Betreff
Abberufung und Bestellung von Schriftführern für den Hauptausschuss
Vorlage
156/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer zu bestellen bzw. abzuberufen.

 

Aufgrund personeller Veränderung schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellte Schriftführerin, Frau Pia Schäfer, abzuberufen und an ihrer Stelle

 

                                                Frau Anja Riemann

 

zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Pia Schäfer wird als Schriftführerin für den Hauptausschuss abberufen und

Frau Anja Riemann wird zur Schriftführerin für den Hauptausschuss bestellt.