Betreff
Übertragung von AVU-Aktien des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH
Vorlage
096/2015/1
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die als Anlage 1 beigefügte Sitzungsvorlage des Ennepe-Ruhr-Kreises wird inhaltlich Bezug genommen. Es ist ersichtlich, dass die Zustimmung des Rates vor dem 02.06.2015 erfolgen muss.

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 2 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige nächste Ratssitzung findet erst am 18.06.2015 statt.

 

 

Diese Vorlage 096/2015/1 ersetzt komplett die Vorlage 096/2015 (Änderungen sind in „kursiv“ dargestellt).

 

 


 

Nachrichtlich der Beschlussvorschlag des FA vom 28.05.2015:

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zu beschließen:

 

Die Stadt Schwelm stimmt der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH zu.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied

 

Die Stadt Schwelm stimmt der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH zu.

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen findet § 60 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

 

Schwelm, 28.05.2015

 

 

Jochen Stobbe                                                                     Oliver Flüshöh

Bürgermeister                                                                       Ratsmitglied

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Übertragung von 579.600 AVU-Stückaktien vom Ennepe-Ruhr-Kreis an die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises mbH.