Sachverhalt:
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Mit Schreiben vom
25.11.15 haben die Fraktionen von CDU, B?ndnis90/Die Gr?nen, FDP und SWG/BfS
beantragt, den Ausbau und die St?rkung freier WLAN-Netze in der Stadt zu
pr?fen, sowie darzustellen, welcher personelle und finanzielle Aufwand
erforderlich ist.
Es bestehen prinzipiell drei M?glichkeiten, dem B?rger kostenfrei WLAN zur
Verf?gung zu stellen.
1) Stadt oder Werbegemeinschaft als
Vertragspartner
Die Stadt oder die Werbegemeinschaft werden Vertrags?partner eines
kommerziellen Anbieters. Dieser stellt nach Vorgabe an bestimmten Standorten
(Fu?g?nger?zone) WLAN kostenlos zur Verf?gung. Der Anbieter ermittelt optimale
Sendepunkte in einem abgegrenz??ten Bereich. Er stellt entsprechende Hardware
zur Verf?gung, bietet den Internetzugang in definierter Bandbreite an und
?bernimmt die Haftung bei Missbrauch des Systems. Die Stadt oder ein anderer
Vertragspartner zahlt als Gegenleistung einen bestimmten Betrag. Er hat dann
auch das Recht, die Infrastruktur zu vermarkten.
Die werbefinanzierte Variante l?uft ?hnlich wie vor. Es entstehen geringere
Kosten, weil Unternehmen unmittelbar einen Teil der Kosten ?bernehmen.
Bei dieser Alternative entstehen Kosten im f?nfstelligen Bereich f?r die
Investition sowie Kosten f?r den laufenden Betrieb. Aufgrund der Haushalts?lage
kann die Stadt diese Investition als freiwillige Leistung nicht vornehmen. Auch
der Werbegemein?schaft stehen Mittel daf?r nicht zur Verf?gung.
2) Wer durch die Fu?g?ngerzone in Schwelm geht,
hat schon jetzt an einigen Stellen die M?glichkeit kostenlos ins Internet zu
gelangen. Dies ist auf unterschiedliche Weise m?glich:
Zum Teil betreiben Gesch?fts?leute Zug?nge ins Internet (Accesspoints) ?ber
kommer?zielle Internetprovider, wie Telekom, Unity Media oder ?hnlich. Wer ?ber
diesen Zugang ins Internet gehen, muss sich beim jeweiligen Provider anmelden.
Er best?tigt dessen AGBs und gelangt anschlie?end in der Regel auf eine
Werbeseite (?landingpage?) des Betreibers, der dort Angebote oder Werbung
einstellt. Der Betreiber zahlt in der Regel monatlich einen bestimmten Betrag
an den Provider. Der Provider ?bernimmt als Gegenleistung die St?rerhaftung und
schr?nkt ggf. den Umfang des Zugriffs sowohl zeitlich wie inhaltlich ein. Der
Nutzer kann WLAN kostenlos nutzen, allerdings in der Regel mit zeitlichen
Einschr?nkungen.
3) Zum anderen besteht die M?glichkeit ?ber den
sog. ?Freifunk? ins Internet zu gelangen. Per Freifunk gelangt man ohne weitere
Zwischenschritte unmittelbar ins Internet. Der Interessent eines
Freifunk-Zugangs beschafft zu einmaligen Kosten zwischen 20 und 70 ? einen
Router und stellt einen Teil der Bandbreite seines eigenen DSL-Anschlusses zu
diesem Zweck dem Freifunk zur Verf?gung. Dies ist im Router einstellbar. Damit
wird dieser Zugang ein Teil des Freifunknetzes.
Freifunk hat die Vision einer egalit?ren, freiheitlichen Kommunikationsstruktur
als ?B?rgerfunk?. Er unter?liegt daher keinen Einschr?nkungen; d.h. es besteht
freier Zugang f?r alle ohne Anmelde?prozedur, Freiheit von inhaltlichen
Beschr?nkungen (Sperren von Seiten), sowie Geb?hren??freiheit f?r den Nutzer.
Die technische Konfiguration des Freifunknetzes ist komplex. Soll mit Freifunk
ein bestimm?tes Gebiet abgedeckt werden, wie z.B. eine Fu?g?ngerzone, sollten
sich dort m?glichst viele Anlieger beteiligen, damit ein mobiler Nutzer es ohne
Unterbrechung durchqueren kann.
Die Werbegemeinschaft Schwelm? steht in
Kontakt mit dem Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und m?chte den Freifunk
unter ihren Mitgliedern verbreiten. Viele Mitglieder der Werbegemeinschaft sind
interessiert, Freifunk f?r ihre Kunden anzubieten. Die Freifunk-Gemeinschaft
ist bereit, Hilfestellung zu leisten.
Die Stadt kann den Ausbau durch ideelle und finanzielle Ma?nahmen f?rdern. Der
Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 25.6.2015 die Freifunkinitiative
ausdr?cklich anerkannt.[1]
Sollen st?dtische Immobilien eingebunden werden, m?ssen dort allerdings
Internetan?schl?sse gelegt werden, da diese bisher ?ber den Standort
Hauptstra?e 14 zentral versorgt werden. Dar?ber hinaus kann Freifunk an den
Fl?chtlingsheimen aufgebaut werden.
4) Folgende Punkte sind beim Betrieb eines
Accesspoints zu beachten, gleichg?ltig ob kommerziell oder Freifunk:
a) St?rerhaftung: Wer ?ffentliches WLAN
anbietet gilt grunds?tzlich als Access-Provider und haftet f?r rechtswidriges
Verhalten seiner Nutzer. Beim Betrieb eines kommerziellen Accesspoints haftet der
Provider. Gleiches gilt aber auch f?r den Betrieb eines Freifunk-Accesspoints.
Denn der Verein Freifunk Rheinland e.V. ist ebenfalls als Internet Service
Provider anerkannt[2].
Dar?ber hinaus haftet der Betreiber eines Accesspoints schon deshalb nicht,
weil f?r ihn das Haftungsprivile?g des ? 8 I TMG gilt.[3]
Zum Dritten l?sst sich im Freifunknetz schon aus technischen Gr?nden nicht
nachvoll?ziehen, von welchem Accesspoint die Abfrage kommt.[4]
b) AGB der Accessprovider
Wer via Freifunk Bandbreite zur Verf?gung stellt muss allerdings pr?fen,
inwieweit sein DSL-Vertrag Klauseln enth?lt, die das Zur-Verf?gung-Stellen von
Bandbreite an Dritte untersagen.
c) Jugendschutz
In den Schulen wird der Zugriff auf bestimmte Internetseiten wegen
unerw?nschter Inhalte eingeschr?nkt (politisch radikale Seiten, Pornoseiten
etc.). Durch den Einsatz von Freifunk an Schulen wird diese Ma?nahme
konterkariert, da Freifunk prinzi?piell Internet ohne Einschr?nkungen zur
Verf?gung stellt.
d) Sonstiges
Von zwei befragten St?dten wurde auf folgendes Ph?nomen hingewiesen: An bestimm??ten
Punkten des Gebiets h?tten sich in den Abendstunden Gruppen versammelt, die
dort u.a. gemeinsam surften und die Nachtruhe der Anwohner st?rten. Z. T.
musste ordnungs?beh?rd?lich eingegriffen werden.
5) Fazit:
a) Freifunk bietet f?r Einzelhandel und
Gastronomie einen deutlichen Nutzen, wie auch das gro?e Interesse der Schwelmer
Werbegemeinschaft zeigt. Er kann dazu beitragen, Attraktivit?t und Verweildauer
in der Schwelmer Innenstadt zu erh?hen.
Er kann einfach und ohne gro?en technischen Aufwand umgesetzt werden. Der
einzelne Gewerbetreibende oder Privatmann muss nur geringe finanzielle Mittel
einsetzen. Durch das freiwillige b?rgerschaftliche Engagement vieler wird der
Frei?funk als ?B?rgerdatennetz? nachhaltig entwickelt und der B?rgersinn f?r
Schwelm gest?rkt.
b) Die Stadt selbst kann durch Anmieten von
DSL-Leitungen und Anbindung der Freifunk-Router an den Standorten der
Fl?chtlingsheime den Fl?chtlingen einen Kontakt in die Heimat oder zu
Familienmitgliedern bieten.
c) Die Mitglieder des Freifunksvereins leben
mit ihrer Vision und sind in allen befragten St?dten ?u?erst engagiert, den
Einsatz von Freifunk mit Rat und Tat im Sinne eines B?rger?datennetzes zum
Erfolg zu f?hren.
d) Die St?rerhaftung des Betreibers eines
WLAN-Accesspoints ist ausgeschlossen.
An bestimmten Stellen, wie z.B. im Bereich von Schulen oder ?hnlich sensiblen
Stellen ist der Einsatz von Freifunk eher zur?ckhaltend anzugehen und mit den
Beteiligten zu pr?fen und zu besprechen.
[2]
KGSt Schnellbrief v. 8.12.15;? https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-8970.pdf
[3] Hoeren Internetrecht Oktober 2015 S. 462; 468; http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk
[4] http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk
Beschlussvorschlag:
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Die Verwaltung wird
beauftragt, die b?rgerschaftlichen Aktivit?ten zum Ausbau eines Freifunknetzes
in Schwelm zu unterst?tzen.
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Die B?rgermeisterin
gez. Grollmann |
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