Sachverhalt:
Aufgrund der Entwicklung des Haushalts der
Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2015 und der Verfügung der Bezirksregierung
Arnsberg vom 17.08.2015 mache ich in meiner Funktion als Kämmerer der Stadt
Schwelm vom meinem Recht der „Haushaltswirtschaftlichen Sperre“ gem. § 24 Abs.
1 GemHVO NRW Gebrauch und komme gleichzeitig der Verpflichtung nach Abs. 2 der
Vorschrift nach und informiere den Rat unverzüglich über diese Maßnahme.
Der guten Ordnung halber weise ich
ausdrücklich darauf hin, dass die Rechte des Rates nach § 81 Abs. 4 GO NRW
hierdurch nicht tangiert werden.
Die Sperre tritt mit Wirkung vom 01.09.2015
in Kraft.
Inhalt
der Sperre:
Die Sperre umfasst im Wesentlichen folgende
Punkte:
- Verringerung
des Rückstellungsbetrages bei Urlaub und Überstunden für die städt.
Mitarbeiter/-Innen
Ø
Abbau
der Überstunden um 50%
Ø
Erweiterung
der Schließzeit auf den Zeitraum 21.12. - 23.12.;
soweit Urlaub/Überstunden vorhanden
- Wiederbesetzungssperre
von 4 Monaten
- Beförderungen
von Beamten unterliegen der Einzelfallentscheidung des Verwaltungsvorstands
- Reduzierung
der Bauunterhaltung auf unabweisbare Maßnahmen
- Pauschalierte
30%ige Kürzung der Plansätzen bei folgenden Kontengruppen
Ø 52 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Ø 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ø 55 –
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
- Mehrerträge
sind ausschließlich zur Deckung/Verringerung des Fehlbetrages einzusetzen
Erläuterungen:
Bei
der 30%igen pauschalierten Kürzung über die genannten Kontengruppen sind einzelne Haushaltsstellen betroffen, bei
denen eine derartige Kürzung aus verschiedenen Gründen nicht greifen wird. Hier
wird die Kompensation innerhalb der sog. „Deckungskreise“ zu erwirtschaften
sein.
Die
Verwaltung hat sich bemüht, Alternativmöglichkeiten zu entwickeln, um diese
ggfs. mit dem Rat abzustimmen. Dies ist bis zum heutigen Datum nicht gelungen.
Sofern sich doch noch weitere Potentiale ergeben, werde ich entsprechende
Vorschläge einbringen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.