b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßen-reinigungsgebühren 2016
am 15.09.2015 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in
der Vorlage 186/2015 ausgeführt.
Die der Beschlussfassung
zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 228/2015 erneut
beigefügt:
Gebührenbedarfsberechung (Anlage 2)
Gebührenkalkulation (Anlage 3)
Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage 4)
Die ab 2016 geltenden
Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 9. Nachtrag
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 228/2015 wird beschlossen.
2.
Der Beschluss zu
1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.