Sachverhalt
Die Verwaltung der Stadt Schwelm ist seit Jahrzehnten
räumlich dezentral in drei Verwaltungsgebäuden untergebracht. Das
Verwaltungsgebäude I (Baujahr 1955 mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 3.490
m²) befindet sich in der Hauptstraße 14, die Verwaltungsgebäude II (Baujahr
1900 mit einer Bruttogeschossfläche von rd. 3.060 m²) und III (Baujahr 1900 mit
einer Bruttogeschossfläche von rd. 1.870 m²) in der Moltkestraße 24 und 26.
Diese Situation ist gegenüber einer "einhäusigen Verwaltung" in
vielerlei Hinsicht ungünstig und wirkt sich negativ auf Flächenbedarf,
Gebäude-/Nutzungskosten, Informations- und Kommunikationsfluss sowie
Arbeitsabläufe aus.
Diese Erkenntnis führte bereits im Jahre 1987 / 1988 dazu, dass die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Düsseldorf den Auftrag erhielt, einen geeigneten Standort für ein zentrales Verwaltungsgebäude bzw. ein Bürgerzentrum zu finden. Grundsätzlich haben sich bei den Kriterien/Anforderungen dieser Prüfung keine wesentlichen Änderungen zum Jahr 2012 ergeben. Die seinerzeit angewandte Methode der Nutzwertanalyse hat auch aktuell Anwendung gefunden, um die Grundlagen für die erforderliche politische Entscheidung zu schaffen. Vor diesen Hintergründen sollen daher nachstehend zunächst die Kriterien vorgestellt werden, die 1987 / 1988 bezüglich der Standortalternativen für ein neues Verwaltungsgebäude / Bürgerzentrum Berücksichtigung gefunden haben:
Immaterielle Standortkriterien,
durch die die visuellen, psychischen und imaginären
Erfahrungen mit dem Objekt „Rathaus“, dessen Umwelterscheinung und
Umweltwirkung sowie die Wirkungsqualitäten des potentiellen Standortes
definiert werden.
Kriterien des Stadtraumes,
die die Beziehungen struktureller, funktionaler und
geographischer Art zwischen Rathaus/Rathausstandort und Stadt darstellen.
Kriterien des Grundstücks,
durch die geklärt wird, ob der Bau eines Rathauses
(ggf. unter Einbeziehung weiterer kommunaler Einrichtungen) an gegebener Stelle
möglich und zweckmäßig ist.
Kriterien des Bauwerks,
bei denen es sich überwiegend um funktionale,
organisatorische und konstruktive Bedingungen handelt, die die Auswirkung der
inneren Nutzung auf das Bauwerk und den Standort beschreiben.
Kriterien der Verkehrssituation,
durch die die Einbindung in das städtische und
regionale Verkehrsnetz beurteilt werden kann, aber auch die Erreichbarkeit und
Zugänglichkeit des Rathausstandortes definiert wird.
Diese Kriterien wurden in einem zweiten Schritt durch
einzelne Unterkriterien aufgegliedert. Auch diese Unterkriterien wurden so
formuliert, dass ihre Inhalte sowohl auf die Anforderungen, die von einem
zentralisierten Verwaltungsgebäude bzw. an ein Bürgerzentrum an den Standort
gestellt werden, als auch auf die zur Auswahl stehenden Standorte zutreffen.
Hierdurch wurden letztlich detaillierte Nutzwerte jeder einzelnen
Standortalternative hergeleitet.
Folgende Standortalternativen wurden 1987 / 1988
geprüft:
-
Derzeitiger
Standort VG I unter Berücksichtigung möglicher Erweiterungsflächen (I)
-
Derzeitiger
Standort des Verwaltungsgebäudes II an der Moltkestraße / Schillerstraße unter
Berücksichtigung möglicher Erweiterungsflächen (II)
-
Ehemalige
Grundschule an der Potthoffstraße (III)
-
Grundstück
zwischen Wilhelmstraße und Römerstraße (IV)
Auf Grundlage der oben dargestellten Kriterien wurde
folgendes Fazit aus der Prüfung gezogen (Auszug aus WIBERA Gutachten):
Bei Betrachtung aller Kriterien erzielt die Standortalternative
II unabhängig von der zugrunde gelegten Gewichtungsalternative die höchsten
Nutzwerte, dicht gefolgt von der Standortalternative IV, während die
Standortalternativen I und III nur die unteren Plätze in der Rangfolge der
Nutzwerte einnehmen und für eine Realisierung nicht empfohlen werden.
Hinsichtlich der verbleibenden Standorte II und IV ist davon auszugehen, dass
der Standort IV leichte Vorteile bezüglichen der funktionalen Verortung im Stadtkern
aufweist, auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Standort
Probleme hinsichtlich der Akzeptanz in der Bevölkerung aufwerfen kann. Die
Empfehlung lautet daher, der Standortalternative II den Vorzug zu geben und sie
den weiteren Überlegungen zugrunde zu legen.
Die seinerzeit parallel zu der Standortuntersuchung im
Jahre 1987/1988 beauftragte Bestandserfassung und Soll-Definition für ein
Raumprogramm (auch durch WIBERA erstellt) kann aufgrund der Entwicklung in den
letzten rund 25 Jahren nicht als Grundlage aktueller Überlegungen genutzt
werden. Die seit dem Ende der 1980er Jahre vorliegenden Ergebnisse wurden nicht
weiter verfolgt. Auch ein durchgeführter
Architektenwettbewerb in 1990 brachte keine Weiterentwicklung.
Die Stadt Schwelm befindet sich seit rd. 20 Jahren in
einer sehr schwierigen Haushaltssituation, d.h. alle Ausgabepositionen bedürfen
einer besonderen Betrachtung. Unter
Beachtung geltender Gesetze / Rechtsvorschriften ist der Haushalt
wirtschaftlich zu führen. Insbesondere sind Ausgabepositionen zu verringern
bzw. die Einnahmepositionen zu erhöhen. Ein Hauptanteil städtischer Einnahmen
erfolgt durch die Gewerbesteuer. Für die flächenkleinste Stadt in NRW stellt
die Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen jedoch ein Problem dar, da die
Flächen für Gewerbeansiedlungen nahezu erschöpft sind. Demnach muss die
Priorität weiterhin auf der Reduzierung der Ausgaben liegen.
In den vergangenen Jahren wurde gemeinsam von Politik
und Verwaltung eine Vielzahl von Ausgabenreduzierungen umgesetzt, um eine
Genehmigung des Haushaltes zu erreichen. Intensiv wurden zum Teil auch
Haushaltspositionen betrachtet, die eine jährliche Höhe von 1.000 € nicht
überschreiten. Es ist unstrittig, dass
auch Beträge geringen Umfangs zur Konsolidierung beitragen. Für eine
grundlegende Haushaltskonsolidierung müssen aber insbesondere die wesentlichen
Ausgabepositionen eines städtischen Haushaltes auf den Prüfstand gestellt
werden. Und hierzu gehören u.a. die Kosten für den Betrieb von Gebäuden.
Eine dieser wesentlichen Ausgabepositionen ergibt sich
aus der Zentralisierung der Verwaltung, die wie bereits dargestellt, an
verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes verortet ist. Die
Standorte können dem beigefügten Plan (Anlage 1) entnommen werden.
Auch die Serviceorientierung und davon ausgehende
Wirkungen auf die Bürgerfreundlichkeit werden durch die Lage,
Parkplatzsituation, Erreichbarkeit und Gestaltung der Geschäftsräume der
Verwaltung (z. B. barrierefreier Zugang, leichte Orientierung für Besucher im
Rathaus bzw. in den Verwaltungsgebäuden, freundliche Gestaltung der
Geschäftszimmer, der Wartezonen und Flure) beeinträchtigt. Erschwerend kommt
ein jeweils schlechter baulicher Zustand der Gebäude hinzu. Beispielbilder sind
in der Anlage 2 dargestellt.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das
Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die vorgenannten Aspekte führten aufgrund der Relevanz
für die Haushaltskonsolidierung Ende 2010 zu der Überlegung, die
Zentralisierung erneut aufzugreifen. Durch die Kontaktaufnahme der Verwaltung
mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) konnte
festgestellt werden, dass der Gedanke, den Haushalt durch eine Zentralisierung
zu entlasten, durchaus in Verbindung mit einer vom FM beauftragten Studie
stehen könnte (Anlage). Ende Mai 2011 teilte das FM NRW der Verwaltung mit,
dass nach einer Absprache zwischen dem Finanz- sowie Innenministerium NRW auch
Überlegungen angestellt werden, dass bestimmte kommunale Vorhaben in einem
nächsten Schritt anhand der vorliegenden (theoretischen) Studie einen
„Praxis-Test" durchlaufen könnten. Ende Juni 2011 erhielt die Verwaltung
die positive Nachricht, dass sich das FM NRW bereit erklären würde, diesen
„Praxis-Test“ mit der Stadt Schwelm durchzuführen. Nach politischen Beratungen
wurde mit der Vorlage Nr. 178/2011/1 der einstimmige Beschluss gefasst, den
Kooperationsvertrag mit dem FM NRW zu schließen, um weitere gemäß § 76 GO NRW
notwendige Konsolidierungsmaßnahmen für die Entlastung des kommunalen
Haushaltes zu prüfen.Durch diesen Kooperationsvertrag mit dem FM NRW bestand
für die Stadt Schwelm die Möglichkeit, die Thematik Zentralisierung unter
neutraler und professioneller Begleitung aufzuarbeiten. Die Studie
„Untersuchung wirtschaftlicher Auswirkungen von langfristig unterlassenen
Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen“ wurde in Schwelm einem umfassenden
Praxistest unterzogen (Anlage 3).
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden
folgende Handlungsoptionen über einen Zeitraum von 25 Jahren bzw. 27 Jahre
betrachtet (Lebenszyklusbetrachtung):
0-Variante
Hier werden durch die Kommune lediglich Instandhaltungsmaßnahmen zur
Aufrechterhaltung von Funktion und Verkehrssicherung nach den geltenden
technischen Regeln und den fachlich nutzungsbedingten Regeln durchgeführt. Der
Weiterbetrieb erfolgt ohne Sanierung.
Eigenrealisierungsvariante
Durchführung von Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen zur Herstellung der
Funktion eines Gebäudes nach dem aktuellen Stand der Technik unter
Berücksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlich
nutzungsbedingten Regeln.
ÖPP
Durchführung durch Privaten von Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen zur
Herstellung der Funktion eines Gebäudes nach dem aktuellen Stand der Technik
unter Berücksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlich
nutzungsbedingten Regeln.
Ein Team von Beratungsgesellschaften, welches weitgehende Erfahrungen im Bereich von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Lebenszyklusprognosen im Facility Management, Projekterfahrungen bei kommunalen Immobilien sowie des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat, wurde vom FM NRW beauftragt. An den regelmäßigen Treffen zwischen dem FM NRW, dem beauftragten Beraterteam sowie der Stadt Schwelm hat neben Vertretern der NRW.Bank auch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen.
Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Anlage
4/Hinweis zu dieser Anlage: Die
Bestandteile 7.1-7.7 wurden aufgrund des Umfangs nicht beigefügt, können aber
bei Bedarf jederzeit zur Verfügung gestellt werden)zeigt, dass
die sog. 0-Variante den mit Abstand höchsten Ressourcenverbrauch aufzeigt. Die
Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung, die bei der 0-Variante lediglich dem
Funktionserhalt und der Verkehrssicherheit dienen, schaffen keinen
Substanzwert.
Den teilweise hohen Instandhaltungskosten bei der
0-Variante steht keine Verbesserung der Gebäudesubstanz gegenüber, die zu einer
Erhöhung der Buchwerte führen würde, so dass sich das Ergebnis der 0-Variante
als das schlechteste herausstellt. Bei der 0-Variante werden aufgrund der
fehlenden Grundsanierung zu Beginn des Betrachtungszeitraums über den
Gesamtzeitraum in unregelmäßigen Abständen größere Instandsetzungsmaßnahmen
notwendig. Im Vergleich zur Sanierungs- und Neubauvariante ist die jährliche
Instandhaltung der 0-Variante nicht gleichmäßig. Die jeweiligen Zeitpunkte, zu
denen größere Instandsetzungsmaßnahmen für die Sicherstellung der Funktion und
Verkehrssicherheit notwendig werden, sind nicht genau vorhersehbar. Die Instandhaltungskosten
in der 0-Variante sind daher nicht planbar und führen somit nicht zu einer
konstanten, sondern zeitweise zu einer überdurchschnittlich hohen
Haushaltsbelastung. Im Vergleich hierzu erhöhen die Sanierungsmaßnahmen in der
Sanierungsvariante den Wert der Gebäudesubstanz, was sich positiv auf die
Buchwerte der Gebäude auswirkt. Die Buchwerte der Neubauvariante sind aufgrund
einer Veräußerung von drei Standorten in dieser Variante geringer als in der
Sanierungsvariante.
Neben der vorteilhafteren Ressourcenveränderung stellt
sich die Neubauvariante auch bezüglich der Restnutzungsdauer im Vergleich zu
den anderen Varianten besser dar.
Die Neubauvariante zeigt auch über den Zeitraum von 27
Jahren eine Vorteilhaftigkeit im Vergleich zur Sanierungsvariante. Diese
Vorteilhaftigkeit besteht in Kostenvorteilen sowie einem geringeren
Ressourcenverbrauch der Neubauvariante. Ein weiterer Vorteil der Neubauvariante
liegt in der längeren Restnutzungsdauer im Vergleich zur Sanierungsvariante.
Aufgrund der Vorteilhaftigkeit gegenüber einer
Sanierungsvariante wird der Neubau eines zentralen, bedarfsgerechten
Verwaltungsgebäudes als Ersatz für die maroden Bestandsgebäude mit hohem
Sanierungsaufwand empfohlen.
Die Veräußerung nicht benötigter Grundstücke und
Objekte führt zu einer Reduzierung des Finanzierungsbetrags für den Neubau. Ein
Neubau schafft eine planbare Instandhaltung und gleichbleibende
Haushaltsbelastung. In Ergänzung zu der bilanziellen und wirtschaftlichen
Bewertung der unterschiedlichen Handlungsalternativen wurde eine qualitative
Betrachtung der nicht-monetären Faktoren durchgeführt.
Folgendes Ergebnis kann für die Sanierungs- und
Neubauvariante festgehalten werden:
-
Bei dem Kriterium
Wegezeiten wurde die Neubauvariante vorteilhaft bewertet, da sie über eine sehr
gute ÖPNV-Anbindung verfügt und auch die hausinternen Laufwege erheblich
verkürzt werden.
-
Das wurde auch
mit Blick auf die verwaltungsinternen Synergieeffekte und Arbeitsabläufe
positiv bewertet.
-
Bei der
Flexibilität und Funktionalität der Räume wurde unter anderem die Schaffung
eines multifunktionalen Ratssaals in die Bewertung einbezogen.
-
Der Erhöhung der
Arbeitsplatzqualität sowie der Betriebssicherheit tragen beide Varianten
Rechnung.
-
Bei der
Zentralität und Qualität für die Besucher (Bürger) lag die Neubauvariante
eindeutig vorne.
-
Bei den Kriterien
„Barrierefreiheit“ und „Energieeffizienz“ wurden ebenfalls Vorteile zu Gunsten
der Neubauvariante ausgemacht.
-
Zu Gunsten der
Neubauvariante spricht zudem die neue Flächenplanung, die durch das Freiziehen
der Altstandorte möglich werden würde.
Im Ergebnis zeigt die Neubauvariante eine größere
Anzahl an qualitativen Vorteilen und stellt sich somit auch bei nicht-monetärer
Bewertung als vorteilhaftere Handlungsvariante dar.
Zudem ist durch
die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung transparent geworden, dass die VG I, II und
III sowie das Gebäude Kaiserstraße 69 einen enorm hohen Sanierungsbedarf (Anlage
5) haben und die Kern-/Grundsanierung auch aufgrund des Alters der Gebäude
wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Nutzung der Turnhalle Schillerstraße
wurde aufgrund baulicher Mängel und notwendiger Investitionen (z.B.
Dacherneuerung) bereits vor Jahren aufgegeben. Abhängig von den weiteren
Planungen könnte diese Fläche entweder ergänzend für den Neubau oder aber für
den Wohnungsbau genutzt werden. Die Ergebnisse der umfangreichen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden der Politik, der Kommunalaufsichten
sowie der Gemeindeprüfungsanstalt Anfang Februar 2012 im Rahmen einer
Informationsveranstaltung im Haus Martfeld präsentiert. Das Projekt Schwelm ist
seit dem Jahr 2014 auch Bestandteil der Publikation „Praxisleitfaden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau“ (Anlage 6).
Durchführung einer Organisationsuntersuchung
In seiner Sitzung vom 29.3.2012 hat der Rat der Stadt
Schwelm einstimmig beschlossen (Vorlage-Nr. 033/2012/6), vor dem Einstieg in
die weitere Gebäudeplanung bzw. Gebäudeaufteilung zur Zentralisierung der
Stadtverwaltung eine Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen, um die
künftig organisatorisch abzubildenden Prozessketten innerhalb der
Stadtverwaltung Schwelm, deren organisatorische Aufteilung und Anordnung in dem
ggf. neu zu errichtenden Verwaltungsgebäude bzw. in den sanierten Verwaltungsgebäuden
sowie die dazu notwendigen Flächen und Flächenreserven zu ermitteln.
Zwischenzeitlich gingen bei der Verwaltung zahlreiche
Fragen aus den Fraktionen zu dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
des FM NRW ein. Die insgesamt 30 Fragen wurden vom FM NRW, dem von dort
beauftragten Beraterteam sowie der Verwaltung vollumfänglich beantwortet. Nach
einem Auswahlverfahren hat der Rat der Stadt Schwelm dann in seiner Sitzung vom
28.6.2012 (nichtöffentliche Vorlage Nr. 033/2012/6) beschlossen, den Auftrag
zur „Durchführung einer Organisationsuntersuchung einschließlich der
Erarbeitung von Handlungsoptionen für eine Flächenoptimierung“ an die
Unternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und Drees & Sommer zu vergeben.
Folgende Aspekte wurden bei der Auftragsvergabe an PwC
und Drees & Sommer nach Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung zu
Grunde gelegt (Originaltext der Anschreiben):
Im Rahmen der weiterhin notwendigen
Haushaltskonsolidierung haben der Rat und die Verwaltung der Stadt Schwelm
entschieden, mögliche Optimierungspotentiale der kommunalen Infrastruktur zu
finden. Insbesondere unter Beachtung der vorliegenden Ergebnisse einer bereits
vom FM NRW durchgeführten Wirtschaftlichkeits-/Machbarkeitsüberprüfung zur
Zentralisierung der Verwaltungsgebäude soll in einem ersten Schritt zunächst
eine Organisationsuntersuchung durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Untersuchung soll die belastbare Basis für die Festlegung der Größe und
Struktur der benötigten Flächen darstellen. Grundlage hierfür sind nicht nur
die Anzahl der Mitarbeiter/innen, sondern auch die abzubildenden – ggf. zu
optimierenden – Prozessketten innerhalb der Stadtverwaltung sowie deren
zugrunde liegende organisatorische Anordnung in einem evtl. neu zu errichtenden
Verwaltungsgebäude bzw. im bestehenden Gebäudebestand.Neben der
gebäudewirtschaftlichen Optimierung muss sich die Verwaltung mit Unterstützung
der Politik unter Beachtung der Aufgaben, der Mitarbeiter/innen, die diese
Aufgaben erledigen sowie der Sachmittel, die für die Aufgabenerledigung
benötigt werden, zukunfts- und
bürgerorientiert aufstellen. Basis
hierfür ist unter anderem eine optimierte Organisations- und Prozessstruktur.
Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung bzw. die sich daraus ergebende
Handlungsempfehlung muss die Entscheidungsgrundlage für die weitere
ganzheitliche Entwicklung der Stadtverwaltung Schwelm darstellen.
Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass im Laufe der Untersuchung erkennbare, zeitnah auch im Vorgriff möglicher
Sanierungen oder des Neubaus sinnvoll umsetzbare Optimierungen unabhängig von
der zukünftigen „baulichen Unterbringung“ näher betrachtet und umgesetzt werden
sollen. Bedingt durch die Komplexität des Sachverhaltes wird es für
erforderlich gehalten, diese Untersuchung in eine Vor- und Hauptuntersuchung zu
gliedern. Mit Hilfe der Voruntersuchung soll es möglich sein, kurzfristig und
mit relativ geringem Finanzmitteleinsatz die Machbarkeit der Aufgabenstellung
zu überprüfen sowie die Hauptuntersuchung zu strukturieren und zu organisieren.
Folgende Aspekte sollten bei der Voruntersuchung, die
das Ziel hat, eine Grundlage für eine erfolgreiche Abwicklung der
Aufgabenstellung zu schaffen, u.a. berücksichtigt werden:
• Aufgabenstellung
(Ziel der Untersuchung)
• Kurze Darstellung der Ist- und
Sollsituation bzgl. der Aufbau- und Ablauforganisation (unter Berücksichtigung
etwaiger Erkenntnisse hinsichtlich der Gebäudestruktur sowie vorhandener „Schnittstellen“ auch zu den Technischen
Betrieben als AöR der Stadt Schwelm)
• Unterbreitung eines
Lösungsvorschlages für die Umsetzung der Hauptuntersuchung (u.a. Definition des
Untersuchungsauftrages, Zeitplandarstellung, Organisation der Untersuchung)
Die Hauptuntersuchung sollte
sich dann anschließend in eine Analyse, Konzeption ( z.B. Soll-Definition
Raumprogramm) und Realisierung (bzw. Realisierungsempfehlung) gliedern und in
einer geeigneten Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung münden.
Folgende Objekte sind bei der
Organisationsuntersuchung grundsätzlich einzubeziehen:
• Verwaltungsgebäude
I (Hauptstr. 14), BJ 1955, BGF: rd. 3.490 m², 65 Mitarbeiter
• Verwaltungsgebäude
II (Moltkestr. 24), BJ 1900, BGF: rd. 3.060 m², 45 Mitarbeiter
• Verwaltungsgebäude
III (Moltkestr.26), BJ 1900, BGF: rd. 1.870 m², 37 Mitarbeiter
• Gebäude
Kaiserstr. 69 (Musikschule und VHS), BJ 1900, BGF: rd. 2.040 m²
• Ggf. die städtische Bücherei, die
sich in der Hauptstr. 9 befindet
(Anmietung von rd. 500 m²)
Hier sind selbstverständlich insbesondere die
Ergebnisse der bereits durchgeführten Wirtschaftlichkeits-/
Machbarkeitsüberprüfung zu berücksichtigen, die nachstehend kurz erläutert
werden. Für die Prüfung, ob eine Zusammenführung der Verwaltungsgebäude zur
Aufwandsreduzierung beitragen kann, bedurfte es zunächst einer umfangreichen
Wirtschaftlichkeits-/Machbarkeitsüberprüfung. Mit dem FM NRW konnte ein
unabhängiger und neutraler Partner gefunden werden. Die Aufgabenstellung für
dieses Projekt beinhaltete die Feststellung, inwieweit es in einem Zeitraum von
25 Jahren (Lebenszyklusbetrachtung) wirtschaftlicher ist, Maßnahmen in
Eigenrealisierung oder im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft
durchzuführen oder sie zu unterlassen.
Mit der Prüfung wurden folgende Handlungsoptionen
betrachtet:
0-Variante
Bei dieser Variante werden keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Es werden
keine investiven werterhaltenden Maßnahmen durchgeführt. Der zu tätigende
Instandhaltungsaufwand dient lediglich zur Aufrechterhaltung der Funktion und
Sicherheit.
Sanierungsvariante
Bei dieser Variante erfolgt eine Grund- bzw. Kernsanierung des Gebäudebestandes
einschließlich energetischer Sanierungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der
Technik unter Berücksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den
fachlich nutzungsbedingten Regeln. Investive, werterhaltende Maßnahmen werden
im Rahmen der Kommunalfinanzierung durchgeführt.
Neubauvariante
Bei dieser Variante wird ein Rathausneubau betrachtet. Gegebenenfalls werden
durch den Neubau nicht mehr benötigte Bestandsgebäude und Grundstücke
veräußert. Die Veräußerungserlöse sowie entsprechende Kommunalkredite tragen
zur Deckung des Finanzierungsbedarfes bei. Der zu tätigende
Instandhaltungsaufwand gewährleistet die neue Restnutzungsdauer.
Das Ergebnis für die Prüfung der 0-Variante zeigt,
dass die Nutzung des Gebäudebestandes mittelfristig ohne wertsteigernde
Investitionen nicht wirtschaftlich ist, da die Gebäude vorzeitig das
bilanzielle und bauliche Ende erreichen. Unter den gegebenen Umständen wäre
noch eine maximale Nutzungsdauer von 20 Jahren möglich. In diesem Zeitraum -
und hier insbesondere in den nächsten maximal fünf Jahren - müssten aber nicht
unerhebliche Finanzmittel, u.a. für den Brandschutz- oder
Verkehrssicherungsmaßnahmen, im städtischen Haushalt berücksichtigt werden. Hier
würde es sich jedoch nicht um wertsteigernde Investitionen handeln. Zudem sind
anfallende Instandhaltungskosten bei dieser Variante nicht planbar und demnach
risikoreich.
Die vorstehend dargestellte Unwirtschaftlichkeit der
0-Variante führte in der weiteren Betrachtung dazu, dass der Vergleich auf die
Sanierungs- bzw. Neubauvariante reduziert wurde. Diese weitergehende
Vergleichsrechnung führt zu der Empfehlung der Berater, den Neubau eines
zentralen, bedarfsgerechten Verwaltungsgebäudes als Ersatz für Bestandsgebäude
mit hohem Sanierungsaufwand zu realisieren. Diese Lösung ist unter
Berücksichtigung des Ressourcenverbrauches wirtschaftlicher als die
Sanierungsvariante und stellt auch eine Grundlage für eine planbare
Instandhaltung und gleichbleibende Haushaltsbelastung dar.
Für die Entscheidungsfindung durch Politik und
Verwaltung wurde entschieden, zunächst die hier nachgefragte
Organisationsuntersuchung durchzuführen. Auf Basis des Untersuchungsergebnisses
ist in einem zweiten Schritt darzustellen, welche der vorstehenden
Handlungsoptionen (einschließlich einer möglichen Umsetzung der 0-Variante) am
geeignetsten ist, die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen.
Ergebnisse der Organisationsuntersuchung /
Flächenbedarfsermittlung
PwC
Nachstehend werden die wesentlichen
Fakten des Abschlussberichtes von PwC eingefügt. Die Ergebnisse wurden
eingehend in den zuständigen politischen Gremien beraten.
Ausgehend von einer dezentralen räumlichen
Unterbringung der Verwaltung in drei Verwaltungsgebäuden mit jeweils hohem
Sanierungsbedarf bestand die Aufgabenstellung in einer organisatorischen,
räumlichen und gebäudewirtschaftlichen Optimierung der Stadtverwaltung Schwelm.
Die Umsetzung der Aufgabenstellung erfolgte in intensiver Zusammenarbeit
zwischen PwC für den Projektteil "Organisationsuntersuchung" und der
Drees & Sommer GmbH für den Projektteil "Variantenuntersuchung zur
Gebäude- Flächenoptimierung".
Die Stadt Schwelm befindet sich wie viele Kommunen in
Deutschland in einer schwierigen Haushaltssituation und hat eine langjährige
Historie von Nothaushaltslagen. Dies ist Hintergrund zum einen für die
problematische räumliche Unterbringung der Verwaltung sowie zum anderen für die
äußerst engen Handlungsspielräume bei den Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Verwaltung ist räumlich dezentral in drei
Verwaltungsgebäuden untergebracht. Diese Situation ist natürlich gegenüber
einer "einhäusigen Verwaltung" in vielerlei Hinsicht ungünstig und
wirkt sich negativ auf Flächenbedarf, Gebäude-/Nutzungskosten, Informations-
und Kommunikationsfluss und Arbeitsabläufe aus.
Auch Serviceorientierung und davon ausgehende
Wirkungen auf die Bürgerfreundlichkeit werden durch die Lage, Parkplatzsituation,
Erreichbarkeit und Gestaltung der Geschäftsräume der Verwaltung (z. B.
behindertengerechter Zugang, leichte Orientierung für Besucher im Rathaus bzw.
in den Verwaltungsgebäuden, freundliche Gestaltung der Geschäftszimmer, der
Wartezonen und Flure) beeinträchtigt. Erschwerend kommt ein jeweils schlechter
baulicher Zustand der Gebäude hinzu.
Diese Rahmenbedingungen prägen das
Verwaltungsmanagement der Stadt und stellen gleichermaßen Zielkonflikte für die
Stadtziele dar:
Die im Zielkatalog verankerte "Optimierung der
Arbeits- und Entscheidungsprozesse" mit den Teilaspekten
• Entwicklung zu einer bürgerfreundlichen und
dienstleistungsorientierten Verwaltung,
• Steigerung der Leistungsbereitschaft und –fähigkeit
der Verwaltung,
• Verbesserung der Transparenz bei
Entscheidungsprozessen
stellen insofern auch entscheidungsrelevante Faktoren
dar.
In der Vergangenheit sind zwar immer wieder
Überlegungen zur Gebäude- und Standortfrage angestellt worden, notwendige
Entscheidungen sind aber ausgeblieben. Der infolge des baulichen Zustandes
bestehende Handlungsbedarf erfordert kurzfristig eine Grundsatzentscheidung in
Richtung Neubau oder Sanierung - die Fortführung des Status Quo ist insofern
keine Lösung. Der bauliche Zustand der drei Verwaltungsgebäude der Stadt
Schwelm und die Notwendigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der
Gebäudenutzung z.B. durch verbesserte Flächeneffizienz und
Betriebskosteneinsparungen sind die maßgeblichen Faktoren bei den anstehenden
Entscheidungen über die Varianten V-0 - keine Sanierung, V-1 Sanierung,
V2-Neubau.
Darüber hinaus sollten bei der Wahl einer bestimmten
Variante im Rahmen des Entscheidungsprozesses auch mögliche Auswirkungen auf
strategische Ziele der Stadt sowie die Organisation und Wirtschaftlichkeit der
Aufgabenerledigung einfließen. Die Wirkungsweisen haben wir in der folgenden
Übersicht vergleichend dargestellt:
Kriterien |
V-0 keine Sanierung und V-1 Sanierung |
V2 Neubau |
Zielkatalog |
Die derzeitige dezentrale räumliche Unterbringung
der Kernverwaltung in drei Verwaltungsgebäuden erhält Bestandsschutz, so dass
• Service- und Bürgerorientierung
• Nutzung von Effizienzreserven bei der
Aufgabenerledigung • und damit auch die Umsetzung von Teilaspekten des
Zielkatalogs der Stadt Schwelm beeinträchtigt werden. |
Es ergeben sich idealtypische Bedingungen zur
Optimierung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung:
• Bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte
Verwaltung • Steigerung der Leistungsbereitschaft und
–fähigkeit der Verwaltung
|
Aufbauorganisation |
Die derzeitige Unterbringung der Fachbereiche in
Bestandsimmobilien orientiert sich - soweit wie möglich - an folgenden
Prinzipien • Standortidentität ( „jeder Fachbereich nur an
einem Strandort“) • Zusammenhängende Unterbringung der Fachbereiche
möglichst auch auf einer Ebene • Konzentration von Bürgerdiensten • Insofern besteht zwar kein Handlungsbedarf, aber
auch keine Flexibilität hinsichtlich der räumlichen Verteilung der
Fachbereiche und damit der Optimierung der Verwaltungsgliederung |
Die Optimierung der Verwaltungsgliederung durch
Zusammenlegung von Aufgaben- und Fachbereichen im Rahmen eines räumlichen
Verbundes ist ohne Einschränkungen umsetzbar |
Auch mit Blick auf strategische Ziele der Stadt und
Möglichkeiten zur Verbesserung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der
Aufgabenerledigung ist eine zentrale "einhäusige" räumliche
Unterbringung der Verwaltung zu favorisieren.
Drees & Sommer
Nachstehend werden die wesentlichen Fakten des
Abschlussberichtes eingefügt. Die Ergebnisse wurden eingehend in den
zuständigen politischen Gremien beraten.
Drees & Sommer wurde mit der Analyse zum
Flächenbedarf und des örtlichen Funk-tionsprogramms auf Basis der von PwC
ermittelten Grundlagen beauftragt. Weiterhin wurde Drees & Sommer mit der
Untersuchung beauftragt, wie die Flächenbedarfe und die räumliche Unterbringung
der Funktionsbereiche in den drei Varianten V 0 (keine Sanierung), V 1
(Sanierung) und V 2 (Neubau) wirtschaftlich zu realisieren sind.
Die Stadt Schwelm nutzt drei Gebäude in Schwelm,
welche sich in der Hauptstraße 14, der Moltkestraße 24 und der Moltkestraße 26
befinden. Bedingt durch einen akuten Platzmangel, einen nicht
zufriedenstellenden baulichen Zustand der Gebäude und eine ineffektive
Flächennutzung in Bezug auf Zusammenarbeit, wurde eine
Organisationsuntersuchung initiiert. Diese sollte auf Grundlage einer
Flächenbedarfsanalyse klären, ob und wie die Gebäude wirtschaftlich weiter
genutzt werden können. Drees & Sommer wurde mit dieser
Flächenbedarfsanalyse und mit der Erstellung eines örtlichen Raum- und
Funktionsprogramms beauftragt. Hierbei dienten die von PwC ermittelten
Grundlagen als Ausgangspunkt. Geprüft wurde, wie der Flächenbedarf und die
räumliche Unterbringung der Funktionsbereiche unter funktionalen Aspekten in
den drei Varianten keine Sanierung (V0), Sanierung (V1) und Neubau (V2)
wirtschaftlich zu realisieren ist.
Ziel dieses Projektes ist es, auf Grundlage
belastbarer Daten eine Entscheidungsgrundlage für eine der drei oben genannten
Varianten zu erarbeiten. Im nachfolgenden Bericht sind die Vorgehensweise und
die Ergebnisse der Anforderungsanalyse dokumentiert. Die visuellen Protokolle
der Workshops sind integriert und die Kernaussagen dieser zusammengefasst.
Die für die Wirtschaftlichkeitsvergleiche
erforderlichen Angaben wurden bereits durch das FM NRW erhoben und somit nicht
erneut beauftragt. Drees & Sommer hat die vorliegende Ermittlung
plausibilisiert. Die dem Wirtschaftlichkeitsvergleich zu Grunde gelegten
Finanzierungskonditionen (z.B. Kommunalkredit) wurden von Drees & Sommer
daher nicht verändert. Um eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Varianten
zu erreichen, mussten die Voraussetzungen theoretisch getroffen werden. VG II
und VG III haben mit 100 Jahren die Nutzungszeit von 80 Jahren überschritten.
Um die Gebäude in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubinden, wurde die
Restnutzungsdauer theoretisch erhöht. Dieser Veränderung der
Bewertungsgrundlage wurde mit einer theoretischen Sonderabschreibung
entgegengewirkt.
Eine Bestandsbegehung und Bewertung der vorhandenen
Gebäudesubstanz sowie der bestehenden Mängel wurde auf Grund des vorliegenden
Gutachtens des FM NRW nicht erneut beauftragt. Drees & Sommer hat somit
keine eigene der Mängelaufnahme durchgeführt, sondern die benannten Kosten für
die benannten Mängel gem. Gutachten des FM NRW plausibilisiert und kann diese
anhand den vorliegenden Unterlagen bestätigen.
Die für die Flächenbedarfsermittlung erforderlichen
Angaben zu Prozessen und Mitar-beiteranzahlen wurden durch PwC ermittelt und
der Bedarfsermittlung Drees & Sommer zugrunde gelegt.
Zusammenfassung / Handlungsempfehlung
Die vergleichende Betrachtung in allen 5
Hauptkriterien stellt heraus, dass neben den wirtschaftlichen Aspekten auch die
sozialen Aspekte mindestens für eine grundlegende Sanierung sprechen und
definiert somit die Mindestbedingungen für eine nachhaltige Umstrukturierung.
Die Bestandsgebäude in aktuellem Zustand zu belassen und keine wertsteigernden
Maßnahmen durchzuführen, widerspricht den zukünftigen Erfordernissen der
Gebäude. Die Gebäudesubstanz als auch insbesondere die technischen Anlagen,
haben die Lebenserwartung bereits erreicht bzw. diese weit überschritten.
Es somit davon auszugehen, dass für die
Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs in den nächsten Jahren 3- 4 Mio. € zu
investieren sind. Diese Investitionen stellen jedoch keine nachhaltige Wertsteigerung
der Gebäude dar, sondern dienen lediglich der Beseitigung des Sanierungsstaus,
der über eine lange Zeit aufgelaufen ist. Drees & Sommer rät aus
wirtschaftlichen Aspekten davon ab, die Gebäude in jetzigem Zustand zu belassen
und weiterhin Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nur nach aktuellen
Erfordernissen durchzuführen.
Eine Sanierung der Gebäude ist als umfassende
Kernsanierung zu verstehen, da neben der Gebäudehülle, der Gebäudetechnik und
dem Ausbau, massive Eingriffe in die Gebäudekonstruktion erforderlich sind.
Risiken aus bisher unbekannten, verdeckten Mängeln, wie z.B. erforderliche
Beton- und Mauerwerkssanierungen, Abdichtungser-neuerungen im Erdreich etc.,
sind nicht zerstörungsfrei zu identifizieren und somit vor Planungsbeginn
detailliert gutachterlich zu untersuchen. Diese Risiken im Bestand können
mitunter immense Auswirkungen auf die Budgetentwicklung und die Terminschiene
haben.
Die Sanierung stellt jedoch im Vergleich zu Variante 0
eine nachhaltig wertsteigernde Maßnahme dar, die den Wert und Nutzungsdauer der
Gebäude stark positiv beeinflusst. Weiterhin reduzieren sich die Nebenkosten
erheblich zum Vergleich mit der 0- Variante. Die jährliche Belastung des
Haushaltes der Stadt Schwelm kann durch die Investitionen der Sanierung somit
herabgesetzt werden. Die Flächenüberhänge aus den Einzelgebäuden lassen sich
nicht in nennenswertem Maße reduzieren, da nicht in Gänze auf die Flächen eines
Gebäudes verzichtet werden kann. Der Anteil der Nebenkosten auf die
ineffizienten Flächenanteile wird weiterhin anfallen.
Da im Fall der Sanierung die bestehenden Strukturen
der dezentralen Verwaltung un-verändert bleiben, sind die Auswirkungen auf
soziokulturelle Aspekte gegenüber der Variante 0 nahezu unverändert.
Für die Bürger der Stadt der Schwelm steht weiterhin
kein Gebäude zur Verfügung, in welchem sämtliche Bürgeranliegen zentral bündelt
werden und eine zentrale Information für Serviceangebote zur Verfügung steht.
Wegezeiten und Wegestrecken sowohl für Bürger als auch für Verwaltungsmitarbeiter
fallen weiterhin in bekanntem Umfang an. Verbesserte Synergien zwischen den
Fachbereichen und Abteilungen durch räumliche Nähe sind nicht bzw. nur in sehr
geringem Umfang zu erwarten. Bei der Bewertung der Neubauvariante wurde zu Grunde
gelegt, dass die Anforderungen an das Gebäude in den vorliegenden Gutachten des
FM NRW, PwC und Drees & Sommer vordefiniert wurden und entsprechend in der
weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Umsetzung der Prozessanalyse sowie
der erforderlichen Flächen- und Anforderungsbedarfe werden von Drees &
Sommer als realistische Planungsziele eingeschätzt, die im weiteren
Planungsverlauf zu detaillieren und erfolgreich umzusetzen sind. Die
vollständige Umsetzung der Prozessanalyse und der Organisationsuntersuchung ist
nur in der Neubauvariante umzusetzen
Im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind die zu erwartenden
Risiken, hier insbesondere Baurecht, im Wesentlichen durch die Verwaltung
selbst einzuschätzen und zu beeinflussen.
In der Kostenbetrachtung wird ersichtlich, dass im
Falle eines Neubaus die Investitionen im Verhältnis unwesentlich geringer
ausfallen als in der Sanierungsvariante. Die Risiken der Sanierungsvariante und
deren monetäre Bewertung sind in den Vergleich nicht eingeflossen. Die größte
Beeinflussung der Life-Cycle-Costs und somit der Nebenkosten ist durch die
planerische Untersuchung von ressourcenschonenden, nachhaltigen Technologien im
Rahmen der Neubauvariante gegeben.
Im Vergleich zu den Varianten 0 und 1 kann die Planung
eines Neubaus auf die
Flächenbedarfe von heute abgestellt werden,
überhängige, ineffiziente Flächen und deren Nebenkostenanteile sind auf ein
Mindestmaß reduziert. Zudem kann durch langfristige Betrachtung eine
Berücksichtigung der Stadtentwicklung im Rahmen der Planung erfolgen. Zukünftig
nicht benötigte Flächen können durch einfache Planungsvorgaben zu
abgeschlossenen, eigenen Einheiten umgenutzt oder teilvermietet werden.
Eine umfangreiche Nutzwertanalyse, dessen
Bewertungskriterien im Rahmen eines Workshops auch mit Unterstützung aller im
Rat vertretenen Fraktionen Ende 2012 erarbeitet wurden, zeigt im Ergebnis die
Vorteilhaftigkeit der Neubauvariante. Das Ergebnis der Nutzwertanalyse ist als Anlage
7 beigefügt.
Das von Drees & Sommer festgestellte notwendige
Raumprogramm zeigt nach einer detaillierten Betrachtung / Prüfung aller Bereich
einen Flächenbedarf von rd. 9.400 m². Hierbei berücksichtigt sind auch
(geschätzte) Flächen für die VHS als auch für die Musikschule und Bücherei. Im
Bestand werden hierfür insgesamt rd. 10.400 m² benötigt, d.h. durch einen
Neubau ist eine Flächenreduzierung von rd. 1.000 m² möglich. Die
Zusammenfassung des Raumprogramms ist als Anlage 8 beigefügt.
Die immer mehr zunehmende Digitalisierung und die
stetig fortschreitende Entwicklung technischer Möglichkeiten innerhalb und
außerhalb des Internets, führt zu veränderten Ansprüchen und Verhaltensweisen
einer immer größer werdenden Gruppe der Bevölkerung. Gerade diese Entwicklung
wurde von Drees & Sommer bei den Organisations- und Flächenanalysen
berücksichtigt.
Nach erneuter eigehender Beratung der Ergebnisse wurde
zwischen Politik und Verwaltung entschieden, Drees & Sommer mit der Prüfung
einer weiteren Variante zu beauftragen. Die Prüfung der Variante „Sanierung
VGI und Neubau als Ergänzung zum VGI“ wurde im Juni 2013 beauftragt. Der
Bericht zur Prüfung dieser Anbauvariante ist als Anlage 9 beigefügt. Als
Ergebnis wird festgestellt, dass sich auf Basis der Bewertung Drees &
Sommer die Neubauvariante mit 311 T€ günstiger darstellt als die Sanierungs- /
Anbauvariante. Dies resultiert maßgeblich aus der Aufrechterhaltung des
Betriebs der Gebäude VG II, VG III und Kaiserstraße 69 bis zur Fertigstellung
der Sanierungsmaßnahmen im VG I. Drees & Sommer verweist im Bericht u.a.
auch darauf, dass für den Grundstücksbereich südlich des VG I kein gültiger
Bebauungsplan vorliegt. Ob das Maß der baulichen Nutzung zulässig ist, konnte
aufgrund des fehlenden Bebauungsplans nicht geprüft werden. Erforderliche
Feuerwehrumfahrten, Rettungswege etc. konnten ebenfalls aufgrund fehlender
Baugrenzen nicht überprüft werden.
Arbeitsschutz / Betriebssicherheitsverordnung in den
Verwaltungsgebäuden
Mit Umsetzung der EG-Richtlinie 89/391/EWG
(Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz) in nationales Recht wurden durch Novellierung
des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zum 31.10.06 und Inkrafttreten des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) am 07.08.96, sowie der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
vom 27.06.02 hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der
Gesundheitsvorsorge neue Anforderungen – auch an die Kommunen – gestellt. Gemäß
§§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie § 3 der
Betriebssicherheitsverordnung ist die
Kommune zur Durchführung einer Beurteilung der auf die Mitarbeiter einwirkenden
Gefährdungen und Belastungen, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes erfordern,
verpflichtet.
Hierbei sind neben den „klassischen“ Gefährdungen
durch mechanische, thermische oder chemische Einflüsse auch Aspekte der
Ergonomie und Qualifikation sowie psychische Belastungen zu berücksichtigen.
Im November 2014 erfolgte die letzte Begehung der
Verwaltungsgebäude I-III sowie des Objektes Kaiserstraße 69. Die
Begehungsprotokolle ergeben zum Teil relevante Handlungsempfehlungen. Hierzu
gehört beispielsweise die Sicherstellung bzw. die Überprüfung der Fluchtwege im
VG III. Zudem besteht durch die andauernde Feuchtigkeit im Kellerbereich immer
wieder die Notwendigkeit, Schimmelpilzbelastungen zu vermeiden bzw. zu
entfernen. Gegenüber den Mitarbeiter/innen besteht eine Fürsorgepflicht, d.h.
jegliche Gesundheitsgefährdungen müssen ausgeschlossen sein bzw. werden.
Brandschutz
Im Rahmen eines i.d.R. jährlich stattfindenden
Grundsatzgespräches zwischen dem Immobilienmanagement, der Leitung der
Feuerwehr sowie der Bauaufsichtsbehörde wurde das Immobilienmanagement im
Februar 2015 von der Leitung der Bauaufsicht darauf hingewiesen, dass die
Verwaltungsgebäude der Stadt Schwelm schon seit vielen Jahren erneut einer
Brandschau unterzogen werden müssten. Das letzte Brandschutzgutachten datiert
aus dem Jahre 2007. Die Leitung der Feuerwehr bestätigte die Notwendigkeit der
Durchführung von regelmäßigen Brandschauen. Aufgrund der dargestellten
Dringlichkeit wurde die Brandschauen in den Verwaltungsgebäuden I, II und III
Mitte Februar 2015 durchgeführt.
Als Ergebnis dieser Begehungen kann festgehalten
werden, dass insbesondere in den Verwaltungsgebäuden I und II erhebliche Mängel
hinsichtlich des Brandschutzes festgestellt wurden und die seit dem Jahr 2007
durch das Brandschutzgutachten festgesetzten Maßnahmen im VG I in einem nicht
ausreichendem Maße umgesetzt wurden. Die Mängel – insbesondere bei der
Sicherstellung der Rettungswege – sind so gravierend, dass die Leitung der
Bauaufsicht eine unverzügliche Mängelbeseitigung angemahnt hat. Der
Brandschutzsachverständige kommt gar zu der Erkenntnis, dass „zum jetzigen
Zeitpunkt kein ausreichender Personenschutz für das VG I attestiert werden
kann.“
Dieser Auffassung schließen sich die Leitungen der Feuerwehr und Bauaufsicht
vollumfänglich an.
Stadtentwicklung
Wie bereits dargestellt, wurde durch den Beschluss des
Rates im Jahr 2009, das Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Schwelm“ bis zum Jahr
2020 umzusetzen, auch das Ziel festgelegt, die Verwaltung zu einer
bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung zu entwickeln.
Zudem wurde das Ziel festgelegt, ein Bürgerzentrum zu schaffen. Durch die
dezentrale Struktur ist diese Zielerreichung nicht möglich. Dies wurde auch im
Rahmen der durchgeführten Organisationsuntersuchung deutlich. Eine Verwaltung
muss so aufgestellt sein, dass sie integrative Planungs- und
Gestaltungsprozesse befördern kann. Querschnittsreferate/fachbereiche,
Stabstellen oder übergeordnete Arbeitsgruppen können hierbei helfen.
Stadtentwicklung wird heute zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe verstanden. Eine
integriert arbeitende und mit Akteuren vernetzte Verwaltung ist daher
notwendige Basis.
Durch ein zentrales Bürgerzentrum besteht nicht nur
die Möglichkeit, den Haushalt über Jahrzehnte zu entlasten, sondern auch die
Schaffung eines für die Bürgerinnen und Bürger attraktiven zentralen
Anlaufpunktes. Die Stadtentwicklung insbesondere im Zentrum der Stadt ist von
einer wesentlichen Bedeutung. Der Standort eines neuen Bürgerzentrums demnach
ideal. Es besteht eine kurze Entfernung zum Siedlungsschwerpunkt (Bereich
Fußgängerzone). Der derzeitige Standort wird von den Bürger/innen stark
frequentiert und stellt schon jetzt einen Schwerpunkt kommunaler Verwaltung
dar. Das Grundstück ist fußläufig gut an den Siedlungsschwerpunkt
angeschlossen. Günstig ist auch die räumliche Beziehung zum Park, der als
Aktionsraum für die Bürger/innen, auch nach Realisierung von Erweiterungen, an
diesem Standort zur Verfügung steht. Optimal ist die Lage an drei
innerstädtischen Straßen (Wilhelmstraße/Moltkestraße/Schillerstraße). Demnach
besteht eine sehr gute Erreichbarkeit des Standortes. Im Zuge von möglichen
Verkehrsberuhigungen könnte die Wilhelmstraße bis zur Einmündung der
Moltkestraße entsprechend gestaltet werden, möglichst ohne den Verkehr
auszuschließen.
Die Einbindung in den öffentlichen Verkehrsraum ist
als günstig zu bezeichnen. Auch in Bezug auf die Erkennbarkeit des Standortes
sind gute Voraussetzungen einer neu zu schaffenden Eingangssituation und damit
einhergehenden Öffnung zur Stadtmitte gegeben. Die nächste Haltestelle des ÖPNV
ist ca. 200m vom Standort entfernt (Haltestelle Kreishaus).
Der Schwelmer Bahnhof kann durch die bestehenden
Buslinien in ca. 3 min erreicht werden. Der Standort liegt ca. 100m – 200m
nordöstlich der Fußgängerzone (Siedlungsschwerpunkt).
Eine gute fußläufige Erreichbarkeit ist gegeben. Die Eingangssituation kann in
Richtung Park / Fußgängerzone / Wilhelmstraße ausgerichtet werden.
Den Bürger/innen kann für eine Vielzahl von
Einrichtungen ein zentraler barrierefreier Anlaufpunkt in der Stadtmitte
(Bücherei / VHS / Musikschule) geschaffen werden. Ergänzend kann über die
Schaffung eines kulturellen Mittelpunktes in der Stadtmitte (Konzerte /
„Musikmuschel“ / Ausstellungen /Präsentationen /ggf. Einbindung eines Cafes)
nachgedacht werden. Ggf. kann eine
Vermietung von Räumen an Institutionen, die von den Bürger/innen stark
frequentiert werden (z.B. Familien-, Pflegeberatung) erfolgen.
Die aktuelle politische Diskussion über die Verortung
der städtischen Musikschule und Volkshochschule zeigt, dass die Relevanz dieser
Einrichtungen noch stärker erkannt wurde und eine Unterbringung in einem
Bürgerzentrum parteiübergreifend befürwortet wird. Der Neubau soll zudem eine
zentrale Anlaufstelle für die Elektromobilität darstellen, d.h. bei der Planung
soll und wird dieser zukunftweisende Aspekt eine wesentliche Rolle spielen. So
können z.B. die Vorbereitungen getroffen werden, um den städtischen Fuhrpark
bei Bedarf auf den Betrieb mit Strom umzustellen.
Standortvorteile des
Neubaus
Weiterhin vorteilhaft ist der Standort hinsichtlich
einer möglichen Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung. Hier besteht ggf. die
Möglichkeit, den zwingend notwendigen und außerhalb des Gebäudes
unterzubringenden Back-Up-Serverraum in den Räumen der Kreisverwaltung
unterzubringen. Weiterhin benötigt die
Kreisverwaltung einen Kreistagssaal, der auch Menschen mit Behinderung
zugänglich sein muss. Durch einen modular aufgebauten Mehrzweck-(Rats)saal
besteht ggf. die Möglichkeit, die Kreistagssitzungen im neuen Rathausgebäude
stattfinden zu lassen.
Nicht nur bei der notwendigen
Funktionalität/Flexibilität des Gebäudes sondern auch hinsichtlich der
Organisationsentwicklungsplanung ist anzumerken, dass neben den Fragen der
quantitativen Entwicklung des Personalbestandes insbesondere auch Fragen der
künftigen Organisationsentwicklung zu betrachten sind. So muss man durchaus die
Frage stellen: „Wie wird sich die Verwaltung in den nächsten Jahren entwickeln
?“. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass durch neue Gesetze oder auch
gesellschaftliche Veränderungen die Aufgaben- und Organisationsstrukturen neu
zu definieren und anzupassen sind.
Der Einsatz von Informations- und
Datenverarbeitungstechnologien wie z.B. geographischen Informationssystemen
(GIS) oder Dokumentenmanagementsystemen (DMS) bedingen weitreichende
Veränderungsprozesse der Arbeitsbeziehungen der Verwaltung zwischen
Organisationseinheiten, den politischen Entscheidungsträgern, Bürgerinnen und
Bürgern oder anderen Verwaltungseinheiten außerhalb der Stadtverwaltung
Schwelms.
Bei der Planung künftiger Organisations- und
Raumkonzepte ist es daher zweckmäßig, die voraussichtlichen Entwicklungen
künftiger Arbeits- und Kommunikationsformen im Sinne von Zukunftsprognosen
(keine Vorhersagen) einzuschätzen und ihre absehbaren Auswirkungen auf
organisatorische und räumliche Konzepte zu berücksichtigen. Exemplarisch sei an
dieser Stelle die mögliche Einführung des DMS sein. Organisations- und
Raumkonzepte müssen im Ergebnis prognostizierbare Entwicklungen
berücksichtigen, gleichzeitig aber auch genügend Flexibilität aufweisen, um auf
nicht prognostizierbare Veränderungen weitgehend vorbereitet zu sein.
Demografie
Der demografische Wandel, insbesondere die Alterung
und die Ausdifferenzierung der Lebensformen erfordert Umbauten, Umnutzungen,
Ergänzungen und Rückbauten in Gebäuden und Quartieren. Dies ist auf
intelligente Weise mit dem ökologischen Umbau der Stadt zu verbinden. Gerade in
Gesellschaften mit Bevölkerungsrückgang werden die zukünftigen Aufgaben nur
bewältigt werden können, wenn ältere Bürgerinnen und Bürger länger aktiv
bleiben – beruflich wie ehrenamtlich. Der alters- und familiengerechte
Wohnungsneubau und die altersgerechte Modernisierung im Bestand sind auch eine
Aufgabe sozialer Wohnungspolitik. Gemischte Stadtstrukturen, kurze Wege,
bezahlbare Mieten und altersgerechte Wohnungen sind für ältere Menschen eine
Voraussetzung, um möglichst lange in der angestammten Umgebung bleiben zu
können. Sie sind ebenfalls für Familien wichtig, um in der Stadt wohnen zu
können. In kompakten Gebäude- und Stadtstrukturen lassen sich demografische und
ökologische Ziele am besten verbinden.
Neben der Schaffung eines Bürgerzentrums im Bereich
des derzeitigen Standortes VG II kann durch den Verkauf des Verwaltungsgebäudes
I die Möglichkeit geschaffen werden, diesen altersgerechten Wohnungsbau südlich
des Grundstückes Hauptstr. 14 abzubilden. Das
Verwaltungsgebäude I, welches verkauft und nach Ansicht der Verwaltung
zu einem Mehrgenerationenhaus umgebaut werden soll, steht der Erschließung nach
ersten Überlegungen und Planungen bzgl. der Grundstücksflächen nicht entgegen.
Fortschreibung
der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Unter
Berücksichtigung, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung des FM NRW aus dem
Jahre 2012 datiert und sich die Rahmenbedingungen insbesondere auf dem
Zinsmarkt erheblich verändert haben, bedarf die Fortschreibung der
Wirtschaftlichkeitsberechnung besonderer Beachtung. Die in Ziffer 2 des
Beschlussvorschlages hierfür berücksichtigten Finanzmittel Höhe von 20.000 €
sind eine Schätzung und können derzeit noch nicht belastbar berechnet werden.
Stärkungspaktkommune
Die Stadt Schwelm gehört seit dem Jahr 2012 zum Kreis
der Stärkungspaktkommunen. Demnach gelten für die Aufstellung bzw. die
erforderliche Genehmigung eines Etats Richtlinien / Erlasse des Ministeriums
für Inneres und Kommunales des Landes NRW.
Durch den entsprechenden Erlass vom 7.3.2013 zu § 6
Stärkungspaktgesetz besteht die Möglichkeit, dass auch solche Maßnahmen zum
Gegenstand der Sanierungsplanung gemacht werden können, deren
Wirtschaftlichkeit sich nur über einen längeren Zeitraum darstellen lassen. Die
Errichtung eines zentralen Bürgerzentrums stellt eine solche Maßnahme dar, da
sich die finanzwirtschaftliche Situation verbessert werden kann. Wie bereits
dargestellt, wurde die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung u.a. von der
Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht begleitet. Die
Stärkungspaktmittel laufen nach aktuellem Stand im Jahre 2021 aus. Die Vorgabe
der Kommunalaufsichten, auch langfristige wirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen,
führen unter Berücksichtigung des betrachteten Zeitraumes von 27 Jahren zu der
Notwendigkeit, gemeinsam mit der Kommunalaufsicht einen gangbaren Weg der
Finanzierung zu finden.
Fördermittel
Im Rahmen der Abarbeitung der Beschlussvorschläge
werden von der Verwaltung die Förder- und Zuschussmöglichkeiten geprüft. Nach
aktueller Aussage der NRW.Bank werden umfangreiche Zuschuss- und
Förderprogramme angeboten. Erste kurze Darstellungen über mögliche Förderprogramme
sind als Anlage 10 beigefügt. Zudem wurde in einem persönlichen Gespräch
mit der Leitungsebene der NRW.Bank eine Unterstützung bei der Akquirierung von
Fördermitteln zugesagt.
In der Kabinettssitzung der Bundesregierung wurde am 18.3.2015 der vom Bundesfinanzminister erstellte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen als Tagesordnungspunkt behandelt. Hintergrund dieses Gesetzentwurfes ist, dass finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen, z. B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren können.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leistet der Bund einen Beitrag, dieser Entwicklung durch die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zu begegnen. Mit der Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschwäche finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 % gefördert werden.
Zudem wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 weitere
1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so weitere Spielräume für
zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Die Verwaltung ist durchaus der Ansicht,
dass diese Fördermittel eine Grundlage zur Unterstützung dieses Projektes
darstellen können.
Zusammenfassung
Ø
Die
Gegenüberstellung der Alternativen Sanierung und Neubau über den
Betrachtungszeitraum von 27 Jahren zeigt, dass eine Zentralisierung der
Verwaltung bei der ganzheitlichen Betrachtung aller zu berücksichtigenden
Kosten- und Erlösbestandteile einen Konsolidierungsbeitrag von rd. 3,1
Millionen € aufweist und damit die wirtschaftlichste Variante darstellt.
Das Ergebnis wurde durch eine Nutzwertanalyse bestätigt (Optimierung der
Wegezeiten, Nutzung von verwaltungsinternen Synergieeffekten, Erhöhung der
Nutzerfreundlichkeit).
Ø
Die
durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung
bzw. Prozessanalyse zeigen, dass eine zentralisierte Verwaltung die
Möglichkeit schafft, alle monetären und nichtmonetären Vorteile vollumfänglich
zu nutzen. Die Suche nach einem Standort führte bisher immer zu den
Liegenschaften in der Moltkestraße /
Schillerstraße. Kein anderer Standort innerhalb
des Stadtgebietes bietet insbesondere für die Bürger/innen die im Sachverhalt
dargestellten Vorteile. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sehen einen
Neubau vor.
Ø
Die
durch einen Neubau erhebliche Reduzierung der Energiekosten entlastet
die Umwelt in einem beträchtlichen Umfang. Für die Bürgerinnen und Bürger
dieser Stadt als auch für das Klimaschutzziel der Bundesregierung ist die
Reduzierung des CO²-Ausstoßes von großer Bedeutung.
Ø
Neben
der nicht unerheblichen Haushaltsentlastung sowie der für die Bürger/innen der
Stadt entstehenden Vorteile eines zentralen Bürgerzentrums muss auch die
Grundlage für eine dienstleitungsorientierte Verwaltung geschaffen
werden. Den Mitarbeiter/innen der Verwaltung müssen Arbeitsplätze zur Verfügung
gestellt werden, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
Ø
Durch
einen Neubau wird an zentraler Stelle der Stadt Schwelm die Möglichkeit einer
weiteren attraktiven und integrativen Stadtentwicklung begründet.
Ø
Der
Beschluss über diese Vorlage stellt einen Grundsatzbeschluss zum Neubau
eines Bürgerzentrums dar. Ziel muss es sein, dass dieser parteiübergreifend
als wesentlicher Bestandteil der städtischen Konsolidierungsbemühungen gesehen
wird. Die Bürger/innen haben nicht nur einen Anspruch auf eine effektive,
kostengünstige, barrierefreie und dienstleistungsorientierte Verwaltung
sondern auch auf ein zentrales Bürgerzentrum, in dem die insbesondere unter
Berücksichtigung der Demografie notwendigen Angebote vorgehalten werden.
Ø
Nach
Fassung des Grundsatzbeschlusses zur Priorisierung der Neubaulösung wird die
Verwaltung zur Vorbereitung und Umsetzung aller weiteren Schritte eine
verwaltungsinterne Projektlenkungsgruppe gründen, die die weiteren
Verfahrensschritte vorbereitet und umsetzt.
Vorab wird darauf hingewiesen, dass beim Papierversand dieser Sitzungsvorlage wegen des Umfangs auf das Beifügen der Anlagen verzichtet wird.
Beschlussvorschläge
1. Der Rat der Stadt Schwelm beschließt als Konsolidierungsmaßnahme und zur nachhaltigen Entlastung des kommunalen Haushaltes unter Berücksichtigung des umfangreichen vorliegenden Datenmaterials aus der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung sowie der Prozessanalyse als Grundsatzentscheidung, dass die dezentral verorteten Verwaltungsgebäude I in der Hauptstraße 14, das Verwaltungsgebäude II in der Moltkestraße 24 sowie das Verwaltungsgebäude III in der Moltkestraße 26 aufgegeben und in einem zentralen Verwaltungsgebäude eingebracht werden. Bei der Zusammenführung ist der Flächenanteil, der für den Betrieb der Bücherei, der städtischen Musikschule sowie der Volkshochschule notwendig ist, nur dann zu berücksichtigen, wenn in der Planungsphase keine dauerhaften anderweitigen Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.
2. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung bei einer entsprechenden Beschlussfassung zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages, umgehend alle weiteren notwendigen Projektschritte vorzubereiten und durchzuführen, die für die weitere Umsetzung der Grundsatzentscheidung notwendig sind. Hierzu gehört u.a. die Fortschreibung / Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, um die sich seit dem Jahr 2012 geänderten wesentlichen Rahmenbedingungen (wie z.B. Finanzierungsplanung unter Berücksichtigung Stärkungspaktkommune, Ankündigung Investitionspaket des Bundes für den Städtebau, Bilanzielle Auswirkungen, Gebäudezustand, Nutzungsdauer, Gefährdungsbeurteilung, Zinsentwicklung, Fördermittel, etc.) berücksichtigen zu können. Von Beginn an erfolgt die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und des Ennepe-Ruhr-Kreises als zuständige kommunale Aufsichtsbehörden sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Für die Fortschreibung / Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann sich die Verwaltung unter Beachtung geltender Vergaberichtlinien einer externen Beratung bedienen. Hierfür werden im Haushaltsjahr 2015 Finanzmittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die sich aus Ziffer 2 dieses Beschlussvorschlages ergebenden Ergebnisse vor der Fortsetzung / Beauftragung weiterer Maßnahmen dem Hauptausschuss und Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13.543160 |
Bezeichnung
Sachverständigen,
Gerichts- und ähnliche Kosten |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 20000,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Kann nicht unterbreitet
werden.