Betreff
Kalkulatorischer Zinssatz für Gebührenkalkulationen 2016
Vorlage
119/2015
Aktenzeichen
Bo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wie seit 2010 praktiziert, wird dem Verwaltungsrat die Gelegenheit gegeben, im Vorfeld der Gebührenkalkulationen über den kalkulatorischen Zinssatz zu beraten.

 

Seit 2010 liegt der Zinssatz bei 5,25 % (2009: 5,5 %; 2008: 5,75 %).

 

Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der kalkulatorische Zinssatz.

 

Die jährliche Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes auf Basis der Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den Abzinsungszinssätzen gem. § 253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen Laufzeiten ergab einen vertretbaren Zinssatz von 4,25 bis 4,50 %.

 

Der anhand der tatsächlich in 2014 gezahlten Darlehenszinsen unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Darlehensbestandes 2014 ermittelte Zinssatz liegt bei 3,8 %.

 

Da sich eine Zinssatzveränderung auf das Jahresergebnis und somit auf den möglichen Ausschüttungsbetrag für die Stadt auswirkt, wird aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt eine Zinssatzreduzierung derzeit nicht in Betracht gezogen.

 

Für die Kalkulationen 2016 wird keine Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes vorgeschlagen.


Beschlussvorschlag:

Für die Gebührenkalkulationen 2016 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,25 % beschlossen.