Betreff
Interfraktioneller Antrag der CDU, B'90/Die Grünen, FDP und SWG/BfS vom 25.11.2015 "Freies WLAN für Schwelm"
Vorlage
257/2015
Aktenzeichen
1.1 Ti
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

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Mit Schreiben vom 25.11.15 haben die Fraktionen von CDU, B?ndnis90/Die Gr?nen, FDP und SWG/BfS beantragt, den Ausbau und die St?rkung freier WLAN-Netze in der Stadt zu pr?fen, sowie darzustellen, welcher personelle und finanzielle Aufwand erforderlich ist.

Es bestehen prinzipiell drei M?glichkeiten, dem B?rger kostenfrei WLAN zur Verf?gung zu stellen.

1)      Stadt oder Werbegemeinschaft als Vertragspartner
Die Stadt oder die Werbegemeinschaft werden Vertrags?partner eines kommerziellen Anbieters. Dieser stellt nach Vorgabe an bestimmten Standorten (Fu?g?nger?zone) WLAN kostenlos zur Verf?gung. Der Anbieter ermittelt optimale Sendepunkte in einem abgegrenz??ten Bereich. Er stellt entsprechende Hardware zur Verf?gung, bietet den Internetzugang in definierter Bandbreite an und ?bernimmt die Haftung bei Missbrauch des Systems. Die Stadt oder ein anderer Vertragspartner zahlt als Gegenleistung einen bestimmten Betrag. Er hat dann auch das Recht, die Infrastruktur zu vermarkten.

Die werbefinanzierte Variante l?uft ?hnlich wie vor. Es entstehen geringere Kosten, weil Unternehmen unmittelbar einen Teil der Kosten ?bernehmen.

Bei dieser Alternative entstehen Kosten im f?nfstelligen Bereich f?r die Investition sowie Kosten f?r den laufenden Betrieb. Aufgrund der Haushalts?lage kann die Stadt diese Investition als freiwillige Leistung nicht vornehmen. Auch der Werbegemein?schaft stehen Mittel daf?r nicht zur Verf?gung.


2)      Wer durch die Fu?g?ngerzone in Schwelm geht, hat schon jetzt an einigen Stellen die M?glichkeit kostenlos ins Internet zu gelangen. Dies ist auf unterschiedliche Weise m?glich:

Zum Teil betreiben Gesch?fts?leute Zug?nge ins Internet (Accesspoints) ?ber kommer?zielle Internetprovider, wie Telekom, Unity Media oder ?hnlich. Wer ?ber diesen Zugang ins Internet gehen, muss sich beim jeweiligen Provider anmelden. Er best?tigt dessen AGBs und gelangt anschlie?end in der Regel auf eine Werbeseite (?landingpage?) des Betreibers, der dort Angebote oder Werbung einstellt. Der Betreiber zahlt in der Regel monatlich einen bestimmten Betrag an den Provider. Der Provider ?bernimmt als Gegenleistung die St?rerhaftung und schr?nkt ggf. den Umfang des Zugriffs sowohl zeitlich wie inhaltlich ein. Der Nutzer kann WLAN kostenlos nutzen, allerdings in der Regel mit zeitlichen Einschr?nkungen.

3)      Zum anderen besteht die M?glichkeit ?ber den sog. ?Freifunk? ins Internet zu gelangen. Per Freifunk gelangt man ohne weitere Zwischenschritte unmittelbar ins Internet. Der Interessent eines Freifunk-Zugangs beschafft zu einmaligen Kosten zwischen 20 und 70 ? einen Router und stellt einen Teil der Bandbreite seines eigenen DSL-Anschlusses zu diesem Zweck dem Freifunk zur Verf?gung. Dies ist im Router einstellbar. Damit wird dieser Zugang ein Teil des Freifunknetzes.

Freifunk hat die Vision einer egalit?ren, freiheitlichen Kommunikationsstruktur als ?B?rgerfunk?. Er unter?liegt daher keinen Einschr?nkungen; d.h. es besteht freier Zugang f?r alle ohne Anmelde?prozedur, Freiheit von inhaltlichen Beschr?nkungen (Sperren von Seiten), sowie Geb?hren??freiheit f?r den Nutzer.

Die technische Konfiguration des Freifunknetzes ist komplex. Soll mit Freifunk ein bestimm?tes Gebiet abgedeckt werden, wie z.B. eine Fu?g?ngerzone, sollten sich dort m?glichst viele Anlieger beteiligen, damit ein mobiler Nutzer es ohne Unterbrechung durchqueren kann.


Die Werbegemeinschaft Schwelm? steht in Kontakt mit dem Freifunk im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. und m?chte den Freifunk unter ihren Mitgliedern verbreiten. Viele Mitglieder der Werbegemeinschaft sind interessiert, Freifunk f?r ihre Kunden anzubieten. Die Freifunk-Gemeinschaft ist bereit, Hilfestellung zu leisten.

Die Stadt kann den Ausbau durch ideelle und finanzielle Ma?nahmen f?rdern. Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 25.6.2015 die Freifunkinitiative ausdr?cklich anerkannt.
[1]

Sollen st?dtische Immobilien eingebunden werden, m?ssen dort allerdings Internetan?schl?sse gelegt werden, da diese bisher ?ber den Standort Hauptstra?e 14 zentral versorgt werden. Dar?ber hinaus kann Freifunk an den Fl?chtlingsheimen aufgebaut werden.

4)      Folgende Punkte sind beim Betrieb eines Accesspoints zu beachten, gleichg?ltig ob kommerziell oder Freifunk:

a)      St?rerhaftung: Wer ?ffentliches WLAN anbietet gilt grunds?tzlich als Access-Provider und haftet f?r rechtswidriges Verhalten seiner Nutzer. Beim Betrieb eines kommerziellen Accesspoints haftet der Provider. Gleiches gilt aber auch f?r den Betrieb eines Freifunk-Accesspoints. Denn der Verein Freifunk Rheinland e.V. ist ebenfalls als Internet Service Provider anerkannt[2].
Dar?ber hinaus haftet der Betreiber eines Accesspoints schon deshalb nicht, weil f?r ihn das Haftungsprivile?g des ? 8 I TMG gilt.
[3]
Zum Dritten l?sst sich im Freifunknetz schon aus technischen Gr?nden nicht nachvoll?ziehen, von welchem Accesspoint die Abfrage kommt.
[4]

b)      AGB der Accessprovider
Wer via Freifunk Bandbreite zur Verf?gung stellt muss allerdings pr?fen, inwieweit sein DSL-Vertrag Klauseln enth?lt, die das Zur-Verf?gung-Stellen von Bandbreite an Dritte untersagen.

c)      Jugendschutz
In den Schulen wird der Zugriff auf bestimmte Internetseiten wegen unerw?nschter Inhalte eingeschr?nkt (politisch radikale Seiten, Pornoseiten etc.). Durch den Einsatz von Freifunk an Schulen wird diese Ma?nahme konterkariert, da Freifunk prinzi?piell Internet ohne Einschr?nkungen zur Verf?gung stellt.

d)      Sonstiges
Von zwei befragten St?dten wurde auf folgendes Ph?nomen hingewiesen: An bestimm??ten Punkten des Gebiets h?tten sich in den Abendstunden Gruppen versammelt, die dort u.a. gemeinsam surften und die Nachtruhe der Anwohner st?rten. Z. T. musste ordnungs?beh?rd?lich eingegriffen werden.

5)      Fazit:

a)      Freifunk bietet f?r Einzelhandel und Gastronomie einen deutlichen Nutzen, wie auch das gro?e Interesse der Schwelmer Werbegemeinschaft zeigt. Er kann dazu beitragen, Attraktivit?t und Verweildauer in der Schwelmer Innenstadt zu erh?hen.

Er kann einfach und ohne gro?en technischen Aufwand umgesetzt werden. Der einzelne Gewerbetreibende oder Privatmann muss nur geringe finanzielle Mittel einsetzen. Durch das freiwillige b?rgerschaftliche Engagement vieler wird der Frei?funk als ?B?rgerdatennetz? nachhaltig entwickelt und der B?rgersinn f?r Schwelm gest?rkt.


b)      Die Stadt selbst kann durch Anmieten von DSL-Leitungen und Anbindung der Freifunk-Router an den Standorten der Fl?chtlingsheime den Fl?chtlingen einen Kontakt in die Heimat oder zu Familienmitgliedern bieten.

c)      Die Mitglieder des Freifunksvereins leben mit ihrer Vision und sind in allen befragten St?dten ?u?erst engagiert, den Einsatz von Freifunk mit Rat und Tat im Sinne eines B?rger?datennetzes zum Erfolg zu f?hren.

d)      Die St?rerhaftung des Betreibers eines WLAN-Accesspoints ist ausgeschlossen.

An bestimmten Stellen, wie z.B. im Bereich von Schulen oder ?hnlich sensiblen Stellen ist der Einsatz von Freifunk eher zur?ckhaltend anzugehen und mit den Beteiligten zu pr?fen und zu besprechen.





[3] Hoeren Internetrecht Oktober 2015 S. 462; 468; http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk

[4] http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk


Beschlussvorschlag:

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Die Verwaltung wird beauftragt, die b?rgerschaftlichen Aktivit?ten zum Ausbau eines Freifunknetzes in Schwelm zu unterst?tzen.


 

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Die B?rgermeisterin

gez. Grollmann

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