Betreff
Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Str. und Oberloh
Vorlage
194/2015
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Tischvorlage Nr. 190/2015 hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, außerplanmäßige Finanzmittel für den Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Str. und Oberloh bereitzustellen. Diesem Vorschlag ist der Rat nicht gefolgt. Auf Antrag wurde eine Vertagung und Beschlussfassung zur abschließenden Entscheidung in den AUS beschlossen.

In der Ratssitzung wurde u. a. angeregt, alternativ die Möglichkeit der Benutzung eines Weges auf einem benachbarten Privatgrundstück zu prüfen. Mit dem privaten Grundstückseigentümer wurde daher Kontakt aufgenommen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Zusicherung zur Benutzung der Wegefläche für die Öffentlichkeit aufgrund von Überlegungen zur Gesamtkonzeption und damit einhergehender Grundstücksnutzung hinsichtlich des privaten Grundbesitzes gegenwärtig nicht gemacht wird. Insofern kann diesem Vorschlag nicht gefolgt werden. Hierzu ist anzumerken, dass bei Zustimmung des Grundstückeigentümers möglicherweise auch Finanzmittel für die Herrichtung der privaten Wegeverbindung als öffentlichen Weg hätten bereitgestellt werden müssen. Auch sind die Konsequenzen in planungsrechtlicher Hinsicht zunächst nicht weiter geprüft worden. Immerhin ist besagtes Privatgrundstück im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 „Loh“ als Fläche für den Gemeinbedarf, die Treppenanlage hingegen als öffentliche Verkehrsfläche, ausgewiesen.

 

In der Diskussion wurde weiterhin angeregt, auch über die Sperrung des Treppenweges nachzudenken. Dazu ist festzustellen, dass mittlerweile die wesentlichen Gefahrenstellen mit Warnbaken gekennzeichnet sind. Nach gemeinsamer Feststellung von Stadt und TBS ist die Verkehrssicherheit nicht nur an diesen Stellen nicht mehr gegeben. Nicht standsichere Handläufe, abgekippte Stufen und aufgebrochener Asphalt stellen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Insbesondere älteren Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist die Benutzung der Treppenanlage kaum mehr zuzumuten. Eine Sperrung der Treppenanlage wird möglicherweise nach dem nächsten Winter oder auch bereits währendes des kommenden Winters unumgänglich sein.

 

Unter Berücksichtigung der doch ziemlichen hohen Frequentierung der Treppenanlage durch die Bürgerinnen und Bürger ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Treppenanlage als fußläufige Wegeverbindung einerseits erhalten und folglich dann auch erneuert werden sollte.

Der Einsatz von Unterhaltungsmitteln zur temporären Benutzbarkeit ist geprüft worden, allerdings unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Die in der Anlagenbuchhaltung als „Abschnitt 36163-06  Oberloh“ geführte Treppenanlage wurde zum 31.12.2012 vollständig abgeschrieben.

 

Die Alternative zu einer Erneuerung der Treppenanlage kann nach Auffassung der Verwal-tung nicht die kurz- oder längerfristige Absperrung sein. Bei einer solchen Fallkonstellation der nicht nur vorübergehenden Absperrung, verliert die Treppenanlage ihre Eigenschaft als öffentliche Straße im Sinne des Straßen-und Wegegesetzes NW und müsste dann auch konsequenterweise im Rahmen eines straßenrechtlichen Verfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingezogen und ggf. zurück gebaut werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Für den Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Str. und Oberloh im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2015 von 75.000 € bereitgestellt. Auf die Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung vom 29.09.2015 wird Bezug genommen.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle: 12.01.01/0231.785210 – Erneuerung Fahrbahndecke In der Graslake (Teilabschnitt).

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingung findet § 60 Abs. 2 GO Anwendung.

 

                                                           

 

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Jochen Stobbe                                

Bürgermeister                                   Ratsmitglied

 

 


Beschlussvorschlag:

Der AUS empfiehlt dem Rat im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ außerplanmäßige Investitionsmittel in 2015 von 75.000 € für den Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Str. und Oberloh bereitzustellen. Für die Mittelbereitstellung soll eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW herbeigeführt werden.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle: 12.01.01/0231.785210 – Erneuerung Fahrbahndecke In der Graslake (Teilabschnitt).