Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2016 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
185/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation für 2016 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebührensatz

2015

Gebührensatz

2016

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

2,10

2,12

+ 0,02

+ 1,0

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,13

1,15

+ 0,02

+ 1,8

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,42

1,38

- 0,04

- 2,8

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,84

2,76

- 0,08

- 2,8

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,71

0,69

- 0,02

- 2,8

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 16.000 € (+ rd. 0,6 %), wobei Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2016 zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vorlagen. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Kostenerhöhungen insbesondere für Personaleinsatz (+ rd. 77.000 €) – bedingt durch höhere Einsatzzeiten auf Basis des Ergebnisses 2014 – sowie eine zu erwartende Erhöhung der Elektroschrottgebühr an den Kreis (+ rd. 28.000 €) können größtenteils aufgefangen werden und zwar durch Anpassung an die geringeren Restabfallentsorgungsgebühren 2015 an den Kreis (- rd. 73.000 €) und durch den Fortfall eines Unterdeckungsausgleichs (- rd. 14.000 €).

Darüber hinaus werden die Erlöse durch den voraussichtlichen Fortfall der Altpapiererlöse um rd. 17.000 € reduziert. Zum teilweisen Ausgleich werden Überdeckungsbeträge aus den Betriebsabrechnungen 2013 und 2014 eingerechnet.

 

Auswirkungen der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.

Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Mit einer Steigerung ist bei den kleinen Restabfallbehältern (+ rd. 9.500 Liter) und bei den Bioabfallbehältern (+ rd. 5.000 Liter) zu rechnen. Dies wirkt sich auf die Gebührensätze mit 0,03 € bzw. 0,01 € positiv aus. Die Nutzung der 1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. – 4.000 Litern rückläufig. Der Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2015

2016

Veränderung

Restabfall

126,00 €

127,20 €

+ 1,20 €

Bioabfall

67,80 €

69,00 €

+ 1,20 €

Abfall gesamt

193,80 €

196,20 €

+ 2,40 €

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2016 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.