Sachverhalt:
Mit
Datum 16.4.2015 wurden zur Thematik Zentralisierung der Verwaltung am
Sitzungstag des Hauptausschusses (Vorberatung für den Rat am 23.4.15) von vier
Fraktionen folgende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:
- Der Rat der Stadt Schwelm erklärt seinen
ausdrücklichen Willen, als Konsolidierungsmaßnahme und zur nachhaltigen
Entlastung des kommunalen Haushalts, die drei dezentral verorteten
Verwaltungsgebäude I bis III aufzugeben und die Verwaltung an einem
Standort zu zentralisieren.
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die
Verwaltung, die drei nachfolgenden Varianten unter den Gesichtspunkten
„Finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Haushalte 2016-2021“,
„Finanzwirtschaftliche Gesichtspunkte im Hinblick auf eine Gesamtlebenszyklusbetrachtung“,
„etwaige Verkaufserlöse“, „Konsolidierungspotentiale im HSP“, „Energie-
und CO2-Bilanz“ sowie „Raumkonzept“, Auswirkung auf den Bürgerservice“ zu
prüfen und gegenüber zu stellen.
a) Erweiterung und Sanierung des Verwaltungsgebäude in
der Hauptstraße 14
b) Aufgabe der Häuser in der Hauptstraße sowie in der
Moltkestraße und kompletter Neubau
c) Generalsanierung des Gebäudes „Hauptschule West“
inklusive der Halle
Alle Planungen sind unter Einbindung der
vorhandenen Daten und auf der Basis einer Bruttogeschossfläche von 9.000 qm zu
erstellen.
Diese
Anträge wurden im Hauptausschuss am 16.04.2015 einstimmig beschlossen, sodass
nach Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt / der Kommunalaufsicht nach der
Genehmigung des Etats 2015 die Beauftragung an Drees & Sommer erfolgte.
Nunmehr
liegt der Bericht zur Untersuchung der Variante „Zentralisierung der
Verwaltungsgebäude einschließlich städtischer Musikschule, Bücherei und
Volkshochschule im Gebäude Holthausstraße 15 vor (siehe Anlage 1).
Frau Bozorgzadeh, als zuständige Projektleiterin von Drees & Sommer,
wird an der Sitzung des Hauptausschusses am 29.10.2015 teilnehmen, um den
Bericht vorzustellen bzw. für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Zudem wird
sie die als Anlage 2 beigefügte Präsentation vorstellen.
DIESE VORLAGE ERSETZT
DIE VORLAGE NR. 231/2015
Beschlussvorschlag:
Der
Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Hauptausschusses erarbeitet.