Sachverhalt:
Die Verwaltung der
Stadt Schwelm wurden von Seiten der Stadt Wuppertal leider erst am 14.12.2015 über
die Notwendigkeit einer erforderlichen Beschlussfassung des Rates der Stadt
Schwelm noch im Jahre 2015 in Kenntnis gesetzt.
Zur Erläuterung des
Sachverhaltes werden die Drucksachen der Stadt Wuppertal VO/0242/14 vom
13.11.2014 und VO/1536/15 vom 10.06.2015 der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein
weiteres Ratsmitglied:
Der Rat der Stadt
Schwelm bevollmächtigt den 1. Beigeordneten, Herrn Ralf Schweinsberg, in der am
16.12.2015 stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW
Wuppertaler Stadtwerke GmbH den Beschlussvorschlag des Rates der Stadt
Wuppertal gleichlautend im Namen der Stadt Schwelm zu fassen.
Datum: 15.12.2015
__ _______gez.___________ ________gez.____________
Grollmann Flüshöh
Bürgermeisterin
Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin und einem weiteren Ratsmitglied am 15.12.2015
getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hinsichtlich gleichlautender Beschlussfassung des Beschlussvorschlages des
Rates der Stadt Wuppertal im Namen der Stadt Schwelm.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |