Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2014
Vorlage
123/2015
Aktenzeichen
3/Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

-          Gesamtergebnisrechnung,

-          Gesamtfinanzrechnung,

-          den Teilrechnungen,

-          der Bilanz,

-          dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

-          dem Lagebericht.

 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 22.06.2015 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den  Bürgermeister bestätigt.

 

Die Haushaltsplanung 2014 sah im Ergebnisplan einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.373.443 € vor. Laut Entwurf des Jahresabschlusses 2014 beläuft sich der Jahresfehlbetrag im Ergebnis auf 8.979.354,95 €. Die Hauptgründe für die Abweichung von rund 1,6 Mio. € werden insbesondere im Lagebericht des Jahresabschlusses näher erläutert. 

 

Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 bedient sich der Rechnungsprüfungs­ausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung, die aufgrund eines Kooperationsvertrages beim Ennepe-Ruhr-Kreis angesiedelt ist.

 

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird zur Ratssitzung am 23.06.2015 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.