Betreff
a) 9. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
228/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßen-reinigungsgebühren 2016 am 15.09.2015 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 186/2015 ausgeführt.

Die der Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 228/2015 erneut beigefügt:

 

                        Gebührenbedarfsberechung (Anlage 2)

                        Gebührenkalkulation (Anlage 3)

                        Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage 4)

 

Die ab 2016 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 9. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 228/2015 wird beschlossen.

2.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.