Betreff
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ in Höhe von 75.000 € für den Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Str. und Oberloh
Vorlage
190/2015
Aktenzeichen
6.0
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Auf die Realisierung in diesem Jahr der folgenden im Haushaltsplan veranschlagten Investitionsmaßnahmen wird zunächst verzichtet:

 

  • Fahrbahndeckenerneuerung Lausitzer Weg (Teilabschnitt) mit 65.000 €
  • Gehwegerneuerung Castorffstraße (Teilabschnitt) mit 60.000 €
  • Erneuerung Fahrbahndecke In der Graslake (Teilabschnitt) mit 105.000 €

 

Anstelle dieser Teilmaßnahmen sollen ab 2016 umfassende und über KAG-Beiträge refinanzierbare Bauprogramme angestoßen und bis 2020 realisiert werden.

 

Eine weitere Maßnahme „Neue Beleuchtungsanlagen Kolpingstraße“ mit einem Volumen von 15.000 € wird in Absprache mit den TBS nach 2016 geschoben.

 

Die dadurch zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 245.000 € sollen zum Teil für den Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Straße und Oberloh eingesetzt werden.

Die vorhandene Treppenanlage ist abgängig und nicht mehr verkehrssicher. Es ist vorgesehen, die Anlage auf gesamter Länge von ca. 35 m abzubrechen und neu zu errichten. Hinzu kommt die Ausstattung mit Gehwegbeleuchtung und Geländer. Die Kosten hierzu einschließlich Planungsleistungen werden von den TBS auf rd. 75.000 € geschätzt. Auf die Berichterstattung im Verwaltungsrat TBS am 16.06.2015 und in der örtlichen Presse am 13.08.2015 wird hingewiesen.

Nach § 9 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erheblich und unterliegen damit der Zustimmungsbedürftigkeit des Rates, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 20.000 Euro überschreiten.

 

Ein weiterer Teilbetrag von 10.000 € ist zur Deckung von Planungsleistungen (Ausführungsplanung) für den Ausbau der Linderhauser Straße im Bereich der Hattinger Straße vorgesehen. Der Ausbau der Straße nach erfolgtem Abriss des Überführungsbauwerkes wird erforderlich damit die im Bebauungsplangebiet „Bahnhof Loh“ festgesetzten Erschließungsanlagen realisiert werden können.

 

Der verbleibende Betrag von 160.000 € soll der Haushaltskonsolidierung dienen.


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen, -wege, -plätze“ werden außerplanmäßige Investitionsmittel von 75.000 € für den Neubau der Treppenanlage zwischen Theodor-Heuss-Str. und Oberloh bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle: 12.01.01/0231.785210 – Erneuerung Fahrbahndecke In der Graslake  (Teilabschnitt).