Betreff
Unfallgeschehen 2014
Vorlage
138/2015
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage

 

Unfallgeschehen 2014

 

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwelm berichtet jährlich über das Unfallgeschehen in der Stadt Schwelm und fasst dabei auch die Feststellungen und Empfehlungen der Unfallkommission (bestehend aus Vertretern der Polizeibehörde, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsplanung und Straßenbaubehörde) zusammen, die wiederum mindestens einmal jährlich tagt.

 

Die Verkehrsunfallentwicklung2014  im Ennepe-Ruhr-Kreis (mit Ausnahme der Stadt Witten) wird in der anliegenden Präsentation der Kreispolizeibehörde dargestellt. Hier erläutert die Kreispolizeibehörde –als zuständige Behörde für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs- auch deren Handlungsansätze.

 

Ennepe-Ruhr-Kreis - ohne Witten -

Die Anzahl der Gesamtunfälle beträgt 6.484 (Jahr 2013: 6.475).

Insgesamt hat es 522 Verkehrsunfälle mit Personenschaden gegeben (Jahr 2013: 559).

Im Jahr 2014 gab es insgesamt 6 getötete Personen (Jahr 2013: 6).

 

 

Stadtgebiet Schwelm

Die Anzahl der Gesamtunfälle beträgt 976 (Jahr 2013: 1.012).

Insgesamt hat es 90 Verunglückte gegeben (Jahr 2013: 101).

Im Jahr 2014 gab es insgesamt 2 Verkehrstote (Jahr 2013: 2).

 

 

Verkehrsunfälle in Schwelm 2013 / 2014

 

 

 

2013

2014

Verkehrsunfälle

1012

976

Unfälle mit Personenschaden

101

90

Verunglückte Kinder (aktiv und passiv)[1]

10

11

Verunglückte junge Erwachsene (Beteiligte und Mitfahrer)

10

16

Verunglückte Senioren (aktiv und passiv)1

10

15

Verunglückte Fußgänger

23

19

Verunglückte Radfahrer

9

7

Verunglückte mit motorisiertem Zweirad

20

13

 

 

Nachfolgend werden zu Unfallschwerpunkten Feststellungen und Empfehlungen der Unfallkommission aufgeführt:

 

 

  • Nachbetrachtung Unfallhäufungsstellen (UHSt) / unfallauffällige Bereiche:

 

 

B 7 Berliner Straße/Hattinger Straße, Abschnitt 68, km 0.000 = UHSt 12/12

 

An diesem Verkehrsknoten hat sich ein Unfall ereignet mit einem getöteten Verkehrsteilnehmer. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden.

 

Da es sich bei diesem Verkehrsknoten nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle handelt, wurde beschlossen, dass der Knoten als Unfallhäufungsstelle abgeschlossen ist.

 

 

B 7 Milsper Straße/Dr.-Moeller-Straße, Abschnitt 69, km 0.417 = UHSt 13/12

 

Es handelt sich bei diesem Einmündungsbereich immer noch um eine bestehende Unfallhäufungsstelle.

 

Nach Mitteilung von Straßen.NRW soll die Lichtsignalanlage (LSA) an dieser Einmündung noch in diesem Jahr mit einem „LED-Signalgeber“ erneuert werden, wodurch eine bessere Sichtbarkeit gegeben ist.

 

Nach Fertigstellung der LSA soll dieser Einmündungsbereich weiterhin beobachtet werden.

 

Kreisverkehr Winterberger Straße/Frankfurter Straße/Beyenburger Straße, B 483, Abschnitt 20, km 0,000, UHSt. 10/14/1J.

 

Es handelt sich bei diesem Kreisverkehr nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle. Hinsichtlich der Unfalllage ist dieser Kreisverkehr unauffällig. Er ist als Unfallhäufungsstelle deshalb abgeschlossen.

 

 

Berliner Straße/Prinzenstraße, B 7, Abschnitt 68, km 0,852, UHSt 11/14/3J.

 

Da es sich bei diesem Verkehrsknoten nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle handelt, wurde beschlossen, dass der Knoten als Unfallhäufungsstelle abgeschlossen ist.

 

 

Wupperstraße/Beyenburger Straße L 414, Abschnitt 10, km 0,130 = UHSt 3/13/1J.

 

Verbesserungsvorschläge können derzeit nicht gemacht werden. Der Verkehrsknoten soll weiter beobachtet werden.

 

 

·         Unfallhäufungsstellen:

 

Es wird Fehlanzeige gemeldet.

 

 

·           Sonstiges:

 

o    Es wird darauf hingewiesen, dass die SPD-Fraktion der Stadt Schwelm anregt, die beiden Kreisverkehre in Schwelm (Winterberger Straße/Frankfurter Straße/Beyenburger Straße und Barmer Straße/Am Ochsenkamp) aus Verkehrssicherheitsgründen mit Fußgängerüberwegen zu versehen.

 

       Die Unfallkommission teilt hierauf mit, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen bei den Kreisverkehren nach der entsprechenden Richtlinie zwar möglich ist, hierfür allerdings eine kostenintensive Beleuchtung erforderlich ist. Von den Unfallzahlen her wird keine Notwendigkeit für die Anlage von Fußgängerüberwegen an den o.a. Kreisverkehren gesehen. Außerdem sind die Fußgängerverkehrsstärken zu gering.

 

 

o    Die Kreispolizeibehörde teilt mit, dass sich auf dem Parkplatz von Aldi / Rewe an     der Prinzenstraße in Schwelm im Jahr 2014 insgesamt 3 Verkehrsunfälle mit       Personenschaden ereignet haben.

 

Der Betreiber hat bereits Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fußgängerüberweg im südlichen Eingangsbereich von Rewe) durchgeführt. Sollten weitere entsprechende Unfälle auftreten, soll der Betreiber von der Stadt Schwelm für weitere Sicherungsmaßnahmen sensibilisiert werden.

 

 

o    Es wird mitgeteilt, dass Motorradfahrer auf der L 706 Berliner Straße Probleme          mit der Signalschaltung beim Linksabbiegen zur B 483 Hattinger Straße haben.

 

       Straßen.NRW soll die Prüfung der Schleifen vor der betreffenden LSA (LZA-Nr. 5.40) veranlassen.

 

 

o   Es wird darauf hingewiesen, dass an der LSA Hattinger Straße/Gevelsberger Straße (LZA-Nr. 5.21) des Öfteren Aussetzer beim Signalgeber auf der Gevelsberger Straße für Linksabbieger zur Hattinger Straße (aus Richtung Gevelsberg kommend) auftreten.

 

       Straßen.NRW soll eine Überprüfung veranlassen.

 

 

o   Auf Nachfrage berichtet die Kreispolizeibehörde, dass Ihr für den Bereich der Linderhauser Straße nördlich der Hattinger Straße keine Erkenntnisse über Häufungen von Kinder- und Fußgängerunfällen in der Tempo 30 – Zone vorliegen. Aus Sicht der Kreispolizeibehörde ist die vereinbarte Schulwegführung zur Grundschule Nordstadt positiv und sollte nicht geändert werden.

 

 



[1] Aktiv = direkter Unfallbeteiligter   

   Passiv = Mitfahrender im Auto, Sozius auf dem Motorrad etc. als Unfallbeteiligter


 

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung nimmt den nachfolgenden Bericht über das Unfallgeschehen zur Kenntnis.