Betreff
Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 01.01.12 - Zentrales Grundstücksmanagement
Vorlage
247/2015
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den Verträgen zwischen Stadt und Investor zur Errichtung einer neuen Dreifeldsporthalle an der Milsper Straße und in späteren Ergänzungsverhandlungen wurde u. a. vereinbart, dass die Stadt die Kosten für die energetische Ver- und Entsorgung des Baugrundstücks trägt. Hierunter fallen die sog. Anschlusskosten für Strom, Gas und Wasser sowie die Baukosten der erforderlichen privaten Hausanschlussleitung an das öffentliche Abwassernetz.

 

Bezüglich der praktischen Umsetzung wurde eine Beauftragung dieser Leistungen durch den Investor mit anschließender Kostenerstattung durch die Stadt vereinbart. Folgende Summen wurden bislang (in Form mehrerer Abschlagszahlungen) an den Investor erstattet:

 

1. Hausanschlussleitung Abwasser                      77.756,92   EUR

2. Anschlusskosten Strom, Gas, Wasser              86.256,49   EUR

                                                                                    164.013,41   EUR

 

Zu der unter Ziffer 2. genannten Position sind noch Restzahlungen in einer Größenordnung von 2.000,-- bis 3.000,-- EUR zu erwarten.

 

Da für die vorbeschriebenen Kostenerstattungen an den Investor keine Haushaltsmittel im Etat 2015 bereitstehen, wurde entschieden, die Zahlungen zunächst über ein sog. Vorschusskonto abzuwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt (nach Abschluss und Endabrechnung der Baumaßnahmen) in das zutreffende Produkt umzubuchen. Hierfür wurde zwischenzeitlich im Produkt 01.01.12 - "Zentrales Grundstücksmanagement" die Haushaltsstelle 523700 - "Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit" neu eingerichtet (verfügbare Mittel = 0,00). Die Umbuchung kann jedoch nur vorgenommen werden, wenn die fragliche Haushaltsstelle verfügbare Mittel in ausreichender Größenordnung aufweist.

 

Unter Berücksichtigung a) der bereits geleisteten Zahlungen, b) der noch erwarteten Restkosten sowie c) eines Sicherheitszuschlages zur Aufrundung ist daher bei der Haushaltsstelle 01.01.12.523700 für 2015 die Bewilligung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln von 170.000,-- EUR erforderlich.

 

Die Deckung dieser Haushaltsüberschreitung erfolgt durch teilweise Inanspruchnahme der haushaltswirtschaftlichen Sperre bei Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen" in Höhe von insgesamt 450.000,-- EUR. Hier wird der benötigte Teilbetrag von 170.000,-- EUR zunächst aus der haushaltswirtschaftlichen Sperre entlassen und anschließend zur Deckung der beschriebenen HÜ wieder gesperrt.


Beschlussvorschlag:

Zur korrekten Verbuchung der im Zusammenhang mit der energetischen Ver- und Entsorgung der Dreifeldsporthalle bereits an den Investor geleisteten und ggf. noch in 2015 zu leistenden weiteren Erstattungszahlungen werden bei der Haushaltsstelle 01.01.12.523700 - "Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit" außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 170.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Inanspruchnahme in gleicher Höhe des haushaltswirtschaftlichen Sperrbetrages bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen" sichergestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.12

Bezeichnung

Zentrales Grundstücksmanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

170000,00

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Inanspruchnahme der haushaltswirtschaftlichen Sperre (gesamt 450.000,-- EUR) in Höhe von 170.000,-- EUR bei Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - "Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen"