigt. Er wurde
am 24.09.2015 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah
einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 75.467.036 € sowie einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 75.445.008 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes belief sich somit für 2016 auf 22.028
€.
Durch Veränderungen
aufgrund der 1. – 3. Änderungsliste erhöht sich der Saldo des Ergebnisplanes
auf 457.005 €.
Die als Anlage 1
beigefügte 3. Änderungsliste (3. Äli) wurde vom 1. Beigeordneten und
Stadtkämmerer am 25.01.2016 aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Schwerpunktmäßig
wurde in der 3. Äli der Beschluss des Hauptausschusses vom 21.01.2016 zur
Zentralisierung der Verwaltung aufgrund des interfraktionellen Antrags der
CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP-Fraktion und der Fraktionen
SWG und Bürger für Schwelm vom 20.01.2016 umgesetzt.
Die weiteren
Veränderungen sind der beigefügten 3. Äli zu entnehmen.
Weiterhin schlägt
die Verwaltung vor, die für die Jahre 2016 ff. bestehende Lücke über eine
Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer B zu schließen (siehe Position 20
der Änderungsliste). Der im Etatentwurf 2016 vorgeschlagene Hebesatz in Höhe von
1098 % wurde für
2016 auf 742 % abgesenkt. Ab 2017 basiert der Ansatz der Grundsteuer B auf
folgenden Hebesätzen: 2017 = 820 %, 2018 und 2019 = 885%, 2020 = 910 % und 2021 = 950 %.
Als Anlage 2 wird
der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der
Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes) nach dem Stand der 3. Äli vorgelegt.
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Als Anlage 3 wird
außerdem die Haushaltssatzung mit den Zahlen nach dem Stand der 3. Ali
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2016 wird
beschlossen.
2. Der
Haushaltssanierungsplan 2016 mit Fortschreibung des
Personalwirtschaftskonzeptes wird
beschlossen.
Nach dem
Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im
Jahre 2016 wieder hergestellt. Die
dafür im Haushaltssanierungsplan
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der
Ausführung des
Haushaltsplanes umzusetzen.
3. Für das Haushaltsjahr 2016 wird
folgende Haushaltssatzung erlassen:
(siehe Anlage)
4. Die TBS werden beauftragt, die im
Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten technischen Maßnahmen
und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel nach den Regeln
der Unternehmenssatzung
durchzuführen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |