Betreff
Trägerwechsel KiTas/OGS
Vorlage
160/2015/1
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat die Möglichkeit geprüft, städtische Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen an freie Träger zu überführen. Als Möglichkeiten ergab die Prüfung den Betriebsübergang nach § 613a BGB oder die Personalgestellung i.S. d. § 4 Abs. 3 TvöD (siehe Vorlage 083/2015). Nur unter der Bedingung, dass sich für die Mitarbeiter/innen die wesentlichen Bedingungen nicht verändern und diese sich mit dem Wechsel einverstanden erklären, wäre eine solche Maßnahme umsetzbar. Ansonsten wären betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, gegen die sich der Rat in diesem konkreten Sachverhalt ausgesprochen hat.

Bei der Prüfung des Fachbereiches 4 durch die Gemeindeprüfungsanstalt ist darüber hinaus positiv festgestellt worden, dass die Stadt Schwelm selbst als Träger eigene Einrichtungen betreibt und so in diesem Bereich handlungsfähig bleibt.

Unter der Berücksichtigung aller Bedingungen können einem möglichen Trägerwechsel keine feststellbaren Vorteile zugeschrieben werden.


Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 160/2015

 

Beschlussvorschlag:

Die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen KiTa- und OGS-Einrichtungen sollen auch weiterhin von der Stadt Schwelm betrieben werden.