Sachverhalt:
Nach Ratsmandatsverzicht der Frau Katharina Lotz war
der von ihr ursprünglich wahrgenommene stellvertretende Ausschussvorsitz im
Jugendhilfeausschuss neu zu wählen.
Die SPD-Fraktion schlug hierfür in Ausübung ihres
Nominierungsrechtes gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW als Nachfolge für die Position des
1. stellvertretenden Vorsitzes im Jugendhilfeausschuss Frau Dr. Sylvia Philipp
(geb. Bock) zur Wahl durch den Jugendhilfeausschuss gemäß § 4 Ziffer 3 der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 27.11.2014 vor.
Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden der/die stellvertretende Vorsitzende
des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft
angehören (Ratsmitglieder), gewählt. Für das Wahlverfahren gelten die
Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO NW).
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.08.2015 wurde Frau Dr. Philipp (geb. Bock) einstimmig als Nachfolgerin von Frau Katharina Lotz zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt.