Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 24.09.2015 (siehe Sitzungsvorlage 169/2015) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich des Haushaltsplanes 2016 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des FB 1/IT im Hauptausschuss folgende Produkte zu beraten:
01.01.08 – Technikunterstützte Informationsverarbeitung
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2016 mit Stand vom 17.08.2015 zu dem vorstehend genannten Produkt als Anlage 1 beigefügt.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2016 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.