Betreff
Grundstücksangelegenheiten
- Zentralisierung der Verwaltung / Bericht über die Untersuchung einer weiteren Variante -
Vorlage
231/2015/2
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum 16.4.2015 wurden zur Thematik Zentralisierung der Verwaltung am Sitzungstag des Hauptausschusses (Vorberatung für den Rat am 23.4.15) von vier Fraktionen folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm erklärt seinen ausdrücklichen Willen, als Konsolidierungsmaßnahme und zur nachhaltigen Entlastung des kommunalen Haushalts, die drei dezentral verorteten Verwaltungsgebäude I bis III aufzugeben und die Verwaltung an einem Standort zu zentralisieren.
  2. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die drei nachfolgenden Varianten unter den Gesichtspunkten „Finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Haushalte 2016-2021“, „Finanzwirtschaftliche Gesichtspunkte im Hinblick auf eine
    Gesamtlebenszyklusbetrachtung“, „etwaige Verkaufserlöse“, „Konsolidierungspotentiale im HSP“, „Energie- und CO2-Bilanz“ sowie „Raumkonzept“, Auswirkung auf den Bürgerservice“ zu prüfen und gegenüber zu stellen.

a) Erweiterung und Sanierung des Verwaltungsgebäude in der Hauptstraße 14
b) Aufgabe der Häuser in der Hauptstraße sowie in der Moltkestraße und kompletter Neubau
c) Generalsanierung des Gebäudes „Hauptschule West“ inklusive der Halle

 

Alle Planungen sind unter Einbindung der vorhandenen Daten und auf der Basis einer Bruttogeschossfläche von 9.000 qm zu erstellen.

 

Diese Anträge wurden im Hauptausschuss am 16.04.2015 einstimmig beschlossen, sodass nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt / der Kommunalaufsicht nach der Genehmigung des Etats 2015 die Beauftragung an Drees & Sommer erfolgte.

Nunmehr liegt seit Anfang der 43.KW 2015 der Vorabzug des Berichtes zur Untersuchung der Variante „Zentralisierung der Verwaltungsgebäude einschließlich Musikschule, Bücherei und Volkshochschule im Gebäude Holthausstraße 15“ vor. Es ist anzumerken, dass die Verwaltung aufgrund der zeitlichen Enge bisher keine Möglichkeit der eingehenden Prüfung der Unterlagen hatte. Demnach handelt es sich um einen Vorabzug, bei dem noch nicht alle Anmerkungen der Stadt Schwelm eingearbeitet werden konnten. Wie die zuständige Projektleiterin von Drees & Sommer, Frau Bozorgzadeh, mitteilte, besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, weitere Ergänzungen im Bericht vorzunehmen. Der Stand wird dann indiziert fortgeschrieben, so dass eine Änderung durch die Indizierung erkennbar ist. Frau Bozorgzadeh wurde zudem zur Sitzung des Hauptausschusses am 29.10.2015 eingeladen, um den Bericht vorzustellen bzw. für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

 

Ergänzung des Sachverhaltes aufgrund der Diskussion in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.10.2015:

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich aufgrund der Relevanz der Thematik darauf verständigt, die vorliegenden Informationen in der Sitzung des Finanzausschusses am 5.11.2015 erneut zu beraten und zu beschließen.

 

 


 

Die Vorlage 231/2015/1 wird für die weitere Beratung und Beschlussfassung durch Vorlage 231/2015/2 ersetzt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Finanzausschusses erarbeitet.