Sachverhalt:
Aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.05.2015 wird der Verwaltungsvorstand zwischen der ersten und zweiten Finanzausschusssitzung die geforderte Abstimmung mit der Bezirksregierung herbeiführen.
Mit Verfügung vom 27.05.2015 hat die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung 2015 zum Haushalt der Stadt nicht festgestellt werden kann.
Im Folgenden hat die Bezirksregierung aus Ihrer Sicht dargelegt, welche Haushaltssanierungsmaßnahmen sie in den einzelnen Jahren nicht anerkennt.
Dies sind im Wesentlichen die HSP-Maßnahme „Organisationsentwicklung“ und die nicht als HSP-Maßnahme benannte, aber im Haushalt ausgewiesene Maßnahme „Überprüfung Infrastrukturvermögen“. Die Nichtanerkennung dieser Maßnahme erfordert aus Sicht der Bezirksregierung in den Jahren 2015 bis 2021 die nachfolgend dargestellten zusätzlichen Konsolidierungsbeiträge.
Tabelle 1 |
– Auszug BezReg |
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Jahr |
Gesamtergebnis lt. HSP |
nicht anerkannte Festsetzungen |
Zusätzlich geforderte Konsolidierungsbeiträge |
2015 |
-2.682.473 € |
745.000 € |
745.000 € |
2016 |
38.889 € |
916.000 € |
877.111 € |
2017 |
70.431 € |
952.900 € |
882.469 € |
2018 |
156.751 € |
945.000 € |
788.249 € |
2019 |
245.143 € |
995.000 € |
749.857 € |
2020 |
866.107 € |
995.000 € |
128.893 € |
2021 |
930.088 € |
995.000 € |
64.912 € |
Im Ergebnis führt die Berechnung der Bezirksregierung dazu, dass den Anforderungen des § 75 GO NRW, sowie dem § 6 Stärkungspaktgesetz Genüge getan wird. Diese Beträge führen ausschließlich dazu, dass der jahresbezogene Haushaltsausgleich dargestellt wird. Diese Beträge führen nicht dazu, dass ein positiver Jahresabschluss herbeigeführt wird. Somit stellen die von der Bezirksregierung geforderten „zusätzlich erforderlichen Konsolidierungsbeiträge“ das absolute Mindestmaß dar. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Minimalziel jedoch nicht verfolgt werden. Es soll, wie ursprünglich geplant, ein ab dem Jahr 2016 stetig steigender Jahresüberschuss erreicht werden.
Die Bezirksregierung hat basierend auf § 8 Stärkungspaktgesetz der Stadt Schwelm eine letzte Frist zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushaltes gesetzt. Diese Frist endet am 30.06.2015. Darüber hinaus hat sich die Bezirksregierung auf Seite 2 ihres Schreibens ausdrücklich ausbedungen, im Vorfeld des Ratsbeschlusses ihre Zustimmung zu den nun benannten Konsolidierungsmaßnahmen zu geben. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der oben dargestellten Sitzungsreihenfolge.
Die Verwaltung sieht für das Jahr 2015 die nachfolgenden Potentiale. Wobei ihr bewusst ist, dass es sich auch hier um wesentliche Einschnitte handelt.
Faktisch verbleibt für das Haushaltsjahr 2015 lediglich ein Zeitraum von weniger als 6 Monaten um weitere Konsolidierungspotenziale „zu erwirtschaften“. Aus den Etatberatungen Oktober 2014 bis Februar d.J. ist ersichtlich, dass weder Politik noch Verwaltung über ein Portfolio an zusätzlichen Maßnahmen verfügen.
Tabelle 2
Möglichkeiten 2015 |
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Definierter Fehlbetrag gem. BezReg |
745.000 € |
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Potentiale |
10.000 € |
FB 4 – Ferienfreizeit 2 |
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140.000 € |
FB 2 – Unterhaltung Schule* |
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145.000 € |
Rückstellung VGII/III+Kaiserstraße |
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25.000 € |
0,5 Stelle |
Neuer Fehlbetrag |
425.000 € |
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*Die Maßnahmen an den Schwelmer Schulen Gymnasium und
Nordstadt sind 2020/2021 nachzuholen.
Daraus ergibt sich, dass der o.g. Fehlbetrag von
745.000 € um 320.000€
auf 425.000 €
reduziert werden kann.
Hieraus erwächst eine deutlich abgemilderte Verschlechterung (35 Punkte) bei den Hebesätzen der Grundsteuer B. Die erforderliche Erhöhung beträgt demnach 50 Punkte.
Zu den Haushaltsjahren 2016 ff hat die Bezirksregierung ebenfalls durch die Nichtanerkennung der beiden o.g. Maßnahmen, sowie einer Verschlechterung bei den verbundenen Unternehmen (2016 und 2017) die Lücken beschrieben. Hierzu vergleiche die o. dargestellte Tabelle 1. Die Verwaltung geht bei den folgenden Berechnungen jedoch davon aus, dass der Konsolidierungsanteil des verbundenen Unternehmens der Bezirksregierung nachgewiesen werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Annahme wurden die Berechnungen entsprechend durchgeführt.
Außerdem wird die Verwaltung der Bezirksregierung darlegen, dass eine Personalmaßnahme aus dem Paket Organisationsentwicklung (HSP 18) alle Rahmenbedingungen erfüllt und somit anzuerkennen ist. Diese Maßnahme führt in 2015 zu einer Einsparung von ca. 30.000€ und ab 2016ff zu jährlich ca. 60.000€.
Aktuell ist diese jedoch noch nicht in die Berechnung
eingeflossen.
Die in 2015 benannten Potentiale können zum Teil für die
Jahre 2016ff fortgeschrieben werden. Allerdings tragen diese über den gesamten
Betrachtungszeitraum des Haushaltssanierungsplans bis 2021 durch.
2016 ff
Tabelle 3 |
Möglichkeiten |
2016ff |
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Jahr |
BezReg |
Potential |
Bemerkung |
Delta neu |
2016 |
877.111 € |
301.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 60.000 € -langfristige Zinsen 71.000 € -verbundenes Unternehmen |
576.111 € |
2017 |
882.469 € |
237.900 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung 7.900 € -verbundenes Unternehmen |
644.569 € |
2018 |
788.249 € |
230.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung |
558.249 € |
2019 |
749.857 € |
230.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung |
519.857 € |
2020 |
128.893 € |
190.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 1 Stelleneinsparung - 40.000€ FB 2 Bauunterhaltung |
-61.107 € |
2021 |
64.912 € |
130.000 € |
145.000 € -FB 3 Rückstellungen VGII/III/Kaiserstraße 25.000 € -FB 1
Stelleneinsparung - 100.000€
FB 2 Bauunterhaltung |
-65.088 € |
Wie die obige Tabelle 3 zeigt, ist trotz der benannten Potentiale der Haushaltsausgleich nicht herzustellen. Es ergibt sich für die Jahre 2016 – 2019 eine zu schließende Lücke.
Allerdings führen in den Jahren 2020 und 2021 die benannten Potentiale dazu, dass ein –wenn auch geringer- jahresbezogener Haushaltsüberschuss erzielt würde.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ohne eine deutliche Reduzierung der freiwilligen Leistungen eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B unerlässlich ist. Die entsprechenden Hebesätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Tabelle 4 |
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Jahr |
BezReg |
Potentiale |
Delta neu |
HB alt* |
HB neu* |
Jahresergebnis |
2015 |
745.000 € |
320.000 € |
425.000 € |
550 |
600 |
-2.654.473 € |
2016 |
877.111 € |
301.000 € |
576.111 € |
735 |
800 |
14.889 € |
2017 |
882.469 € |
237.900 € |
644.569 € |
846 |
920 |
32.431 € |
2018 |
788.249 € |
230.000 € |
558.249 € |
833 |
900 |
56.751 € |
2019 |
749.857 € |
230.000 € |
519.857 € |
845 |
910 |
80.143 € |
2020 |
128.893 € |
190.000 € |
-61.107 € |
850 |
900 |
524.107 € |
2021 |
64.912 € |
130.000 € |
-65.088 € |
855 |
910 |
578.088 € |
* HB alt/neu = Hebesatzpunkte Grundsteuer B
Im Rahmen der Etatberatungen 2016 ff werden Politik und Verwaltung die Diskussion über die Veränderung von Standards sowohl bei den freiwilligen als auch bei den pflichtigen Aufgaben neuerlich führen müssen, um ggf. der Entwicklung der Hebesätze strukturell entgegen zu wirken.
Beschlussvorschlag:
Für das Haushaltsjahr 2015:
Gemäß der unten dargelegten Haushaltseinsparungen
(Tabelle 2) in Höhe von 320.000 € für
das 2. Halbjahr 2015 wird der Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2015 auf 600
Hebesatzpunkte festgelegt, um das gem. Verfügung der BezReg Arnsberg
anerkannte Defizit im Haushaltsjahr nicht zu überschreiten.
Für die Haushaltsjahre 2016 ff:
Gemäß unten dargelegten Haushaltseinsparungen (Tabelle 3) in den Jahren 2016ff in den jeweils benannten Summen werden die Hebesätze der Grundsteuer B für die Jahre 2016-2021 auf die dargestellten Hebesatzpunkte (Tabelle 4) festgelegt.
Die zurzeit in Teilen nicht anerkannten Maßnahmen
„Organisationsentwicklung“ (HSP Nr18) und „Infrastrukturvermögen“ werden mit
der Zielrichtung weiterverfolgt künftig anerkannt zu werden.