Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
242/2015
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 27.11.2014 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 75.000.000 € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 03.12.2014 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

           

Zum 19.10.2015 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 68 Mio. € aufgenommen.

Zum 01.01.2016 ist laut aktueller Liquiditätsplanung mit einem Bedarf an Liquiditätskrediten von rd. 62 Mio. € zu rechnen. Die weitere Jahresplanung ergibt bereits jetzt stellenweise einen Kreditbedarf von über 70 Mio. €.

Um auch Schwankungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite für 2016 unverändert auf 75.000.000 € festzusetzen.

Dieser Betrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und –abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Es ist nicht mit einem kurzfristig abzuschließenden Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2016 zu rechnen. Daher sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2016 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2016 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 242/2015 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.