Betreff
2. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2016
Vorlage
250/2015
Aktenzeichen
3 La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Haushaltsplanes 2016 mit Anlagen und der Ergänzungsliste des Bürgermeisters wurde vom Rat der Stadt Schwelm am 24.09.2015 zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Der Haushaltsplanentwurf sah für das Jahr 2016 im Ergebnisplan einen Überschuss in Höhe von 22.028 € vor, basierend auf einem Hebesatz von 1098 Punkten für die Grundsteuer B (Ansatz 2016: 9.920.000 €).

 

Mit dieser Sitzungsvorlage wird die 2. Änderungsliste zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 vorgelegt. Sie wurde von der Verwaltungsleitung am 21.12.2015 aufgestellt, bzw. bestätigt.

Der Ergebnisplan weist nach dem Stand der 2. Änderungsliste einen Überschuss in Höhe von 416.155 € für das Jahr 2016 aus, basierend auf einem Hebesatz von 742 Punkten für die Grundsteuer B (Ansatz 2016: 6.705.000 €).

 

Der Ansatz bei der Grundsteuer B wurde um rd. 3,2 Mio. € reduziert, der Überschuss im Ergebnisplan ist um rd. 400.000 € gestiegen.

 

Ursächlich für diese Veränderungen  in Höhe von rd. 3,6 Mio. €  sind in erster Linie folgende externe Faktoren:

 

  • Modellrechnung Abrechnung Einheitslasten vom 08.10.2015: Verbesserung rd. 280.000 €. (1. Änderungsliste)

 

  • Modellrechnung zum GFG 2016 vom 22.10.2015: Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen rd. 447.000 €. (1. Änderungsliste)

 

  • Anteil an der Einkommensteuer: Nach der vorliegenden Regionalisierung der November – Steuerschätzung kann hier mit einer Verbesserung für 2016 in Höhe von rd. 280.000 € gerechnet werden. (2. Änderungsliste)

 

  • Kreisumlage allgemein: Neuberechnung basierend auf einem  Hebesatz  von 46,9 % (1. Änderungsliste Kreishaushalt), bei der Etateinbringung wurde ein Hebesatz in Höhe von 48,00 % zu Grunde gelegt, Verbesserung unter Berücksichtigung der aktuellen Umlagegrundlagen aus dem GFG: rd. 219.000 €. (1. und  2. Änderungsliste).

 

 

  • Gewerbesteuer: Der Ansatz in Höhe von rd. 18,2 Mio. € basiert auf aktuellen Veranlagungswerten  und einem Hebesatz von 495 %. Eine Anhebung des Hebesatzes auf 515 % wird (wie in der 1. Änderungsliste vorgesehen) von der Verwaltung nicht mehr weiter verfolgt. In 2016 ist mit einer höheren einmaligen Nachzahlung für Vorjahre zu rechnen.

Im Vergleich zur Etateinbringung ergeben sich Netto Verbesserungen in Höhe von rd. 100.000 €. (1. und  2. Änderungsliste).

 

 

  • Personalaufwendungen: Der Ansatz der Personalaufwendungen betrug zum Zeitpunkt der Etateinbringung rd. 16,3 Mio. €. Hierin war bereits eine Kürzung der Zuführung für Überstunden/Urlaube in Höhe von 250.000 €, sowie eine pauschale Reduzierung von weiteren 250.000 € enthalten.

Im Hauptausschuss hat die Verwaltung am 29.10. 2015 eine Neudarstellung der Personalaufwendungen vorgenommen auf Basis der aktuellen Prognose für 2015. Bei der Zuführung zu Überstunden/Urlaubsrückstellungen wurde eine weitere Reduzierung vorgenommen.

Berücksichtigt wurden ferner Einsparungen durch unbesetzte Stellen bzw. verzögerte Nachbesetzungen. Dem gegenüber steht ein erhöhter Stellenbedarf im Bereich „Asyl“ und im Bereich „Jugend“. Hier hat sich aufgrund der durchgeführten Untersuchungen der Gemeindeprüfungsanstalt ein Mehrbedarf ergeben.

Aktuell geht die Verwaltung von Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von rd. 15,7 Mio. € aus.

Es ergibt sich also eine Verbesserung  in Höhe von rd. 600.000 €. (2. Änderungsliste).

 

  • Asyl: Die Zuweisung des Bundes/Landes wurde von  960.000 € auf rd. 7,5 Mio. € angehoben. Es wird von einer deutlich höheren Erstattung ausgegangen. Dem gegenüber stehen aber auch deutlich höhere Aufwendungen bei den entsprechenden Sachpositionen.

Dabei wurden folgende Annahmen zu den Personenzahlen getroffen:

01.01.2016: 500Personen, sowie linearer Anstieg um 40 Personen pro Monat, somit Ende 2016: 940 Personen.

Im Produkt 05.03.01 – Hilfen für Asylbewerber ergibt sich aufgrund der Neukalkulation eine Senkung des Zuschussbedarfes um rd. 1 Mio. €.

            (2. Änderungsliste).

 

  • Abschreibungen: Im Bereich „Hochbau“ liegen zwischenzeitlich die Inventurergebnisse vor. Nach der Verarbeitung der Wertkorrekturen ergibt sich in 2016 eine Reduzierung der Abschreibungen um rd. 157.000 €.

 

  • Im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden im Rahmen der Umsetzung des GPA – Berichtes rd. 300.000 € an Verbesserungen erwartet durch Ertragssteigerungen bzw. Minderaufwendungen.

 

  • Insgesamt ergeben sich durch die dargestellten Punkte Verbesserungen in Höhe von rd. 3,4 Mio. €.

 

Alle weiteren Veränderungen sind den Änderungslisten zu entnehmen.

 

 

Als Anlage 1 wird die zweite Änderungsliste nach dem Stand vom 21.12.2015 zur Kenntnisnahme beigefügt.

Der Themenkomplex „Zentralisierung“ ist noch nicht in dieser Änderungsliste enthalten. Er wird in einer separaten Änderungsliste dargestellt, sobald weitere Entscheidungen zur Standortfrage getroffen wurden.

Zunächst wurde der bisher hierfür enthaltene Konsolidierungsbetrag im Bereich der Abschreibungen für Verwaltungsgebäude herausgenommen.

 

Als Anlage 2 wird die Plan-ILV für 2016 beigefügt.

 

 

 


 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg