Betreff
Haushalt der Stadt Schwelm 2015 und Haushaltssanierungsplan 2016 ff
Vorlage
129/2015
Aktenzeichen
GII Si
Art
Tischvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.05.2015 wird der Verwaltungsvorstand zwischen der ersten und zweiten Finanzausschusssitzung die geforderte Abstimmung mit der Bezirksregierung herbeiführen.

 

 

Mit Verfügung vom 27.05.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 zum Haushalt der Stadt nicht festgestellt werden kann.

Im Folgenden hat die Bezirksregierung aus Ihrer Sicht dargelegt, welche Haushaltssanierungsmaßnahmen sie in den einzelnen Jahren nicht anerkennt.

Dies sind im Wesentlichen die HSP-Maßnahme „Organisationsentwicklung“ und die nicht als HSP-Maßnahme benannte, aber im Haushalt ausgewiesene Maßnahme „Überprüfung Infrastrukturvermögen“. Die Nichtanerkennung dieser Maßnahme erfordert aus Sicht der Bezirksregierung in den Jahren 2015 bis 2021 die nachfolgend dargestellten zusätzlichen Konsolidierungsbeiträge.

 

Tabelle 1

– Auszug BezReg

 

Jahr

Gesamtergebnis lt. HSP

nicht anerkannte Festsetzungen

Zusätzlich geforderte Konsolidierungsbeiträge

2015

-2.682.473 €

745.000 €

745.000 €

2016

38.889 €

916.000 €

877.111 €

2017

70.431 €

952.900 €

882.469 €

2018

156.751 €

945.000 €

788.249 €

2019

245.143 €

995.000 €

749.857 €

2020

866.107 €

995.000 €

128.893 €

2021

930.088 €

995.000 €

64.912 €

 

Im Ergebnis führt die Berechnung der Bezirksregierung dazu, dass den Anforderungen des § 75 GO NRW, sowie dem § 6 Stärkungspaktgesetz Genüge getan wird. Diese Beträge führen ausschließlich dazu, dass der jahresbezogene Haushaltsausgleich dargestellt wird. Diese Beträge führen nicht dazu, dass ein positiver Jahresabschluss herbeigeführt wird. Somit stellen die von der Bezirksregierung geforderten „zusätzlich erforderlichen Konsolidierungsbeiträge“ das absolute Mindestmaß dar. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Minimalziel jedoch nicht verfolgt werden. Es soll, wie ursprünglich geplant, ein ab dem Jahr 2016 stetig steigender Jahresüberschuss erreicht werden.

 

Die Bezirksregierung hat basierend auf § 8 Stärkungspaktgesetz der Stadt Schwelm eine letzte Frist zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes gesetzt. Diese Frist endet am 30.06.2015. Darüber hinaus hat sich die Bezirksregierung auf Seite 2 ihres Schreibens ausdrücklich ausbedungen, im Vorfeld des Ratsbeschlusses ihre Zustimmung zu den nun benannten Konsolidierungsmaßnahmen zu geben. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der oben dargestellten Sitzungsreihenfolge.

 

 

Die Verwaltung sieht für das Jahr 2015 die nachfolgenden Potentiale. Wobei ihr bewusst ist, dass es sich auch hier um wesentliche Einschnitte handelt.

 

Faktisch verbleibt für das Haushaltsjahr 2015 lediglich ein Zeitraum von weniger als  6 Monaten um weitere Konsolidierungspotenziale „zu erwirtschaften“. Aus den Etatberatungen  Oktober 2014 bis Februar d.J. ist ersichtlich, dass weder Politik noch Verwaltung über ein Portfolio an zusätzlichen Maßnahmen verfügen.

 

 

Tabelle 2

Möglichkeiten 2015

 

 

Definierter Fehlbetrag gem. BezReg

745.000 €

 

Potentiale

10.000 €

FB 4 – Ferienfreizeit 2

 

140.000 €

FB 2 – Unterhaltung Schule*

 

145.000 €

Rückstellung VGII/III+Kaiserstraße

 

25.000 €

0,5 Stelle

Neuer Fehlbetrag

425.000 €

 

*Die Maßnahmen an den Schwelmer Schulen Gymnasium und Nordstadt sind 2020/2021 nachzuholen.

 

Daraus ergibt sich, dass der o.g. Fehlbetrag von

 

745.000 € um 320.000€ auf 425.000 €

reduziert werden kann.

 

Hieraus erwächst eine deutlich abgemilderte Verschlechterung (35 Punkte) bei den Hebesätzen der Grundsteuer B. Die erforderliche Erhöhung beträgt demnach 50 Punkte.

 

Zu den Haushaltsjahren 2016 ff hat die Bezirksregierung ebenfalls durch die Nichtanerkennung der beiden o.g. Maßnahmen, sowie einer Verschlechterung bei den verbundenen Unternehmen (2016 und 2017) die Lücken beschrieben. Hierzu vergleiche die o. dargestellte Tabelle 1. Die Verwaltung geht bei den folgenden Berechnungen jedoch davon aus, dass der Konsolidierungsanteil des verbundenen Unternehmens der Bezirksregierung nachgewiesen werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Annahme wurden die Berechnungen entsprechend durchgeführt.

 

Außerdem wird die Verwaltung der Bezirksregierung darlegen, dass eine Personalmaßnahme aus dem Paket Organisationsentwicklung (HSP 18) alle Rahmenbedingungen erfüllt und somit anzuerkennen ist. Diese Maßnahme führt in 2015 zu einer Einsparung von ca. 30.000€ und ab 2016ff zu jährlich ca. 60.000€.

Aktuell ist diese jedoch noch nicht in die Berechnung eingeflossen.

 

Die in 2015 benannten Potentiale können zum Teil für die Jahre 2016ff fortgeschrieben werden.  Allerdings tragen diese über den gesamten Betrachtungszeitraum des Haushaltssanierungsplans bis 2021 durch.

 

2016 ff                                               

Tabelle 3

Möglichkeiten

2016ff

 

 

Jahr

BezReg

Potential

Bemerkung

Delta neu

2016

877.111 €

301.000 €

145.000 € -FB 3 Rückstellungen

                           VGII/III/Kaiserstraße

  25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung

  60.000 € -langfristige Zinsen

  71.000 € -verbundenes Unternehmen

576.111 €

2017

882.469 €

237.900 €

145.000 € -FB 3 Rückstellungen

                           VGII/III/Kaiserstraße

  25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung

    7.900 € -verbundenes Unternehmen

644.569 €

2018

788.249 €

230.000 €

145.000 € -FB 3 Rückstellungen

                           VGII/III/Kaiserstraße

  25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung

558.249 €

2019

749.857 €

230.000 €

145.000 € -FB 3 Rückstellungen

                           VGII/III/Kaiserstraße

  25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung

519.857 €

2020

128.893 €

190.000 €

145.000 € -FB 3 Rückstellungen

                           VGII/III/Kaiserstraße

  25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung

  - 40.000€ FB 2 Bauunterhaltung                                

-61.107 €

2021

64.912 €

130.000 €

145.000 € -FB 3 Rückstellungen

                           VGII/III/Kaiserstraße

  25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung    

 - 100.000€ FB 2 Bauunterhaltung                               

-65.088 €

 

Wie die obige Tabelle 3 zeigt, ist trotz der benannten Potentiale der Haushaltsausgleich nicht herzustellen. Es ergibt sich für die Jahre 2016 – 2019 eine zu schließende Lücke.

 

Allerdings führen in den Jahren 2020 und 2021 die benannten Potentiale dazu, dass ein –wenn auch geringer- jahresbezogener Haushaltsüberschuss erzielt würde.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ohne eine deutliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B unerlässlich ist. Die entsprechenden Hebesätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

 

Tabelle 4

 

 

 

 

 

 

Jahr

BezReg

Potentiale

Delta neu

HB alt*

HB neu*

Jahresergebnis

2015

745.000 €

320.000 €

425.000 €

550

600

-2.654.473 €

2016

877.111 €

301.000 €

576.111 €

735

800

14.889 €

2017

882.469 €

237.900 €

644.569 €

846

920

32.431 €

2018

788.249 €

230.000 €

558.249 €

833

900

56.751 €

2019

749.857 €

230.000 €

519.857 €

845

910

80.143 €

2020

128.893 €

190.000 €

-61.107 €

850

900

524.107 €

2021

64.912 €

130.000 €

-65.088 €

855

910

578.088 €

* HB alt/neu = Hebesatzpunkte Grundsteuer B

 

Im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff werden Politik und Verwaltung die Diskussion über die Veränderung von Standards sowohl bei den freiwilligen als auch bei den pflichtigen Aufgaben neuerlich führen müssen, um ggf. der Entwicklung der Hebesätze strukturell entgegen zu wirken.


Beschlussvorschlag:

 

Für das Haushaltsjahr 2015:

 

Gemäß der unten dargelegten Haushaltseinsparungen (Tabelle 2)  in Höhe von 320.000 € für das 2. Halbjahr 2015 wird der Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2015 auf 600 Hebesatzpunkte festgelegt, um das gem. Verfügung der BezReg Arnsberg anerkannte Defizit im Haushaltsjahr nicht zu überschreiten.


Für die Haushaltsjahre  2016 ff:

 

Gemäß unten dargelegten Haushaltseinsparungen (Tabelle 3) in den Jahren 2016ff in den jeweils benannten Summen werden die Hebesätze der Grundsteuer B für die Jahre 2016-2021 auf die dargestellten Hebesatzpunkte (Tabelle 4) festgelegt.

 

 

Die zurzeit in Teilen nicht anerkannten Maßnahmen „Organisationsentwicklung“ (HSP Nr18) und „Infrastrukturvermögen“ werden mit der Zielrichtung weiterverfolgt künftig anerkannt zu werden.