Sachverhalt:
Nach Ratsmandatsverzicht der Frau
Katharina Lotz ist der von ihr ursprünglich wahrgenommene stellvertretende
Ausschussvorsitz im Jugendhilfeausschuss neu zu wählen.
Die SPD-Fraktion schlägt in Ausübung
ihres Nominierungsrechtes gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW als Nachfolge für die
Position des 1. stellvertretenden Vorsitzes im Jugendhilfeausschuss Frau Dr.
Sylvia Bock zur Wahl durch den Jugendhilfeausschuss gemäß § 4 Ziffer 3 der
Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 27.11.2014 vor.
Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden der/die
stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der
Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt.
Für
das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO NW).
Beschlussvorschlag:
keiner