Betreff
Benennung der 1. stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
202/2015
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Ratsmandatsverzicht der Frau Katharina Lotz war der von ihr ursprünglich wahrgenommene stellvertretende Ausschussvorsitz im Jugendhilfeausschuss neu zu wählen.

 

Die SPD-Fraktion schlug hierfür in Ausübung ihres Nominierungsrechtes gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW als Nachfolge für die Position des 1. stellvertretenden Vorsitzes im Jugendhilfeausschuss Frau Dr. Sylvia Philipp (geb. Bock) zur Wahl durch den Jugendhilfeausschuss gemäß § 4 Ziffer 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 27.11.2014 vor.

 

Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden der/die stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO NW).

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.08.2015 wurde Frau Dr. Philipp (geb. Bock) einstimmig als Nachfolgerin von Frau Katharina Lotz zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt.