Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2015 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 156/2014 vom 29.8.2014 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2013 – Zeitraum 1.5.2013 bis zum 31.12.2013 –
und für das Haushaltsjahr 2014 – Zeitraum 1.1.2014 bis zum 31.7.2014 –bekannt gegeben.
Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000,00 € näher er-läutert. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000,00 € werden dem Finanzausschuss und dem Rat weiterhin in Listen-form zur Kenntnis gegeben.
Ab dem 1.8.2014 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2014 (bis 8.4.2015) die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.
Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das
Haushaltsjahr 2014 im Zeit-raum vom 1.8.2014 bis zum 8.4.2015 im Ergebnisplan
in Höhe von 239.901,68 €
und im Finanzplan in Höhe von 18.133,40 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.
Im Zeitraum 1.1.2015 bis zum 31.3.2015 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushalts-jahr 2015 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushalts-überschreitungen genehmigt.
Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2015 im Zeitraum vom 01.1.2015 bis zum 31.3.2015 im Ergebnisplan in Höhe von 73.042,04 €
und im Finanzplan in Höhe von 23.300,00 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.
Sämtliche Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.
Beschlussvorschlag: