Betreff
Räumlichkeiten für den Betrieb der Volkshochschule und Musikschule
Vorlage
050/2015/1
Aktenzeichen
FB 2 St
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Durch Beschluss des Rates vom 27.11.2014 (Vorlage Nr. 252/2014) wurde entschieden, das Gebäude Kaiserstraße 69 zu veräußern. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des I. Quartals 2015 ein Konzept zu erstellen, aus dem sich ergibt, wo und in welcher Form der Betrieb der Volkshochschule bzw. der städtischen Musikschule weitergeführt werden kann.

 

In der Ratssitzung vom 21.01.2015 wurde gemäß des Antrages der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SWG/BfS vom 20.01.2015 beschlossen, die Veräußerung des Gebäudes Kaiserstraße 69 auf das Jahr 2015 vorzuziehen und im Jahr 2015 vollständig umzusetzen (Vorlage Nr. 026/2015).

 

Gemäß Beschlusslage wurde von der Verwaltung mit der Vorlage Nr. 050/2015 „Räumlichkeiten für den Betrieb der Volkshochschule und Musikschule“ das weitere Verfahren dargestellt. Demnach wurde von der Verwaltung wegen fehlender Unterbringungsalternativen empfohlen, spätestens ab dem 01.10.2015 geeignete Räumlichkeiten für den Betrieb der Volkshochschule und städtischen Musikschule anzumieten.

 

In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 17.03.2015 wurden u.a. von den Leitungen der Volkshochschule und städtischen Musikschule die Anforderungsprofile an die Unterrichtsräume umfassend vorgestellt. Die Diskussion zur Vorlage Nr. 050/2015 führte zu dem Beschluss, die Verwaltung damit zu beauftragen, alternative Raumkonzepte für die Volkshochschule und städtischen Musikschule in einer Arbeitsgruppe mit den Anbietern und Betroffenen unter Beteiligung des Kulturausschusses und des Liegenschaftsausschusses und unter Berücksichtigung der politischen Beurteilung der Notwendigkeiten gemeinsam bis 30.06.2015 zu erarbeiten. Die Beurteilung sollte dabei ganzheitlich erfolgen.

 

Mit der Vorlage Nr. 082/2015 (Konsolidierungsmaßnahme Zentralisierung der Verwaltung) wurde dem Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 16.04.2015 eine vollumfängliche Verwaltungsvorlage zur weiteren Behandlung der Thematik „Zentralisierung“ vorgelegt. Bestandteil dieser Vorlage ist auch, dass bei  einer Zusammenführung der Verwaltungsgebäude, der Flächenanteil, der für den Betrieb der Bücherei, der städtischen Musikschule sowie der Volkshochschule notwendig ist, nur dann zu berücksichtigen ist, wenn in der Planungsphase keine dauerhaften anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.

 

Aus dem Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SWG/BfS vom 16.04.2015 der als Ergänzungsvorlage (Nr. 082/2015/1) zur Vorlage der Verwaltung (Nr.082/2015) zur Beratung in den Hauptausschuss eingebracht wurde, ergab sich u.a. die einstimmige Entscheidung, die Verwaltung an einem Standort zu zentralisieren. Bestandteil dieses Beschlusses ist auch die Entscheidung, den Flächenanteil, der für den Betrieb der Bücherei, der städtischen Musikschule sowie der Volkshochschule notwendig ist, bei der zentralisierten Lösung mit zu berücksichtigen.

 

Die Sitzung der Arbeitsgruppe, mit deren Bildung die Verwaltung in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses beauftragt wurde, fand am 07.05.2015 statt. Bei der Diskussion zu beachten waren die sich durch den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses zur Zentralisierung geänderten „Rahmenbedingungen“. Durch diesen Zentralisierungsbeschluss wurde „festgelegt“, dass es sich, gleichgültig welche alternativen Raumkonzepte von der Arbeitsgruppe erarbeitet / gefunden werden, um eine temporäre Übergangslösung handeln wird. Die Dauer der Übergangslösung ist abhängig von der weiteren Diskussion bzw. den Entscheidungen zur Zentralisierung der Verwaltung. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe gehen vor diesem Hintergrund von einer Dauer von bis zu vier Jahren aus.

 

Die Diskussion innerhalb der Arbeitsgruppe war geprägt von dem gefassten Beschluss zur Zentralisierung zumal auch von den Fraktionen keine neuen alternativen Räumlichkeiten eruiert / vorgestellt werden konnten. Die Verwaltung verwies weiterhin auf den Inhalt der Vorlage Nr. 050/2105, mit der in Ermangelung anderer Möglichkeiten die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten empfohlen wurde.

 

Aufgrund der anstehenden Diskussion um die Zentralisierung der Verwaltung und der hiermit verbundenen Berücksichtigung entsprechender Flächen für den Betrieb der Bücherei, der städtischen Musikschule sowie der Volkshochschule sehen die Mitglieder der Arbeitsgruppe überwiegend die Notwendigkeit, den Entscheidungsprozess der Zentralisierung zunächst abzuwarten. Zudem zeigte die Diskussion in der Arbeitsgruppe, dass eine Beeinträchtigung der Qualität des Unterrichtes der Volkshochschule als auch der städtischen Musikschule unbedingt vermieden werden muss. Vor diesem Hintergrund wird von der Verwaltung mit dem Beschlussvorschlag zu 1) empfohlen, die Veräußerung des Gebäudes Kaiserstraße 69 bis auf weiteres auszusetzen und zu 2) den Betrieb in diesem Gebäude bis auf weiteres fortzuführen.

 

Die im Etat 2016 abgebildeten Einsparungen in Höhe von rd. 39.000 €, die durch die Aufgabe des Gebäudes Kaiserstraße 69 ermittelt  wurden, müssen im Rahmen der Etatgespräche 2016 demnach an anderer Stelle des Etats 2016 abgebildet / umgesetzt werden. Die von der Verwaltung errechneten Umzugskosten von rd. 18.000 € sowie Anmietungskosten von jährlich rd. 80.000 € ab dem 01.10.2015 bzw. 01.01.2016 müssen folglich nicht im Etat 2016 ff. berücksichtigt werden.  Auch die weitere Belastung des Haushaltes durch notwendige Umbauarbeiten wird bei den nun vorgelegten Beschlussvorschlägen keine Relevanz haben.

 

Der Vollständigkeit halber verweist die Verwaltung nochmals auf die „Untersuchung wirtschaftlicher Auswirkungen von langfristig unterlassenen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen“ des Finanzministeriums NRW. Diese Untersuchung hatte u.a. zum Ergebnis, dass auch für das Gebäude Kaiserstraße 69 erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Für den Fall, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, ist es notwendig, unter Berücksichtigung des temporären Betriebes die sicherheitsrelevanten Maßnahmen, wie z.B. den Brandschutz, zu besprechen. Ggf. ist damit zu rechnen, dass Maßnahmen umgesetzt werden müssen und hierfür Finanzmittel notwendig sein werden.

 

Im Übrigen wurde die Verwaltung zu Beginn der 21.KW 2015 fernmündlich von der Hausverwaltung darüber informiert, dass rd. 400 m² (rd. die Hälfte der benötigten Gesamtfläche für die Volkshochschule und städtischen Musikschule) nicht mehr zur Verfügung stehen würden, da eine anderweitige Vermietung erfolgt ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Beschluss des Rates vom 27.11.2014, das Gebäude Kaiserstraße 69 zu veräußern, wird bis auf weiteres ausgesetzt.

2.      Der Betrieb der Volkshochschule sowie der städtischen Musikschule wird bis auf weiteres im Gebäude Kaiserstraße 69 weitergeführt.