Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende Gebührensätze wurden
gemäß Kalkulation für 2016 (Anlage 2) ermittelt:
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Gebührensatz 2015 |
Gebührensatz 2016 |
Veränderung |
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€ / L |
€ / L |
€ / L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
2,10 |
2,12 |
+ 0,02 |
+ 1,0 |
Bioabfall 60 – 240 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,13 |
1,15 |
+ 0,02 |
+ 1,8 |
Restabfall 1.100 L |
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Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,42 |
1,38 |
- 0,04 |
- 2,8 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich) |
2,84 |
2,76 |
- 0,08 |
- 2,8 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich) |
0,71 |
0,69 |
- 0,02 |
- 2,8 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten erhöhen sich
gegenüber dem Vorjahr um rd. 16.000 € (+ rd. 0,6 %), wobei Informationen über
eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2016 zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation nicht vorlagen. Sofern sich bis zur Entscheidung über einen
Nachtrag zur Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine
Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.
Kostenerhöhungen insbesondere
für Personaleinsatz (+ rd. 77.000 €) – bedingt durch höhere Einsatzzeiten auf
Basis des Ergebnisses 2014 – sowie eine zu erwartende Erhöhung der
Elektroschrottgebühr an den Kreis (+ rd. 28.000 €) können größtenteils
aufgefangen werden und zwar durch Anpassung an die geringeren Restabfallentsorgungsgebühren
2015 an den Kreis (- rd. 73.000 €) und durch den Fortfall eines
Unterdeckungsausgleichs (- rd. 14.000 €).
Darüber hinaus werden die
Erlöse durch den voraussichtlichen Fortfall der Altpapiererlöse um rd. 17.000 €
reduziert. Zum teilweisen Ausgleich werden Überdeckungsbeträge aus den
Betriebsabrechnungen 2013 und 2014 eingerechnet.
Auswirkungen der Unter- und
Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlöspositionen sowie Abweichungen zum Vorjahr (absolut und
prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.
Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und
Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte
Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Mit einer Steigerung ist
bei den kleinen Restabfallbehältern (+ rd. 9.500 Liter) und bei den
Bioabfallbehältern (+ rd. 5.000 Liter) zu rechnen. Dies wirkt sich auf die
Gebührensätze mit 0,03 € bzw. 0,01 € positiv aus. Die Nutzung der
1.100-Liter-Großbehälter ist mit rd. – 4.000 Litern rückläufig. Der
Gebührensatz verändert sich hierdurch negativ um 0,01 €.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindestvolumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
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2015 |
2016 |
Veränderung |
Restabfall |
126,00 € |
127,20 € |
+ 1,20 € |
Bioabfall |
67,80 € |
69,00 € |
+ 1,20 € |
Abfall gesamt |
193,80 € |
196,20 € |
+ 2,40 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2016 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.