Betreff
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH - (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
253/2015
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Dringlichkeitsvorlage

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung der Stadt Schwelm wurden von Seiten der Stadt Wuppertal leider erst am 14.12.2015 über die Notwendigkeit einer erforderlichen Beschlussfassung des Rates der Stadt Schwelm noch im Jahre 2015 in Kenntnis gesetzt.

Zur Erläuterung des Sachverhaltes werden die Drucksachen der Stadt Wuppertal VO/0242/14 vom 13.11.2014 und VO/1536/15 vom 10.06.2015 der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 


 

 

Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied:

 

 

Der Rat der Stadt Schwelm bevollmächtigt den 1. Beigeordneten, Herrn Ralf Schweinsberg, in der am 16.12.2015 stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH den Beschlussvorschlag des Rates der Stadt Wuppertal gleichlautend im Namen der Stadt Schwelm zu fassen.

 

 

Datum: 15.12.2015

 

 

 

 

                              __ _______gez.___________     ________gez.____________

                                            Grollmann                                             Flüshöh

                                        Bürgermeisterin                                     Ratsmitglied

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin und einem weiteren Ratsmitglied am 15.12.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hinsichtlich gleichlautender Beschlussfassung des Beschlussvorschlages des Rates der Stadt Wuppertal im Namen der Stadt Schwelm.

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann