Sachverhalt:
Gegen die Wahl zur
Bürgermeisterin der Stadt Schwelm am 13.09.2015 wurden keine Einsprüche
erhoben.
Zur Prüfung der
Wählbarkeit der Bürgermeisterin werden der Wahlvorschlag mit der
Wählbarkeitsbescheinigung,
zur Untersuchung von
eventuellen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl die Wahlniederschriften der
einzelnen Wahlvorstände,
zur Prüfung, ob das
Wahlergebnis richtig festgestellt wurde, die Niederschrift über die Sitzung
des Wahlausschusses am 16.09.2015
vorgelegt.
Die
Bürgermeisterin
In
Vertretung
gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Stadt Schwelm wird empfohlen, die Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Schwelm am 13.09.2015 für gültig zu erklären.