Betreff
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
172/2015
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Ratsmandatsverzicht der Frau Katharina Lotz ist der von ihr ursprünglich wahrgenommene stellvertretende Ausschussvorsitz im Jugendhilfeausschuss neu zu wählen.

Die SPD-Fraktion schlägt in Ausübung ihres Nominierungsrechtes gemäß § 58 Abs. 5 GO NRW als Nachfolge für die Position des 1. stellvertretenden Vorsitzes im Jugendhilfeausschuss Frau Dr. Sylvia Bock zur Wahl durch den Jugendhilfeausschuss gemäß § 4 Ziffer 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Schwelm vom 27.11.2014 vor.

Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW) werden der/die stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören (Ratsmitglieder), gewählt.

Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW (GO NW).


Beschlussvorschlag:

keiner