b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat der
Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation der Stra?en-reinigungsgeb?hren 2016
am 15.09.2015 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erl?uterungen sind in
der Vorlage 186/2015 ausgef?hrt.
Die der Beschlussfassung
zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 228/2015 erneut
beigef?gt:
??????????????????????? Geb?hrenbedarfsberechung (Anlage 2)
??????????????????????? Geb?hrenkalkulation (Anlage 3)
??????????????????????? Vergleichs?bersicht einschl. Erl?uterungen (Anlage 4)
Die ab 2016 geltenden
Geb?hrens?tze sind in den als Anlage 1 beigef?gten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag f?r
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 9. Nachtrag
zur Satzung ?ber die Stra?enreinigung und die Erhebung von
Stra?enreinigungsgeb?hren in der Stadt Schwelm (Stra?enreinigungs- und
Geb?hrensatzung) gem?? dem Entwurf zu Vorlage 228/2015 wird beschlossen.
2.
Der Beschluss zu
1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
