Sachverhalt:
Der von diversen kommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen getragene
IT-Dienstleister „rku.it GmbH“ mit Sitz in Herne ist von der Bezirksregierung
Arnsberg aufgefordert worden, seinen Gesellschaftsvertrag an die
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) anzupassen. Durch die Beteiligung der Stadt
Schwelm an dem AVU Konzern liegt hier eine mittelbare Beteiligung vor.
daran beteiligt
daran beteiligt daran
beteiligt
Rku.it
GmbH Stadtwerke Hattingen AVU KONZERN Stadt Schwelm
Der mit den Gesellschaftern und der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmte Gesellschaftervertrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Änderungen sind im Vertrag kursiv und unterstrichen kenntlich gemacht.
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
- § 2
Gegenstand des Unternehmens:
Klarstellung des Betriebes auf den Bereich der Daseinsvorsorge und Aufnahme der Beachtung der Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW.
- § 3 Stammkapital / Gesellschafter:
Keine Auflistung mehr der einzelnen Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag. Die Verteilung der Geschäftsanteile zeigt die angehängte Gesellschafterliste.
- § 8 Aufsichtsrat:
Verankerung des Weisungsrechtes gemäß § 108 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW.
- § 9 Aufgaben des Aufsichtsrates:
Turnusmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers.
- § 11
Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Lagebericht:
Verankerung der individualisierten Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 GO NRW i.V.m. § 108 Abs. 6 b GO NRW. Gemäß § 115 GO NRW bedarf die Änderung des Gesellschaftervertrages der Beschlussfassung des Rates der unmittelbar oder mittelbar beteiligten Kommunen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Schwelm stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftervertrages bezüglich der Anpassung an die gemeinderechtlichen Anforderungen der rku.it GmbH zu.