Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2016 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
182/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze:

 

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2016 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2015

Gebührensatz

2016

Veränderung

voraussichtl.

Gebühren-

Aufkommen

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,91

2,03

+ 0,12

+ 6,3

156.800

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

3,28

3,34

+ 0,06

+ 1,8

4.284.050

Benutzer mit abflusslosen Gruben

17,84

16,81

  - 1,03

 - 5,8

28.450

Kleinkläranlagen Grundgebühr

3,69

4,76

+ 1,07

+ 29,0

2.100

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

22,20

22,48

+ 0,28

+ 1,3

10.250

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,09

1,16

+ 0,07

+ 6,4

142.800

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,26

1,29

+ 0,03

+ 2,4

3.593.600

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten zum Vorjahr um rd. 155.000 € (rd. + 1,9 %) erhöhen. Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich um 0,3 Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung verändert:

 

SW      2015: 55,4 %               2016: 55,1 %

NW      2015: 44,6 %               2016: 44,9 %

 

Die Kostenerhöhung ist insbesondere auf die Erhöhung der kalkulatorischen Kosten zurückzuführen. Umfangreiche Investitionen im Kanalvermögen bewirken kalkulatorische Abschreibungen von rd. + 148.000 € und kalkulatorische Zinsen von rd. + 34.000 €. Weiterer Mehrbedarf insbesondere für Personal- und KFZ-Einsatz von rd. + 70.000 € wird durch Einsparungen an anderer Stelle (Beiträge Wupperverband rd. – 50.000 € und Kanalunterhaltung / Schachtdeckelerneuerung rd. – 55.000 €) aufgefangen. Im Übrigen bewirkt der Fortfall eines Unterdeckungsausgleichs eine Verbesserung des SW-Gebührensatzes um 0,02 €.

 

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 16.06.2015 unverändert 5,25 %. Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 119/2015 wird verwiesen.

 

Wie im Vorjahr werden Erlöse aus dem Ausgleich von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren (rd. 172.000 € = rd. + 12.000 €) zur Senkung des Gebührenbedarfs eingerechnet.

 

Auswirkungen der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösposten mit Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die einzelnen Sparten.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt.

Bei der Schmutzwasserbeseitigung ist mit einem Rückgang von rd. 20.000 m³ zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz negativ mit 0,04 € aus.

Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr erhöhen sich insbesondere durch Zugänge von Neubauten (Dachflächen) um rd. 4.500 m². Diese Mengenveränderung wirkt sich auf den Gebührensatz nicht aus.

 

Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben

 

Seit 2012 ist der Gebührensatz für Benutzer mit geschlossenen Gruben kontinuierlich angestiegen. Aufgrund des geringen Gebührenvolumens von unter 1 % am gesamten SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2016 konnte auf Basis des Ergebnisses 2014 eine Kostenreduzierung um rd. 5 % ermittelt werden. Bei in etwa gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen führt dies zur ausgewiesenen Senkung des Gebührensatzes.

 

Im Bereich der Kleinkläranlagen erhöhen sich die Kosten um insgesamt rd. 16 %. Ursächlich hierfür ist die Einrechnung eines Unterdeckungsausgleichs aus der BA 2013 und die Steigerung der Entsorgungskosten aufgrund eines höheren Verteilungsschlüssels. Bei in etwa gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen wirkt sich die Kostenerhöhung insbesondere auf den Gebührensatz für die Grundgebühr negativ aus (rd. + 29,0 %). Durch Berücksichtigung eines Überdeckungsausgleichs werden die Kosten zur Ermittlung der Entsorgungsgebühr auf Vorjahresniveau reduziert. Der Gebührensatz erhöht sich geringfügig um rd. + 1,3 %.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².

 

 

2015

2016

Veränderung

Schmutzwasser

656,00 €

668,00 €

+ 12,00 €

Niederschlagswasser

163,80 €

167,70 €

+ 3,90 €

Abwasser gesamt

819,80 €

835,70 €

+ 15,90 €

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2016 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.