Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
001/2016
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Haushaltsplanes 2016 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 20.08.2015 aufgestellt und vom Bürgermeister auf Basis der Ergänzungsliste am 23.09.2015 bestätigt. Er wurde am 24.09.2015 in den Rat eingebracht.

 

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 75.467.036 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 75.445.008 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2016 auf  22.028  €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 3. Änderungsliste erhöht sich der Saldo des Ergebnisplanes auf  457.005 €.

Die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungsliste (3. Äli) wurde vom 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer am 25.01.2016 aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.

 

 

Schwerpunktmäßig wurde in der 3. Äli der Beschluss des Hauptausschusses vom 21.01.2016 zur Zentralisierung der Verwaltung aufgrund des interfraktionellen Antrags der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP-Fraktion und der Fraktionen SWG und Bürger für Schwelm vom 20.01.2016 umgesetzt.

Die weiteren Veränderungen sind der beigefügten 3. Äli zu entnehmen.

 

Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, die für die Jahre 2016 ff. bestehende Lücke über eine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer B zu schließen (siehe Position 20 der Änderungsliste). Der im Etatentwurf 2016 vorgeschlagene Hebesatz in Höhe von

1098 % wurde für 2016 auf 742 % abgesenkt. Ab 2017 basiert der Ansatz der Grundsteuer B auf folgenden Hebesätzen: 2017 = 820 %, 2018 und 2019 = 885%, 2020 =  910 % und 2021 = 950 %.

 

Als Anlage 2 wird der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes)  nach dem Stand der 3. Äli vorgelegt.

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Als Anlage 3 wird außerdem die Haushaltssatzung mit den Zahlen nach dem Stand der 3. Ali beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Stellenplan 2016 wird beschlossen.

 

2.            Der  Haushaltssanierungsplan 2016 mit Fortschreibung des

           Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im

           Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan

           enthaltenen  Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des

           Haushaltsplanes umzusetzen.

 

3.            Für das Haushaltsjahr 2016 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

           (siehe Anlage)

 

4.            Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm

           veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der

           ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung

           durchzuführen.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg