Betreff
Umbau und Ausbau des DM - Drogeriemarktes in der Fußgängerzone
Antrag des Bauherrn vom 15.05.2015
Vorlage
112/2015
Aktenzeichen
FB 6.1/StEB/Le
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Zusammenfassung

Die Verwaltung beabsichtigt, den nachfolgend behandelten Antrag der Verwaltungsgesellschaft auf der Grundlage einer Ausbauvereinbarung positiv zu bescheiden. Grundlage dieser Ausbauvereinbarung sollen Vorgaben sein, die der FB 6 in Zusammenarbeit mit den TBS definiert.

 

Der in der Hauptstraße 50 befindliche Drogeriemarkt wird bereits seit einiger Zeit in erheblichem Umfang um- und ausgebaut. Die Neueröffnung des Drogeriemarktes soll, soweit hier bekannt ist, im August 2015 erfolgen.

Mit Schreiben vom 15.05.2015 beantragt  die Vermögensverwaltungsgesellschaft der Drogeriemarktkette die Erlaubnis, den Pflasterbelag vor dem Eingangsbereich des Ladenlokals zu erneuern. Außerdem wird die Erlaubnis zur Beseitigung des Baumes beantragt, der sich unmittelbar vor dem Eingang in einem sogenannten „Elefantenfuß“ befindet. Der Wuchs des Baumes sei durch die gegenüberliegenden Kastanien und durch Rückschnitte stark eingeschränkt und der „Elefantenfuß“ schränke den Zugang zur Filiale stark ein. Aus diesem Grunde wird die Erlaubnis zur Beseitigung des „Elefantenfußes“ ebenfalls beantragt.

Die Verwaltungsgesellschaft möchte einen großzügigeren Außenbereich in der Fußgängerzone schaffen und ist bereit, hierfür die Kosten zu übernehmen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Antrag aus folgenden Gründen positiv zu bescheiden:

Die Argumentation der Verwaltungsgesellschaft ist nachvollziehbar und wird aus gärtnerisch fachtechnischer Sicht bestätigt und aus freiraumplanerischer Sicht befürwortet.

·         Bei dem im „Elefantenfuß“ befindlichen Baum handelt es sich um einen Bergahorn, der im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone in den siebziger Jahren in den „Elefantenfuß“ gepflanzt wurde. Bei Bergahornen handelt es sich um sogenannte „Bäume erster Ordnung“, also um Bäume, die in der Pflanzensystematik als großwüchsig zu deklarieren sind. Diese haben in einem blumentopfähnlichen „Elefantenfuß“ keinen Wachstumserfolg.

·         Im Zusammenhang mit der Bedrängung durch die an die Fußgängerzone angrenzenden Kastanien bildet der vor dem Ladenlokal befindliche Bergahorn ein klägliches Bild.

·         Sein ökologisches Potential ist wegen der geringen Substanz stark zu relativieren.

·         Die Einschränkung des Zuganges durch das vor dem Eingang befindliche Bauwerk kann ebenfalls bestätigt werden

 

Über diese nachvollziehbare Argumentation hinaus beschäftigt sich die Verwaltung bereits seit einiger Zeit mit Vorüberlegungen zur Umgestaltung der Fußgängerzone und hat für deren Fortführung bereits Mittel für die Jahre 2016 und 2017 veranschlagt.

 

 

Die Ausbauvereinbarung wird die Verwaltungsgesellschaft nicht von Beiträgen freistellen, die im Rahmen eines nachfolgenden Aus- bzw. Umbaues der Fußgängerzone durch die Stadt geltend gemacht werden können..