Sachverhalt:
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafter-versammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Bürgermeisterin oder ein/e
von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Gemeinde dazu zählen.
Durch die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und Annahme des Wahlmandats am 21.09.2015 wird Frau Gabriele Grollmann ab 21.10.2015 die Amtsnachfolge des bis 20.10.2015 amtierenden Bürgermeisters Jochen Stobbe antreten, so dass auch für die Bestellung in Drittorganisationen die Nachfolge zu regeln ist.
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach
§ 50 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen mit einfachem Mehrheitsbeschluss.
Beschlussvorschlag:
Frau Gabriele Grollmann wird in Nachfolge des Herrn Jochen Stobbe ab sofort in/für die nachstehend aufgeführten Drittorganisationen gewählt bzw. vorgeschlagen:
1. Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd
Entsendete/r Vertreter/in |
Namentlich festgelegte Stellvertretung durch |
||
Bürgermeisterin Gabriele Grollmann |
Verwaltung |
Vertreter
nach § 68 GO NRW 1. Beigeordneter Ralf Schweinsberg |
Verwaltung |
Die übrigen durch
Beschlussfassung über Vorlage 104/2014 bestellten Vertreter/innen und
Stellvertretungen bleiben unberührt. |
|||
2. Vertreter für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
Entsendete/r Vertreter/in |
Stellvertretung durch |
Bürgermeisterin oder
der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde |
|
Die übrigen durch
Beschlussfassung über Vorlage 104/2014 gewählten Vertreter/innen bleiben
unberührt. |
3.
Vertreter der Stadt für den Aufsichtsrat
der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH
& Co. KG, Schwelm
Entsendete/r Vertreter/in |
Persönliche
Stellvertretung durch |
||
Bürgermeisterin |
Verwaltung |
Vertreter
nach § 68 GO NRW 1. Beigeordneter |
Verwaltung |
Die übrigen durch
Beschlussfassung über Vorlage 104/2014 gewählten Vertreter/innen und
Stellvertretungen bleiben unberührt. |
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4.
Vertreter der Stadt für die Verbandsversammlung
des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe
Bürgermeisterin |
Verwaltung |
Vertreter
nach § 68 GO NRW 1. Beigeordneter |
Verwaltung |
Die übrigen durch
Beschlussfassung über Vorlage 104/2014 gewählten Vertreter/innen und
Stellvertretungen bleiben unberührt. |
5.
Vertreters der Stadt für den
Aufsichtsrat der AVU
Bürgermeisterin Gabriele Grollmann im
Falle der Mandatsniederlegung des bis
20.10.2015 amtierenden Bürgermeisters |
6.
Vertreters der Stadt für die Gesellschafterversammlung
der VER
Bürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde |
7.
Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat
der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)
Bürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der
Gemeinde |
In den nachstehend genannten
Drittorganisationen wird die Stadt Schwelm unverändert durch die
Bürgermeisterin oder den/die von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde
vertreten.
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm GmbH & Co. KG, Schwelm |
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm, Beteiligungsgesellschaft mbH, Schwelm |
Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) |
Gesellschafterversammlung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH |
Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände |
Gruppenversammlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen |
Mitgliederversammlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung |