Sachverhalt:
Gebührensätze:
Aus der Kalkulation (Anlage
2) ergeben sich für 2016 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2015 |
Gebührensatz 2016 |
Veränderung |
voraussichtl. Gebühren- Aufkommen |
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€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder |
1,91 |
2,03 |
+ 0,12 |
+ 6,3 |
156.800 |
Übrige Benutzer (Kanalanschluss) |
3,28 |
3,34 |
+ 0,06 |
+ 1,8 |
4.284.050 |
Benutzer mit abflusslosen Gruben |
17,84 |
16,81 |
- 1,03 |
- 5,8 |
28.450 |
Kleinkläranlagen Grundgebühr |
3,69 |
4,76 |
+ 1,07 |
+ 29,0 |
2.100 |
Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr |
22,20 |
22,48 |
+ 0,28 |
+ 1,3 |
10.250 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder |
1,09 |
1,16 |
+ 0,07 |
+ 6,4 |
142.800 |
Übrige Benutzer (Kanalanschluss) |
1,26 |
1,29 |
+ 0,03 |
+ 2,4 |
3.593.600 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Aus der Vergleichsübersicht
(Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um rd.
155.000 € (rd. + 1,9 %) erhöhen. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung
(NW) hat sich um 0,3 Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung
verändert:
SW 2015: 55,4 % 2016:
55,1 %
NW 2015: 44,6 % 2016:
44,9 %
Die Kostenerhöhung ist
insbesondere auf die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten zurückzuführen.
Umfangreiche Investitionen im Kanalvermögen bewirken kalkulatorische Abschreibungen
von rd. + 148.000 € und kalkulatorische Zinsen von rd. + 34.000 €. Weiterer
Mehrbedarf insbesondere für Personal- und KFZ-Einsatz von rd. + 70.000 € wird
durch Einsparungen an anderer Stelle (Beiträge Wupperverband rd. – 50.000 € und
Kanalunterhaltung / Schachtdeckelerneuerung rd. – 55.000 €) aufgefangen. Im
Übrigen bewirkt der Fortfall eines Unterdeckungsausgleichs eine Verbesserung
des SW-Gebührensatzes um 0,02 €.
Der kalkulatorische Zinssatz
beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 16.06.2015 unverändert 5,25 %.
Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 119/2015 wird verwiesen.
Wie im Vorjahr werden Erlöse
aus dem Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren (rd. 172.000 € = rd. +
12.000 €) zur Senkung des Gebührenbedarfs eingerechnet.
Auswirkungen der Unter- und
Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlösposten mit Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual)
sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und
Erlöse auf die einzelnen Sparten.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen
an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter
Fläche (NW) zugrunde gelegt.
Bei der Schmutzwasserbeseitigung
ist mit einem Rückgang von rd. 20.000 m³ zu rechnen. Dies wirkt sich auf den
Gebührensatz negativ mit 0,04 € aus.
Die Bemessungsgrundlagen für
die Niederschlagswassergebühr erhöhen sich insbesondere durch Zugänge von
Neubauten (Dachflächen) um rd. 4.500 m². Diese Mengenveränderung wirkt sich auf
den Gebührensatz nicht aus.
Kleinkläranlagen /
geschlossene Gruben
Seit 2012 ist der
Gebührensatz für Benutzer mit geschlossenen Gruben kontinuierlich angestiegen.
Aufgrund des geringen Gebührenvolumens von unter 1 % am gesamten SW-Gebührenaufkommen
wirken sich bereits geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den
Gebührensatz aus. Für 2016 konnte auf Basis des Ergebnisses 2014 eine Kostenreduzierung
um rd. 5 % ermittelt werden. Bei in etwa gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen
führt dies zur ausgewiesenen Senkung des Gebührensatzes.
Im Bereich der
Kleinkläranlagen erhöhen sich die Kosten um insgesamt rd. 16 %. Ursächlich
hierfür ist die Einrechnung eines Unterdeckungsausgleichs aus der BA 2013 und
die Steigerung der Entsorgungskosten aufgrund eines höheren
Verteilungsschlüssels. Bei in etwa gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen wirkt
sich die Kostenerhöhung insbesondere auf den Gebührensatz für die Grundgebühr
negativ aus (rd. + 29,0 %). Durch Berücksichtigung eines Überdeckungsausgleichs
werden die Kosten zur Ermittlung der Entsorgungsgebühr auf Vorjahresniveau reduziert.
Der Gebührensatz erhöht sich geringfügig um rd. + 1,3 %.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte
Fläche beträgt 130 m².
|
2015 |
2016 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
656,00 € |
668,00 € |
+ 12,00 € |
Niederschlagswasser |
163,80 € |
167,70 € |
+ 3,90 € |
Abwasser
gesamt |
819,80 € |
835,70 € |
+ 15,90 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2016 für die Abwasserbeseitigung in
der Stadt Schwelm wird zugestimmt.