Sachverhalt:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des
Haushaltsplanes 2016 mit Anlagen und der Ergänzungsliste des Bürgermeisters
wurde vom Rat der Stadt Schwelm am 24.09.2015 zur Beratung an die zuständigen
Ausschüsse verwiesen.
Der
Haushaltsplanentwurf sah für das Jahr 2016 im Ergebnisplan einen Überschuss in
Höhe von 22.028 € vor, basierend auf einem Hebesatz von 1098 Punkten für die
Grundsteuer B (Ansatz 2016: 9.920.000 €).
Mit
dieser Sitzungsvorlage wird die 2. Änderungsliste zum Verwaltungsentwurf des
Haushaltsplanes 2016 vorgelegt. Sie wurde von der Verwaltungsleitung am
21.12.2015 aufgestellt, bzw. bestätigt.
Der
Ergebnisplan weist nach dem Stand der 2. Änderungsliste einen Überschuss in
Höhe von 416.155 € für das Jahr 2016 aus, basierend auf einem Hebesatz von 742
Punkten für die Grundsteuer B (Ansatz 2016: 6.705.000 €).
Der
Ansatz bei der Grundsteuer B wurde um rd. 3,2 Mio. € reduziert, der Überschuss
im Ergebnisplan ist um rd. 400.000 € gestiegen.
Ursächlich
für diese Veränderungen in Höhe von rd.
3,6 Mio. € sind in erster Linie folgende
externe Faktoren:
- Modellrechnung Abrechnung Einheitslasten
vom 08.10.2015: Verbesserung rd. 280.000 €. (1. Änderungsliste)
- Modellrechnung zum GFG 2016 vom
22.10.2015: Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen rd. 447.000 €. (1.
Änderungsliste)
- Anteil an der Einkommensteuer: Nach der
vorliegenden Regionalisierung der November – Steuerschätzung kann hier mit
einer Verbesserung für 2016 in Höhe von rd. 280.000 € gerechnet werden.
(2. Änderungsliste)
- Kreisumlage allgemein: Neuberechnung
basierend auf einem Hebesatz von 46,9 % (1. Änderungsliste Kreishaushalt),
bei der Etateinbringung wurde ein Hebesatz in Höhe von 48,00 % zu Grunde
gelegt, Verbesserung unter Berücksichtigung der aktuellen Umlagegrundlagen
aus dem GFG: rd. 219.000 €. (1. und
2. Änderungsliste).
- Gewerbesteuer: Der Ansatz in Höhe von
rd. 18,2 Mio. € basiert auf aktuellen Veranlagungswerten und einem Hebesatz von 495 %. Eine
Anhebung des Hebesatzes auf 515 % wird (wie in der 1. Änderungsliste
vorgesehen) von der Verwaltung nicht mehr weiter verfolgt. In 2016 ist mit
einer höheren einmaligen Nachzahlung für Vorjahre zu rechnen.
Im Vergleich zur Etateinbringung ergeben sich
Netto Verbesserungen in Höhe von rd. 100.000 €. (1. und 2. Änderungsliste).
- Personalaufwendungen: Der Ansatz der
Personalaufwendungen betrug zum Zeitpunkt der Etateinbringung rd. 16,3
Mio. €. Hierin war bereits eine Kürzung der Zuführung für
Überstunden/Urlaube in Höhe von 250.000 €, sowie eine pauschale
Reduzierung von weiteren 250.000 € enthalten.
Im Hauptausschuss hat die Verwaltung am
29.10. 2015 eine Neudarstellung der Personalaufwendungen vorgenommen auf Basis
der aktuellen Prognose für 2015. Bei der Zuführung zu
Überstunden/Urlaubsrückstellungen wurde eine weitere Reduzierung vorgenommen.
Berücksichtigt wurden ferner Einsparungen
durch unbesetzte Stellen bzw. verzögerte Nachbesetzungen. Dem gegenüber steht
ein erhöhter Stellenbedarf im Bereich „Asyl“ und im Bereich „Jugend“. Hier hat
sich aufgrund der durchgeführten Untersuchungen der Gemeindeprüfungsanstalt ein
Mehrbedarf ergeben.
Aktuell geht die Verwaltung von
Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von rd. 15,7 Mio. € aus.
Es ergibt sich also eine Verbesserung in Höhe von rd. 600.000 €. (2.
Änderungsliste).
- Asyl: Die Zuweisung des Bundes/Landes
wurde von 960.000 € auf rd. 7,5 Mio.
€ angehoben. Es wird von einer deutlich höheren Erstattung ausgegangen.
Dem gegenüber stehen aber auch deutlich höhere Aufwendungen bei den
entsprechenden Sachpositionen.
Dabei wurden folgende Annahmen zu den
Personenzahlen getroffen:
01.01.2016: 500Personen, sowie linearer
Anstieg um 40 Personen pro Monat, somit Ende 2016: 940 Personen.
Im Produkt 05.03.01 – Hilfen für Asylbewerber
ergibt sich aufgrund der Neukalkulation eine Senkung des Zuschussbedarfes um
rd. 1 Mio. €.
(2. Änderungsliste).
- Abschreibungen: Im Bereich „Hochbau“
liegen zwischenzeitlich die Inventurergebnisse vor. Nach der Verarbeitung
der Wertkorrekturen ergibt sich in 2016 eine Reduzierung der
Abschreibungen um rd. 157.000 €.
- Im Bereich der Hilfen zur Erziehung
werden im Rahmen der Umsetzung des GPA – Berichtes rd. 300.000 € an
Verbesserungen erwartet durch Ertragssteigerungen bzw. Minderaufwendungen.
- Insgesamt ergeben sich durch die
dargestellten Punkte Verbesserungen in Höhe von rd. 3,4 Mio. €.
Alle weiteren Veränderungen sind den
Änderungslisten zu entnehmen.
Als Anlage
1 wird die zweite Änderungsliste nach dem Stand vom 21.12.2015 zur
Kenntnisnahme beigefügt.
Der
Themenkomplex „Zentralisierung“ ist noch nicht in dieser Änderungsliste
enthalten. Er wird in einer separaten Änderungsliste dargestellt, sobald
weitere Entscheidungen zur Standortfrage getroffen wurden.
Zunächst
wurde der bisher hierfür enthaltene Konsolidierungsbetrag im Bereich der
Abschreibungen für Verwaltungsgebäude herausgenommen.
Als Anlage
2 wird die Plan-ILV für 2016 beigefügt.
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Die
Bürgermeisterin In Vertretung gez.
Schweinsberg |