Betreff
Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Kosten der Unterkunft im Bereich des SGB II
Vorlage
090/2015
Aktenzeichen
FB 4/50-10
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushalt 2015 ist bei der Haushaltsstelle 05.02.01.523200 - Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II – ein Betrag in Höhe von 1.776.500,00 € veranschlagt. Bei dieser Haushaltsstelle werden sämtliche Kosten der Unterkunft nach dem SGB II abgewickelt.

Aufgrund vorliegender Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.776.000,00 € für das laufende Haushaltsjahr ist der Haushaltsansatz bis auf 500,00 € bereits verplant.

 

Seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde nunmehr per Mail vom 15.04.2015 die Jahresabrechnung 2014 für die Kostenbeteiligung der Städte an den Kosten der Unterkunft  und den Kosten für besondere Bedarfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – übermittelt.

 

Danach ist von der Stadt Schwelm für das Jahr 2014 bis zum 30.04.2015 noch ein Betrag in Höhe von 99.825,23 € an den Ennepe-Ruhr-Kreis zu erstatten.

 

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Kostenart

Kosten 2014

Abschlagszahlung 2014

Ergebnis

Kostenbeteiligung Kosten der Unterkunft

1.747.714,08 €

1.672.800,00 €

   -74.914,08 €

Kostenbeteiligung

Bes. Bedarfe

      60.911,15 €

      36.000,00 €

   -24.911,15 €

 

Gesamt

1.808.625,23 €

1.708.800,00 €

   -99.825,23 €

 

 

Es ist somit ein Betrag in Höhe von 99.325,23 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Eine Vorberatung in den Fachausschüssen konnte nicht erfolgen, da die Stadt Schwelm erst mit Mail vom 15.04.2015 über die Nachzahlung in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ab 2016 die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II nicht mehr über die  Haushaltsstelle 05.02.01.523200 , sondern über die Kreisumlage abgewickelt werden.

 

 


Die Dringlichkeit gem. § 60 GO ist gegeben, weil der Zahlungstermin auf den 30.04.2015 festgesetzt ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 05.02.01.523200 – Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II – wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 99.325,23 €  für das Haushaltsjahr 2015 bewilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

05.02.01.523200

Bezeichnung

Hilfen bei Einkommensdefiziten und Unterstützungsleistungen nach dem SGB II

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

99.358,23

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Kann zur Zeit nicht gemacht werden; muss im laufenden Haushaltsjahr erwirtschaftet werden.