Sachverhalt:
Die durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen im VG I ergeben sich aus dem vorliegenden Brandschutzgutachten bzw. aus gemeinsamen Brandschauen von Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde.
Aufgrund der Relevanz der anstehenden Maßnahmen müssen diese nun nach Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde schnellstmöglich umgesetzt werden. Ein Aufschub bis zu einer Entscheidung zum Thema „Zentralisierung der Verwaltungsgebäude“ ist nicht möglich.
Im Verwaltungsgebäude I müssen zur ausreichenden Sicherstellung des Personenschutzes – neben kleineren Maßnahmen (z. B. Einbau einer Brandschutztür im Aufgang zum Dachboden) – zwei kostenintensive Maßnahmen ausgeführt werden. Es handelt sich hierbei um
- die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem 1. und 2. OG
und
- die Unterteilung aller drei Etagen in jeweils 2 getrennte Brandabschnitte durch die Installation von Rauchschutztüren.
Obwohl für die unter 1. genannte Maßnahme eine eingelagerte gebrauchte Stahltreppe aus der ehemaligen Förderschule (Lohmannsgasse) verwendet werden kann, verursachen alle im VG I erforderlichen Maßnahmen nach vorliegender Kalkulation einen Investitionsaufwand von insgesamt rd. 100.000,-- EUR.
Die Brandschutzmaßnahmen im VG I sind als investive Auszahlungen zu qualifizieren und damit über die Haushaltsstelle 01.01.13/0211.785110 – „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) VG I“ abzuwickeln. Im Etat 2015 sind jedoch keine Finanzmittel bei dieser Haushaltsstelle vorhanden, so dass die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich ist, um die Maßnahmen noch in diesem Jahr ausführen zu können.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung stehen ausreichende Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung:
- Minderauszahlungen 40.000,-- EUR bei 01.01.13/0039.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Nordstadt“
- Minderauszahlungen 60.000,-- EUR bei 01.01.13/0043.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Engelbert“
Angesichts des für die Ausführung der vorbeschriebenen Maßnahmen erforderlichen Zeitrahmens von mehreren Wochen muss die Entscheidung zur Bewilligung der erforderlichen Haushaltsmittel unverzüglich getroffen werden. Anderenfalls können die Maßnahmen nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen und abgerechnet werden. Ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten terminierten Ratssitzung am 22.10.2015 kommt damit nicht in Betracht, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Für das Haushaltsjahr 2015 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0211.785110 – „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) VG I“ außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist wie folgt gewährleistet:
- Minderauszahlungen 40.000,-- EUR bei 01.01.13/0039.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Nordstadt“
- Minderauszahlungen 60.000,-- EUR bei 01.01.13/0043.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Engelbert“
Datum: 01.10.2015
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Stobbe Flüshöh
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied am 01.10.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0211.785110 – „Hochbauinvestitionen (Brandschutz) VG I“. Die Deckung ist wie folgt gewährleistet:
- Minderauszahlungen 40.000,-- EUR bei 01.01.13/0039.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Nordstadt“
- Minderauszahlungen 60.000,-- EUR bei 01.01.13/0043.785110 – „Hochbauinvestitionen GS Engelbert“
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 100000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
- Minderauszahlungen
40.000,-- EUR bei 01.01.13/0039.785110 –
"Hochbauinvestitionen GS Nordstadt“
- Minderauszahlungen
60.000,-- EUR bei 01.01.13/0043.785110 –
"Hochbauinvestitionen GS Engelbert“