Betreff
Abberufung und Bestellung von Schriftführern für den Hauptausschuss
Vorlage
156/2015
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Hauptausschuss für
die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse
Schriftführer zu bestellen bzw. abzuberufen.
Aufgrund personeller
Veränderung schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellte Schriftführerin,
Frau Pia Schäfer, abzuberufen und an ihrer Stelle
Frau Anja Riemann
zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Frau Pia Schäfer wird als Schriftführerin für den Hauptausschuss abberufen und
Frau Anja Riemann wird zur Schriftführerin für den Hauptausschuss bestellt.