Betreff
Beratung der Entwürfe der Haushaltssatzung 2006, der Fortschreibung des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzeptes einschließlich Finanzplanung sowie des Investitionsprogramms
Vorlage
028/2006
Aktenzeichen
3 Fm
Art
Berichtsvorlage

Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2006 einschließlich Investitionspro­gramm wurde am 26.01.2006 in den Rat eingebracht. Weiterhin wurde eine 1. Änderungsliste (Stand: 26.01.2006) und der Entwurf der Prio-Liste vorgelegt. Wie in der Vorlage der Verwaltung Nr. 015/2006 vom 09.01.2006 ausgeführt, wird das Haushalts­sicherungs- und Personalwirtschaftskonzept einschließlich der Mittelfristigen Finanz­planung als beigefügte Anlage übersandt.

 

Es wird gebeten, den Entwurf des Haushaltssicherungs- und Personalwirtschafts­kon­zep­tes einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung mit in die Beratungen aufzu­neh­men.

 

Die vorgelegte Finanzplanung beinhaltet, wie im Haushaltssicherungskonzept dargestellt, Erlöse für die Veräußerung von Vermögen in einer Gesamthöhe von 28,1 Mio. EUR, von denen 26,1 Mio. EUR dem Verwaltungshaushalt zugeführt und 2 Mio. EUR zur Darlehenstilgung eingesetzt werden. Durch diese Einnahmen unter gleichzeitiger Berücksichtigung entsprechend reduzierter Erträge aus Beteiligungen kann die Konsolidierung des städtischen Haushalts (einschließlich der Abwicklung der Altdefizite) im Jahr 2012 erreicht werden. Ob und inwieweit diese Transaktionen wirtschaftlich und nachhaltig sein können, wird derzeit in einem strukturierten Bieterverfahren geprüft.

 

Um die Entwicklung der Finanzsituation bei einem teilweisen Veräußerungsverzicht dar­zu­stellen, ist zur Information als weitere Anlage eine alternative Finanzplanung beigefügt. Diese Alternativplanung beinhaltet Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen in einer Gesamthöhe von 4,1 Mio. EUR. Weiterhin sind in dieser Planung Erträge aus Beteiligungen berücksichtigt, die durch einen Verzicht auf Beteiligungs­veräußerungen auch zukünftig zur Verfügung stehen würden. Durch diese Alternativ­planung wird deutlich, dass sich bei einem Verzicht auf die Vermögensveräußerung der Konsolidierungszeitraum um 2 Jahre bis zum Jahr 2014 verlängert.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, wie sich die zukünftige Finanzsituation im Rahmen des Neuen Kom­munalen Finanzmanagements, im folgenden kurz NKF genannt, darstellen wird.

 

Erstmalig wird für das NKF das städtische Vermögen erfasst, bewertet und in der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 abgebildet. Aus der Struktur dieser Bilanz können Informationen über die Eigenkapitalausstattung der Stadt Schwelm  abgeleitet werden.

 

Vorbehaltlich einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung, werden sich durch die NKF-Einführung zum 01.01.2008 Chancen auf einen „finanziellen Neubeginn“ für die Stadt Schwelm bieten. 


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