Sachverhalt:
Auf die als Anlage 1 beigefügte Sitzungsvorlage des Ennepe-Ruhr-Kreises wird inhaltlich Bezug genommen. Es ist ersichtlich, dass die Zustimmung des Rates vor dem 02.06.2015 erfolgen muss.
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 2 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige nächste Ratssitzung findet erst am 18.06.2015 statt.
Diese Vorlage 096/2015/1 ersetzt komplett die Vorlage
096/2015 (Änderungen sind in „kursiv“ dargestellt).
Nachrichtlich der Beschlussvorschlag des FA vom
28.05.2015:
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zu beschließen:
Die Stadt Schwelm stimmt der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH zu.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied
Die Stadt Schwelm stimmt der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH zu.
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen findet § 60 Abs. 2 GO NRW Anwendung.
Schwelm, 28.05.2015
Jochen Stobbe Oliver
Flüshöh
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH.