Sachverhalt

Die Verwaltung der Stadt Schwelm ist seit Jahrzehnten r?umlich dezentral in drei Verwaltungsgeb?uden untergebracht. Das Verwaltungsgeb?ude I (Baujahr 1955 mit einer Bruttogeschossfl?che von rd. 3.490 m?) befindet sich in der Hauptstra?e 14, die Verwaltungsgeb?ude II (Baujahr 1900 mit einer Bruttogeschossfl?che von rd. 3.060 m?) und III (Baujahr 1900 mit einer Bruttogeschossfl?che von rd. 1.870 m?) in der Moltkestra?e 24 und 26. Diese Situation ist gegen?ber einer "einh?usigen Verwaltung" in vielerlei Hinsicht ung?nstig und wirkt sich negativ auf Fl?chenbedarf, Geb?ude-/Nutzungskosten, Informations- und Kommunikationsfluss sowie Arbeitsabl?ufe aus.

Diese Erkenntnis f?hrte bereits im Jahre 1987 / 1988 dazu, dass die WIBERA Wirtschaftspr?fungsgesellschaft / D?sseldorf den Auftrag erhielt, einen geeigneten Standort f?r ein zentrales Verwaltungsgeb?ude bzw. ein B?rgerzentrum zu finden. Grunds?tzlich haben sich bei den Kriterien/Anforderungen dieser Pr?fung keine wesentlichen ?nderungen zum Jahr 2012 ergeben. Die seinerzeit angewandte Methode der Nutzwertanalyse hat auch aktuell Anwendung gefunden, um die Grundlagen f?r die erforderliche politische Entscheidung zu schaffen. Vor diesen Hintergr?nden? sollen daher nachstehend zun?chst die Kriterien vorgestellt werden, die 1987 / 1988 bez?glich der Standortalternativen f?r ein neues Verwaltungsgeb?ude / B?rgerzentrum Ber?cksichtigung gefunden haben:

Immaterielle Standortkriterien,

durch die die visuellen, psychischen und imagin?ren Erfahrungen mit dem Objekt ?Rathaus?, dessen Umwelterscheinung und Umweltwirkung sowie die Wirkungsqualit?ten des potentiellen Standortes definiert werden.

Kriterien des Stadtraumes,

die die Beziehungen struktureller, funktionaler und geographischer Art zwischen Rathaus/Rathausstandort und Stadt darstellen.

Kriterien des Grundst?cks,

durch die gekl?rt wird, ob der Bau eines Rathauses (ggf. unter Einbeziehung weiterer kommunaler Einrichtungen) an gegebener Stelle m?glich und zweckm??ig ist.

Kriterien des Bauwerks,

bei denen es sich ?berwiegend um funktionale, organisatorische und konstruktive Bedingungen handelt, die die Auswirkung der inneren Nutzung auf das Bauwerk und den Standort beschreiben.

Kriterien der Verkehrssituation,

durch die die Einbindung in das st?dtische und regionale Verkehrsnetz beurteilt werden kann, aber auch die Erreichbarkeit und Zug?nglichkeit des Rathausstandortes definiert wird.

Diese Kriterien wurden in einem zweiten Schritt durch einzelne Unterkriterien aufgegliedert. Auch diese Unterkriterien wurden so formuliert, dass ihre Inhalte sowohl auf die Anforderungen, die von einem zentralisierten Verwaltungsgeb?ude bzw. an ein B?rgerzentrum an den Standort gestellt werden, als auch auf die zur Auswahl stehenden Standorte zutreffen. Hierdurch wurden letztlich detaillierte Nutzwerte jeder einzelnen Standortalternative hergeleitet.

Folgende Standortalternativen wurden 1987 / 1988 gepr?ft:

-          Derzeitiger Standort VG I unter Ber?cksichtigung m?glicher Erweiterungsfl?chen (I)

-          Derzeitiger Standort des Verwaltungsgeb?udes II an der Moltkestra?e / Schillerstra?e unter Ber?cksichtigung m?glicher Erweiterungsfl?chen (II)

-          Ehemalige Grundschule an der Potthoffstra?e (III)

-          Grundst?ck zwischen Wilhelmstra?e und R?merstra?e (IV)

Auf Grundlage der oben dargestellten Kriterien wurde folgendes Fazit aus der Pr?fung gezogen (Auszug aus WIBERA Gutachten):

Bei Betrachtung aller Kriterien erzielt die Standortalternative II unabh?ngig von der zugrunde gelegten Gewichtungsalternative die h?chsten Nutzwerte, dicht gefolgt von der Standortalternative IV, w?hrend die Standortalternativen I und III nur die unteren Pl?tze in der Rangfolge der Nutzwerte einnehmen und f?r eine Realisierung nicht empfohlen werden. Hinsichtlich der verbleibenden Standorte II und IV ist davon auszugehen, dass der Standort IV leichte Vorteile bez?glichen der funktionalen Verortung im Stadtkern aufweist, auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Standort Probleme hinsichtlich der Akzeptanz in der Bev?lkerung aufwerfen kann. Die Empfehlung lautet daher, der Standortalternative II den Vorzug zu geben und sie den weiteren ?berlegungen zugrunde zu legen.

Die seinerzeit parallel zu der Standortuntersuchung im Jahre 1987/1988 beauftragte Bestandserfassung und Soll-Definition f?r ein Raumprogramm (auch durch WIBERA erstellt) kann aufgrund der Entwicklung in den letzten rund 25 Jahren nicht als Grundlage aktueller ?berlegungen genutzt werden. Die seit dem Ende der 1980er Jahre vorliegenden Ergebnisse wurden nicht weiter verfolgt.? Auch ein durchgef?hrter Architektenwettbewerb in 1990 brachte keine Weiterentwicklung.

Die Stadt Schwelm befindet sich seit rd. 20 Jahren in einer sehr schwierigen Haushaltssituation, d.h. alle Ausgabepositionen bed?rfen einer besonderen Betrachtung.?? Unter Beachtung geltender Gesetze / Rechtsvorschriften ist der Haushalt wirtschaftlich zu f?hren. Insbesondere sind Ausgabepositionen zu verringern bzw. die Einnahmepositionen zu erh?hen. Ein Hauptanteil st?dtischer Einnahmen erfolgt durch die Gewerbesteuer. F?r die fl?chenkleinste Stadt in NRW stellt die Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen jedoch ein Problem dar, da die Fl?chen f?r Gewerbeansiedlungen nahezu ersch?pft sind. Demnach muss die Priorit?t weiterhin auf der Reduzierung der Ausgaben liegen.

In den vergangenen Jahren wurde gemeinsam von Politik und Verwaltung eine Vielzahl von Ausgabenreduzierungen umgesetzt, um eine Genehmigung des Haushaltes zu erreichen. Intensiv wurden zum Teil auch Haushaltspositionen betrachtet, die eine j?hrliche H?he von 1.000 ? nicht ?berschreiten.? Es ist unstrittig, dass auch Betr?ge geringen Umfangs zur Konsolidierung beitragen. F?r eine grundlegende Haushaltskonsolidierung m?ssen aber insbesondere die wesentlichen Ausgabepositionen eines st?dtischen Haushaltes auf den Pr?fstand gestellt werden. Und hierzu geh?ren u.a. die Kosten f?r den Betrieb von Geb?uden.

Eine dieser wesentlichen Ausgabepositionen ergibt sich aus der Zentralisierung der Verwaltung, die wie bereits dargestellt, an verschiedenen Standorten innerhalb des Stadtgebietes verortet ist. Die Standorte k?nnen dem beigef?gten Plan (Anlage 1) entnommen werden.

Auch die Serviceorientierung und davon ausgehende Wirkungen auf die B?rgerfreundlichkeit werden durch die Lage, Parkplatzsituation, Erreichbarkeit und Gestaltung der Gesch?ftsr?ume der Verwaltung (z. B. barrierefreier Zugang, leichte Orientierung f?r Besucher im Rathaus bzw. in den Verwaltungsgeb?uden, freundliche Gestaltung der Gesch?ftszimmer, der Wartezonen und Flure) beeintr?chtigt. Erschwerend kommt ein jeweils schlechter baulicher Zustand der Geb?ude hinzu. Beispielbilder sind in der Anlage 2 dargestellt.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Finanzministerium

des Landes Nordrhein-Westfalen

Die vorgenannten Aspekte f?hrten aufgrund der Relevanz f?r die Haushaltskonsolidierung Ende 2010 zu der ?berlegung, die Zentralisierung erneut aufzugreifen. Durch die Kontaktaufnahme der Verwaltung mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (FM NRW) konnte festgestellt werden, dass der Gedanke, den Haushalt durch eine Zentralisierung zu entlasten, durchaus in Verbindung mit einer vom FM beauftragten Studie stehen k?nnte (Anlage). Ende Mai 2011 teilte das FM NRW der Verwaltung mit, dass nach einer Absprache zwischen dem Finanz- sowie Innenministerium NRW auch ?berlegungen angestellt werden, dass bestimmte kommunale Vorhaben in einem n?chsten Schritt anhand der vorliegenden (theoretischen) Studie einen ?Praxis-Test" durchlaufen k?nnten. Ende Juni 2011 erhielt die Verwaltung die positive Nachricht, dass sich das FM NRW bereit erkl?ren w?rde, diesen ?Praxis-Test? mit der Stadt Schwelm durchzuf?hren. Nach politischen Beratungen wurde mit der Vorlage Nr. 178/2011/1 der einstimmige Beschluss gefasst, den Kooperationsvertrag mit dem FM NRW zu schlie?en, um weitere gem?? ? 76 GO NRW notwendige Konsolidierungsma?nahmen f?r die Entlastung des kommunalen Haushaltes zu pr?fen.Durch diesen Kooperationsvertrag mit dem FM NRW bestand f?r die Stadt Schwelm die M?glichkeit, die Thematik Zentralisierung unter neutraler und professioneller Begleitung aufzuarbeiten. Die Studie ?Untersuchung wirtschaftlicher Auswirkungen von langfristig unterlassenen Instandhaltungs- und Sanierungsma?nahmen? wurde in Schwelm einem umfassenden Praxistest unterzogen (Anlage 3).

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden folgende Handlungsoptionen ?ber einen Zeitraum von 25 Jahren bzw. 27 Jahre betrachtet (Lebenszyklusbetrachtung):

0-Variante
Hier werden durch die Kommune lediglich Instandhaltungsma?nahmen zur Aufrechterhaltung von Funktion und Verkehrssicherung nach den geltenden technischen Regeln und den fachlich nutzungsbedingten Regeln durchgef?hrt. Der Weiterbetrieb erfolgt ohne Sanierung.

Eigenrealisierungsvariante
Durchf?hrung von Modernisierungs-/Sanierungsma?nahmen zur Herstellung der Funktion eines Geb?udes nach dem aktuellen Stand der Technik unter Ber?cksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlich nutzungsbedingten Regeln.

?PP
Durchf?hrung durch Privaten von Modernisierungs-/Sanierungsma?nahmen zur Herstellung der Funktion eines Geb?udes nach dem aktuellen Stand der Technik unter Ber?cksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlich nutzungsbedingten Regeln.

Ein Team von Beratungsgesellschaften, welches weitgehende Erfahrungen im Bereich von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Lebenszyklusprognosen im Facility Management, Projekterfahrungen bei kommunalen Immobilien sowie des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat, wurde vom FM NRW beauftragt. An den regelm??igen Treffen zwischen dem FM NRW, dem beauftragten Beraterteam sowie der Stadt Schwelm hat neben Vertretern der NRW.Bank auch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen.

Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Anlage 4/Hinweis zu dieser Anlage: Die Bestandteile 7.1-7.7 wurden aufgrund des Umfangs nicht beigef?gt, k?nnen aber bei Bedarf jederzeit zur Verf?gung gestellt werden)zeigt, dass die sog. 0-Variante den mit Abstand h?chsten Ressourcenverbrauch aufzeigt. Die Ma?nahmen im Rahmen der Instandhaltung, die bei der 0-Variante lediglich dem Funktionserhalt und der Verkehrssicherheit dienen, schaffen keinen Substanzwert.

Den teilweise hohen Instandhaltungskosten bei der 0-Variante steht keine Verbesserung der Geb?udesubstanz gegen?ber, die zu einer Erh?hung der Buchwerte f?hren w?rde, so dass sich das Ergebnis der 0-Variante als das schlechteste herausstellt. Bei der 0-Variante werden aufgrund der fehlenden Grundsanierung zu Beginn des Betrachtungszeitraums ?ber den Gesamtzeitraum in unregelm??igen Abst?nden gr??ere Instandsetzungsma?nahmen notwendig. Im Vergleich zur Sanierungs- und Neubauvariante ist die j?hrliche Instandhaltung der 0-Variante nicht gleichm??ig. Die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen gr??ere Instandsetzungsma?nahmen f?r die Sicherstellung der Funktion und Verkehrssicherheit notwendig werden, sind nicht genau vorhersehbar. Die Instandhaltungskosten in der 0-Variante sind daher nicht planbar und f?hren somit nicht zu einer konstanten, sondern zeitweise zu einer ?berdurchschnittlich hohen Haushaltsbelastung. Im Vergleich hierzu erh?hen die Sanierungsma?nahmen in der Sanierungsvariante den Wert der Geb?udesubstanz, was sich positiv auf die Buchwerte der Geb?ude auswirkt. Die Buchwerte der Neubauvariante sind aufgrund einer Ver?u?erung von drei Standorten in dieser Variante geringer als in der Sanierungsvariante.

Neben der vorteilhafteren Ressourcenver?nderung stellt sich die Neubauvariante auch bez?glich der Restnutzungsdauer im Vergleich zu den anderen Varianten besser dar.

Die Neubauvariante zeigt auch ?ber den Zeitraum von 27 Jahren eine Vorteilhaftigkeit im Vergleich zur Sanierungsvariante. Diese Vorteilhaftigkeit besteht in Kostenvorteilen sowie einem geringeren Ressourcenverbrauch der Neubauvariante. Ein weiterer Vorteil der Neubauvariante liegt in der l?ngeren Restnutzungsdauer im Vergleich zur Sanierungsvariante.

Aufgrund der Vorteilhaftigkeit gegen?ber einer Sanierungsvariante wird der Neubau eines zentralen, bedarfsgerechten Verwaltungsgeb?udes als Ersatz f?r die maroden Bestandsgeb?ude mit hohem Sanierungsaufwand empfohlen.

Die Ver?u?erung nicht ben?tigter Grundst?cke und Objekte f?hrt zu einer Reduzierung des Finanzierungsbetrags f?r den Neubau. Ein Neubau schafft eine planbare Instandhaltung und gleichbleibende Haushaltsbelastung. In Erg?nzung zu der bilanziellen und wirtschaftlichen Bewertung der unterschiedlichen Handlungsalternativen wurde eine qualitative Betrachtung der nicht-monet?ren Faktoren durchgef?hrt.

Folgendes Ergebnis kann f?r die Sanierungs- und Neubauvariante festgehalten werden:

-          Bei dem Kriterium Wegezeiten wurde die Neubauvariante vorteilhaft bewertet, da sie ?ber eine sehr gute ?PNV-Anbindung verf?gt und auch die hausinternen Laufwege erheblich verk?rzt werden.

-          Das wurde auch mit Blick auf die verwaltungsinternen Synergieeffekte und Arbeitsabl?ufe positiv bewertet.

-          Bei der Flexibilit?t und Funktionalit?t der R?ume wurde unter anderem die Schaffung eines multifunktionalen Ratssaals in die Bewertung einbezogen.

-          Der Erh?hung der Arbeitsplatzqualit?t sowie der Betriebssicherheit tragen beide Varianten Rechnung.

-          Bei der Zentralit?t und Qualit?t f?r die Besucher (B?rger) lag die Neubauvariante eindeutig vorne.

-          Bei den Kriterien ?Barrierefreiheit? und ?Energieeffizienz? wurden ebenfalls Vorteile zu Gunsten der Neubauvariante ausgemacht.

-          Zu Gunsten der Neubauvariante spricht zudem die neue Fl?chenplanung, die durch das Freiziehen der Altstandorte m?glich werden w?rde.

Im Ergebnis zeigt die Neubauvariante eine gr??ere Anzahl an qualitativen Vorteilen und stellt sich somit auch bei nicht-monet?rer Bewertung als vorteilhaftere Handlungsvariante dar.

Zudem? ist durch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung transparent geworden, dass die VG I, II und III sowie das Geb?ude Kaiserstra?e 69 einen enorm hohen Sanierungsbedarf (Anlage 5) haben und die Kern-/Grundsanierung auch aufgrund des Alters der Geb?ude wirtschaftlich keinen Sinn macht. Die Nutzung der Turnhalle Schillerstra?e wurde aufgrund baulicher M?ngel und notwendiger Investitionen (z.B. Dacherneuerung) bereits vor Jahren aufgegeben. Abh?ngig von den weiteren Planungen k?nnte diese Fl?che entweder erg?nzend f?r den Neubau oder aber f?r den Wohnungsbau genutzt werden. Die Ergebnisse der umfangreichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden der Politik, der Kommunalaufsichten sowie der Gemeindepr?fungsanstalt Anfang Februar 2012 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Haus Martfeld pr?sentiert. Das Projekt Schwelm ist seit dem Jahr 2014 auch Bestandteil der Publikation ?Praxisleitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau? (Anlage 6).

Durchf?hrung einer Organisationsuntersuchung

In seiner Sitzung vom 29.3.2012 hat der Rat der Stadt Schwelm einstimmig beschlossen (Vorlage-Nr. 033/2012/6), vor dem Einstieg in die weitere Geb?udeplanung bzw. Geb?udeaufteilung zur Zentralisierung der Stadtverwaltung eine Organisationsuntersuchung durchf?hren zu lassen, um die k?nftig organisatorisch abzubildenden Prozessketten innerhalb der Stadtverwaltung Schwelm, deren organisatorische Aufteilung und Anordnung in dem ggf. neu zu errichtenden Verwaltungsgeb?ude bzw. in den sanierten Verwaltungsgeb?uden sowie die dazu notwendigen Fl?chen und Fl?chenreserven zu ermitteln.

Zwischenzeitlich gingen bei der Verwaltung zahlreiche Fragen aus den Fraktionen zu dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des FM NRW ein. Die insgesamt 30 Fragen wurden vom FM NRW, dem von dort beauftragten Beraterteam sowie der Verwaltung vollumf?nglich beantwortet. Nach einem Auswahlverfahren hat der Rat der Stadt Schwelm dann in seiner Sitzung vom 28.6.2012 (nicht?ffentliche Vorlage Nr. 033/2012/6) beschlossen, den Auftrag zur ?Durchf?hrung einer Organisationsuntersuchung einschlie?lich der Erarbeitung von Handlungsoptionen f?r eine Fl?chenoptimierung? an die Unternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) und Drees & Sommer zu vergeben.

Folgende Aspekte wurden bei der Auftragsvergabe an PwC und Drees & Sommer nach Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung zu Grunde gelegt (Originaltext der Anschreiben):

Im Rahmen der weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung haben der Rat und die Verwaltung der Stadt Schwelm entschieden, m?gliche Optimierungspotentiale der kommunalen Infrastruktur zu finden. Insbesondere unter Beachtung der vorliegenden Ergebnisse einer bereits vom FM NRW durchgef?hrten Wirtschaftlichkeits-/Machbarkeits?berpr?fung zur Zentralisierung der Verwaltungsgeb?ude soll in einem ersten Schritt zun?chst eine Organisationsuntersuchung durchgef?hrt werden. Das Ergebnis der Untersuchung soll die belastbare Basis f?r die Festlegung der Gr??e und Struktur der ben?tigten Fl?chen darstellen. Grundlage hierf?r sind nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter/innen, sondern auch die abzubildenden ? ggf. zu optimierenden ? Prozessketten innerhalb der Stadtverwaltung sowie deren zugrunde liegende organisatorische Anordnung in einem evtl. neu zu errichtenden Verwaltungsgeb?ude bzw. im bestehenden Geb?udebestand.Neben der geb?udewirtschaftlichen Optimierung muss sich die Verwaltung mit Unterst?tzung der Politik unter Beachtung der Aufgaben, der Mitarbeiter/innen, die diese Aufgaben erledigen sowie der Sachmittel, die f?r die Aufgabenerledigung ben?tigt werden, zukunfts-? und b?rgerorientiert aufstellen.? Basis hierf?r ist unter anderem eine optimierte Organisations- und Prozessstruktur. Das Ergebnis der Organisationsuntersuchung bzw. die sich daraus ergebende Handlungsempfehlung muss die Entscheidungsgrundlage f?r die weitere ganzheitliche Entwicklung der Stadtverwaltung Schwelm darstellen.

Erg?nzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Laufe der Untersuchung erkennbare, zeitnah auch im Vorgriff m?glicher Sanierungen oder des Neubaus sinnvoll umsetzbare Optimierungen unabh?ngig von der zuk?nftigen ?baulichen Unterbringung? n?her betrachtet und umgesetzt werden sollen. Bedingt durch die Komplexit?t des Sachverhaltes wird es f?r erforderlich gehalten, diese Untersuchung in eine Vor- und Hauptuntersuchung zu gliedern. Mit Hilfe der Voruntersuchung soll es m?glich sein, kurzfristig und mit relativ geringem Finanzmitteleinsatz die Machbarkeit der Aufgabenstellung zu ?berpr?fen sowie die Hauptuntersuchung zu strukturieren und zu organisieren.

Folgende Aspekte sollten bei der Voruntersuchung, die das Ziel hat, eine Grundlage f?r eine erfolgreiche Abwicklung der Aufgabenstellung zu schaffen, u.a. ber?cksichtigt werden:

??????????? Aufgabenstellung (Ziel der Untersuchung)

??????????? Kurze Darstellung der Ist- und Sollsituation bzgl. der Aufbau- und Ablauforganisation (unter Ber?cksichtigung etwaiger Erkenntnisse hinsichtlich der Geb?udestruktur sowie? vorhandener ?Schnittstellen? auch zu den Technischen Betrieben als A?R der Stadt Schwelm)

??????????? Unterbreitung eines L?sungsvorschlages f?r die Umsetzung der Hauptuntersuchung (u.a. Definition des Untersuchungsauftrages, Zeitplandarstellung, Organisation der Untersuchung)

Die Hauptuntersuchung sollte sich dann anschlie?end in eine Analyse, Konzeption ( z.B. Soll-Definition Raumprogramm) und Realisierung (bzw. Realisierungsempfehlung) gliedern und in einer geeigneten Entscheidungsgrundlage f?r Politik und Verwaltung m?nden.

Folgende Objekte sind bei der Organisationsuntersuchung grunds?tzlich einzubeziehen:

??????????? Verwaltungsgeb?ude I (Hauptstr. 14), BJ 1955, BGF: rd. 3.490 m?, 65 Mitarbeiter

??????????? Verwaltungsgeb?ude II (Moltkestr. 24), BJ 1900, BGF: rd. 3.060 m?, 45 Mitarbeiter

??????????? Verwaltungsgeb?ude III (Moltkestr.26), BJ 1900, BGF: rd. 1.870 m?, 37 Mitarbeiter

??????????? Geb?ude Kaiserstr. 69 (Musikschule und VHS), BJ 1900, BGF: rd. 2.040 m?

??????????? Ggf. die st?dtische B?cherei, die sich in der Hauptstr. 9 befindet?
(Anmietung von rd. 500 m?)

Hier sind selbstverst?ndlich insbesondere die Ergebnisse der bereits durchgef?hrten Wirtschaftlichkeits-/ Machbarkeits?berpr?fung zu ber?cksichtigen, die nachstehend kurz erl?utert werden. F?r die Pr?fung, ob eine Zusammenf?hrung der Verwaltungsgeb?ude zur Aufwandsreduzierung beitragen kann, bedurfte es zun?chst einer umfangreichen Wirtschaftlichkeits-/Machbarkeits?berpr?fung. Mit dem FM NRW konnte ein unabh?ngiger und neutraler Partner gefunden werden. Die Aufgabenstellung f?r dieses Projekt beinhaltete die Feststellung, inwieweit es in einem Zeitraum von 25 Jahren (Lebenszyklusbetrachtung) wirtschaftlicher ist, Ma?nahmen in Eigenrealisierung oder im Rahmen einer ?ffentlich-Privaten-Partnerschaft durchzuf?hren oder sie zu unterlassen.

Mit der Pr?fung wurden folgende Handlungsoptionen betrachtet:

0-Variante
Bei dieser Variante werden keine Sanierungsma?nahmen durchgef?hrt. Es werden keine investiven werterhaltenden Ma?nahmen durchgef?hrt. Der zu t?tigende Instandhaltungsaufwand dient lediglich zur Aufrechterhaltung der Funktion und Sicherheit.

Sanierungsvariante
Bei dieser Variante erfolgt eine Grund- bzw. Kernsanierung des Geb?udebestandes einschlie?lich energetischer Sanierungsma?nahmen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Ber?cksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlich nutzungsbedingten Regeln. Investive, werterhaltende Ma?nahmen werden im Rahmen der Kommunalfinanzierung durchgef?hrt.

Neubauvariante
Bei dieser Variante wird ein Rathausneubau betrachtet. Gegebenenfalls werden durch den Neubau nicht mehr ben?tigte Bestandsgeb?ude und Grundst?cke ver?u?ert. Die Ver?u?erungserl?se sowie entsprechende Kommunalkredite tragen zur Deckung des Finanzierungsbedarfes bei. Der zu t?tigende Instandhaltungsaufwand gew?hrleistet die neue Restnutzungsdauer.

Das Ergebnis f?r die Pr?fung der 0-Variante zeigt, dass die Nutzung des Geb?udebestandes mittelfristig ohne wertsteigernde Investitionen nicht wirtschaftlich ist, da die Geb?ude vorzeitig das bilanzielle und bauliche Ende erreichen. Unter den gegebenen Umst?nden w?re noch eine maximale Nutzungsdauer von 20 Jahren m?glich. In diesem Zeitraum - und hier insbesondere in den n?chsten maximal f?nf Jahren - m?ssten aber nicht unerhebliche Finanzmittel, u.a. f?r den Brandschutz- oder Verkehrssicherungsma?nahmen, im st?dtischen Haushalt ber?cksichtigt werden. Hier w?rde es sich jedoch nicht um wertsteigernde Investitionen handeln. Zudem sind anfallende Instandhaltungskosten bei dieser Variante nicht planbar und demnach risikoreich.

Die vorstehend dargestellte Unwirtschaftlichkeit der 0-Variante f?hrte in der weiteren Betrachtung dazu, dass der Vergleich auf die Sanierungs- bzw. Neubauvariante reduziert wurde. Diese weitergehende Vergleichsrechnung f?hrt zu der Empfehlung der Berater, den Neubau eines zentralen, bedarfsgerechten Verwaltungsgeb?udes als Ersatz f?r Bestandsgeb?ude mit hohem Sanierungsaufwand zu realisieren. Diese L?sung ist unter Ber?cksichtigung des Ressourcenverbrauches wirtschaftlicher als die Sanierungsvariante und stellt auch eine Grundlage f?r eine planbare Instandhaltung und gleichbleibende Haushaltsbelastung dar.

F?r die Entscheidungsfindung durch Politik und Verwaltung wurde entschieden, zun?chst die hier nachgefragte Organisationsuntersuchung durchzuf?hren. Auf Basis des Untersuchungsergebnisses ist in einem zweiten Schritt darzustellen, welche der vorstehenden Handlungsoptionen (einschlie?lich einer m?glichen Umsetzung der 0-Variante) am geeignetsten ist, die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen.

Ergebnisse der Organisationsuntersuchung / Fl?chenbedarfsermittlung

PwC
Nachstehend werden die wesentlichen Fakten des Abschlussberichtes von PwC eingef?gt. Die Ergebnisse wurden eingehend in den zust?ndigen politischen Gremien beraten.

Ausgehend von einer dezentralen r?umlichen Unterbringung der Verwaltung in drei Verwaltungsgeb?uden mit jeweils hohem Sanierungsbedarf bestand die Aufgabenstellung in einer organisatorischen, r?umlichen und geb?udewirtschaftlichen Optimierung der Stadtverwaltung Schwelm. Die Umsetzung der Aufgabenstellung erfolgte in intensiver Zusammenarbeit zwischen PwC f?r den Projektteil "Organisationsuntersuchung" und der Drees & Sommer GmbH f?r den Projektteil "Variantenuntersuchung zur Geb?ude- Fl?chenoptimierung".

Die Stadt Schwelm befindet sich wie viele Kommunen in Deutschland in einer schwierigen Haushaltssituation und hat eine langj?hrige Historie von Nothaushaltslagen. Dies ist Hintergrund zum einen f?r die problematische r?umliche Unterbringung der Verwaltung sowie zum anderen f?r die ?u?erst engen Handlungsspielr?ume bei den Gestaltungsm?glichkeiten.

Die Verwaltung ist r?umlich dezentral in drei Verwaltungsgeb?uden untergebracht. Diese Situation ist nat?rlich gegen?ber einer "einh?usigen Verwaltung" in vielerlei Hinsicht ung?nstig und wirkt sich negativ auf Fl?chenbedarf, Geb?ude-/Nutzungskosten, Informations- und Kommunikationsfluss und Arbeitsabl?ufe aus.

Auch Serviceorientierung und davon ausgehende Wirkungen auf die B?rgerfreundlichkeit werden durch die Lage, Parkplatzsituation, Erreichbarkeit und Gestaltung der Gesch?ftsr?ume der Verwaltung (z. B. behindertengerechter Zugang, leichte Orientierung f?r Besucher im Rathaus bzw. in den Verwaltungsgeb?uden, freundliche Gestaltung der Gesch?ftszimmer, der Wartezonen und Flure) beeintr?chtigt. Erschwerend kommt ein jeweils schlechter baulicher Zustand der Geb?ude hinzu.

Diese Rahmenbedingungen pr?gen das Verwaltungsmanagement der Stadt und stellen gleicherma?en Zielkonflikte f?r die Stadtziele dar:

Die im Zielkatalog verankerte "Optimierung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse" mit den Teilaspekten

? Entwicklung zu einer b?rgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung,

? Steigerung der Leistungsbereitschaft und ?f?higkeit der Verwaltung,

? Verbesserung der Transparenz bei Entscheidungsprozessen

stellen insofern auch entscheidungsrelevante Faktoren dar.

In der Vergangenheit sind zwar immer wieder ?berlegungen zur Geb?ude- und Standortfrage angestellt worden, notwendige Entscheidungen sind aber ausgeblieben. Der infolge des baulichen Zustandes bestehende Handlungsbedarf erfordert kurzfristig eine Grundsatzentscheidung in Richtung Neubau oder Sanierung - die Fortf?hrung des Status Quo ist insofern keine L?sung. Der bauliche Zustand der drei Verwaltungsgeb?ude der Stadt Schwelm und die Notwendigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Geb?udenutzung z.B. durch verbesserte Fl?cheneffizienz und Betriebskosteneinsparungen sind die ma?geblichen Faktoren bei den anstehenden Entscheidungen ?ber die Varianten V-0 - keine Sanierung, V-1 Sanierung, V2-Neubau.

Dar?ber hinaus sollten bei der Wahl einer bestimmten Variante im Rahmen des Entscheidungsprozesses auch m?gliche Auswirkungen auf strategische Ziele der Stadt sowie die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung einflie?en. Die Wirkungsweisen haben wir in der folgenden ?bersicht vergleichend dargestellt:

?

Kriterien

V-0 keine Sanierung und V-1 Sanierung

V2 Neubau

Zielkatalog

Die derzeitige dezentrale r?umliche Unterbringung der Kernverwaltung in drei Verwaltungsgeb?uden erh?lt Bestandsschutz, so dass

? Service- und B?rgerorientierung


? Informations- und Kommunikations-fluss (Abstimmungsaufwand, Wege-zeiten)

? Nutzung von Effizienzreserven bei der Aufgabenerledigung

? und damit auch die Umsetzung von Teilaspekten des Zielkatalogs der Stadt Schwelm beeintr?chtigt werden.

Es ergeben sich idealtypische Bedingungen zur Optimierung der Arbeits- und Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung:

? B?rgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung

? Steigerung der Leistungsbereitschaft und ?f?higkeit der Verwaltung


? Verbesserung der Transparenz der Entschei-dungsprozesse

Aufbauorganisation

Die derzeitige Unterbringung der Fachbereiche in Bestandsimmobilien orientiert sich - soweit wie m?glich - an folgenden Prinzipien

? Standortidentit?t ( ?jeder Fachbereich nur an einem Strandort?)

? Zusammenh?ngende Unterbringung der Fachbereiche m?glichst auch auf einer Ebene

? Konzentration von B?rgerdiensten

? Insofern besteht zwar kein Handlungsbedarf, aber auch keine Flexibilit?t hinsichtlich der r?umlichen Verteilung der Fachbereiche und damit der Optimierung der Verwaltungsgliederung

Die Optimierung der Verwaltungsgliederung durch Zusammenlegung von Aufgaben- und Fachbereichen im Rahmen eines r?umlichen Verbundes ist ohne Einschr?nkungen umsetzbar

Auch mit Blick auf strategische Ziele der Stadt und M?glichkeiten zur Verbesserung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung ist eine zentrale "einh?usige" r?umliche Unterbringung der Verwaltung zu favorisieren.

Drees & Sommer

Nachstehend werden die wesentlichen Fakten des Abschlussberichtes eingef?gt. Die Ergebnisse wurden eingehend in den zust?ndigen politischen Gremien beraten.

Drees & Sommer wurde mit der Analyse zum Fl?chenbedarf und des ?rtlichen Funk-tionsprogramms auf Basis der von PwC ermittelten Grundlagen beauftragt. Weiterhin wurde Drees & Sommer mit der Untersuchung beauftragt, wie die Fl?chenbedarfe und die r?umliche Unterbringung der Funktionsbereiche in den drei Varianten V 0 (keine Sanierung), V 1 (Sanierung) und V 2 (Neubau) wirtschaftlich zu realisieren sind.

Die Stadt Schwelm nutzt drei Geb?ude in Schwelm, welche sich in der Hauptstra?e 14, der Moltkestra?e 24 und der Moltkestra?e 26 befinden. Bedingt durch einen akuten Platzmangel, einen nicht zufriedenstellenden baulichen Zustand der Geb?ude und eine ineffektive Fl?chennutzung in Bezug auf Zusammenarbeit, wurde eine Organisationsuntersuchung initiiert. Diese sollte auf Grundlage einer Fl?chenbedarfsanalyse kl?ren, ob und wie die Geb?ude wirtschaftlich weiter genutzt werden k?nnen. Drees & Sommer wurde mit dieser Fl?chenbedarfsanalyse und mit der Erstellung eines ?rtlichen Raum- und Funktionsprogramms beauftragt. Hierbei dienten die von PwC ermittelten Grundlagen als Ausgangspunkt. Gepr?ft wurde, wie der Fl?chenbedarf und die r?umliche Unterbringung der Funktionsbereiche unter funktionalen Aspekten in den drei Varianten keine Sanierung (V0), Sanierung (V1) und Neubau (V2) wirtschaftlich zu realisieren ist.

Ziel dieses Projektes ist es, auf Grundlage belastbarer Daten eine Entscheidungsgrundlage f?r eine der drei oben genannten Varianten zu erarbeiten. Im nachfolgenden Bericht sind die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Anforderungsanalyse dokumentiert. Die visuellen Protokolle der Workshops sind integriert und die Kernaussagen dieser zusammengefasst.

Die f?r die Wirtschaftlichkeitsvergleiche erforderlichen Angaben wurden bereits durch das FM NRW erhoben und somit nicht erneut beauftragt. Drees & Sommer hat die vorliegende Ermittlung plausibilisiert. Die dem Wirtschaftlichkeitsvergleich zu Grunde gelegten Finanzierungskonditionen (z.B. Kommunalkredit) wurden von Drees & Sommer daher nicht ver?ndert. Um eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Varianten zu erreichen, mussten die Voraussetzungen theoretisch getroffen werden. VG II und VG III haben mit 100 Jahren die Nutzungszeit von 80 Jahren ?berschritten. Um die Geb?ude in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubinden, wurde die Restnutzungsdauer theoretisch erh?ht. Dieser Ver?nderung der Bewertungsgrundlage wurde mit einer theoretischen Sonderabschreibung entgegengewirkt.

Eine Bestandsbegehung und Bewertung der vorhandenen Geb?udesubstanz sowie der bestehenden M?ngel wurde auf Grund des vorliegenden Gutachtens des FM NRW nicht erneut beauftragt. Drees & Sommer hat somit keine eigene der M?ngelaufnahme durchgef?hrt, sondern die benannten Kosten f?r die benannten M?ngel gem. Gutachten des FM NRW plausibilisiert und kann diese anhand den vorliegenden Unterlagen best?tigen.

Die f?r die Fl?chenbedarfsermittlung erforderlichen Angaben zu Prozessen und Mitar-beiteranzahlen wurden durch PwC ermittelt und der Bedarfsermittlung Drees & Sommer zugrunde gelegt.

Zusammenfassung / Handlungsempfehlung

Die vergleichende Betrachtung in allen 5 Hauptkriterien stellt heraus, dass neben den wirtschaftlichen Aspekten auch die sozialen Aspekte mindestens f?r eine grundlegende Sanierung sprechen und definiert somit die Mindestbedingungen f?r eine nachhaltige Umstrukturierung. Die Bestandsgeb?ude in aktuellem Zustand zu belassen und keine wertsteigernden Ma?nahmen durchzuf?hren, widerspricht den zuk?nftigen Erfordernissen der Geb?ude. Die Geb?udesubstanz als auch insbesondere die technischen Anlagen, haben die Lebenserwartung bereits erreicht bzw. diese weit ?berschritten.

Es somit davon auszugehen, dass f?r die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs in den n?chsten Jahren 3- 4 Mio. ? zu investieren sind. Diese Investitionen stellen jedoch keine nachhaltige Wertsteigerung der Geb?ude dar, sondern dienen lediglich der Beseitigung des Sanierungsstaus, der ?ber eine lange Zeit aufgelaufen ist. Drees & Sommer r?t aus wirtschaftlichen Aspekten davon ab, die Geb?ude in jetzigem Zustand zu belassen und weiterhin Instandhaltungs- und Instandsetzungsma?nahmen nur nach aktuellen Erfordernissen durchzuf?hren.

Eine Sanierung der Geb?ude ist als umfassende Kernsanierung zu verstehen, da neben der Geb?udeh?lle, der Geb?udetechnik und dem Ausbau, massive Eingriffe in die Geb?udekonstruktion erforderlich sind. Risiken aus bisher unbekannten, verdeckten M?ngeln, wie z.B. erforderliche Beton- und Mauerwerkssanierungen, Abdichtungser-neuerungen im Erdreich etc., sind nicht zerst?rungsfrei zu identifizieren und somit vor Planungsbeginn detailliert gutachterlich zu untersuchen. Diese Risiken im Bestand k?nnen mitunter immense Auswirkungen auf die Budgetentwicklung und die Terminschiene haben.

Die Sanierung stellt jedoch im Vergleich zu Variante 0 eine nachhaltig wertsteigernde Ma?nahme dar, die den Wert und Nutzungsdauer der Geb?ude stark positiv beeinflusst. Weiterhin reduzieren sich die Nebenkosten erheblich zum Vergleich mit der 0- Variante. Die j?hrliche Belastung des Haushaltes der Stadt Schwelm kann durch die Investitionen der Sanierung somit herabgesetzt werden. Die Fl?chen?berh?nge aus den Einzelgeb?uden lassen sich nicht in nennenswertem Ma?e reduzieren, da nicht in G?nze auf die Fl?chen eines Geb?udes verzichtet werden kann. Der Anteil der Nebenkosten auf die ineffizienten Fl?chenanteile wird weiterhin anfallen.

Da im Fall der Sanierung die bestehenden Strukturen der dezentralen Verwaltung un-ver?ndert bleiben, sind die Auswirkungen auf soziokulturelle Aspekte gegen?ber der Variante 0 nahezu unver?ndert.

F?r die B?rger der Stadt der Schwelm steht weiterhin kein Geb?ude zur Verf?gung, in welchem s?mtliche B?rgeranliegen zentral b?ndelt werden und eine zentrale Information f?r Serviceangebote zur Verf?gung steht. Wegezeiten und Wegestrecken sowohl f?r B?rger als auch f?r Verwaltungsmitarbeiter fallen weiterhin in bekanntem Umfang an. Verbesserte Synergien zwischen den Fachbereichen und Abteilungen durch r?umliche N?he sind nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang zu erwarten. Bei der Bewertung der Neubauvariante wurde zu Grunde gelegt, dass die Anforderungen an das Geb?ude in den vorliegenden Gutachten des FM NRW, PwC und Drees & Sommer vordefiniert wurden und entsprechend in der weiteren Planung ber?cksichtigt werden. Die Umsetzung der Prozessanalyse sowie der erforderlichen Fl?chen- und Anforderungsbedarfe werden von Drees & Sommer als realistische Planungsziele eingesch?tzt, die im weiteren Planungsverlauf zu detaillieren und erfolgreich umzusetzen sind. Die vollst?ndige Umsetzung der Prozessanalyse und der Organisationsuntersuchung ist nur in der Neubauvariante umzusetzen

Im Rahmen einer Neubauma?nahme sind die zu erwartenden Risiken, hier insbesondere Baurecht, im Wesentlichen durch die Verwaltung selbst einzusch?tzen und zu beeinflussen.

In der Kostenbetrachtung wird ersichtlich, dass im Falle eines Neubaus die Investitionen im Verh?ltnis unwesentlich geringer ausfallen als in der Sanierungsvariante. Die Risiken der Sanierungsvariante und deren monet?re Bewertung sind in den Vergleich nicht eingeflossen. Die gr??te Beeinflussung der Life-Cycle-Costs und somit der Nebenkosten ist durch die planerische Untersuchung von ressourcenschonenden, nachhaltigen Technologien im Rahmen der Neubauvariante gegeben.

Im Vergleich zu den Varianten 0 und 1 kann die Planung eines Neubaus auf die

Fl?chenbedarfe von heute abgestellt werden, ?berh?ngige, ineffiziente Fl?chen und deren Nebenkostenanteile sind auf ein Mindestma? reduziert. Zudem kann durch langfristige Betrachtung eine Ber?cksichtigung der Stadtentwicklung im Rahmen der Planung erfolgen. Zuk?nftig nicht ben?tigte Fl?chen k?nnen durch einfache Planungsvorgaben zu abgeschlossenen, eigenen Einheiten umgenutzt oder teilvermietet werden.

Eine umfangreiche Nutzwertanalyse, dessen Bewertungskriterien im Rahmen eines Workshops auch mit Unterst?tzung aller im Rat vertretenen Fraktionen Ende 2012 erarbeitet wurden, zeigt im Ergebnis die Vorteilhaftigkeit der Neubauvariante. Das Ergebnis der Nutzwertanalyse ist als Anlage 7 beigef?gt.

Das von Drees & Sommer festgestellte notwendige Raumprogramm zeigt nach einer detaillierten Betrachtung / Pr?fung aller Bereich einen Fl?chenbedarf von rd. 9.400 m?. Hierbei ber?cksichtigt sind auch (gesch?tzte) Fl?chen f?r die VHS als auch f?r die Musikschule und B?cherei. Im Bestand werden hierf?r insgesamt rd. 10.400 m? ben?tigt, d.h. durch einen Neubau ist eine Fl?chenreduzierung von rd. 1.000 m? m?glich. Die Zusammenfassung des Raumprogramms ist als Anlage 8 beigef?gt.

Die immer mehr zunehmende Digitalisierung und die stetig fortschreitende Entwicklung technischer M?glichkeiten innerhalb und au?erhalb des Internets, f?hrt zu ver?nderten Anspr?chen und Verhaltensweisen einer immer gr??er werdenden Gruppe der Bev?lkerung. Gerade diese Entwicklung wurde von Drees & Sommer bei den Organisations- und Fl?chenanalysen ber?cksichtigt.

Nach erneuter eigehender Beratung der Ergebnisse wurde zwischen Politik und Verwaltung entschieden, Drees & Sommer mit der Pr?fung einer weiteren Variante zu beauftragen. Die Pr?fung der Variante ?Sanierung VGI und Neubau als Erg?nzung zum VGI? wurde im Juni 2013 beauftragt. Der Bericht zur Pr?fung dieser Anbauvariante ist als Anlage 9 beigef?gt. Als Ergebnis wird festgestellt, dass sich auf Basis der Bewertung Drees & Sommer die Neubauvariante mit 311 T? g?nstiger darstellt als die Sanierungs- / Anbauvariante. Dies resultiert ma?geblich aus der Aufrechterhaltung des Betriebs der Geb?ude VG II, VG III und Kaiserstra?e 69 bis zur Fertigstellung der Sanierungsma?nahmen im VG I. Drees & Sommer verweist im Bericht u.a. auch darauf, dass f?r den Grundst?cksbereich s?dlich des VG I kein g?ltiger Bebauungsplan vorliegt. Ob das Ma? der baulichen Nutzung zul?ssig ist, konnte aufgrund des fehlenden Bebauungsplans nicht gepr?ft werden. Erforderliche Feuerwehrumfahrten, Rettungswege etc. konnten ebenfalls aufgrund fehlender Baugrenzen nicht ?berpr?ft werden.

Arbeitsschutz / Betriebssicherheitsverordnung in den Verwaltungsgeb?uden

Mit Umsetzung der EG-Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz) in nationales Recht wurden durch Novellierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zum 31.10.06 und Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) am 07.08.96, sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)? vom 27.06.02 hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge neue Anforderungen ? auch an die Kommunen ? gestellt. Gem?? ?? 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie ? 3 der Betriebssicherheitsverordnung? ist die Kommune zur Durchf?hrung einer Beurteilung der auf die Mitarbeiter einwirkenden Gef?hrdungen und Belastungen, die Ma?nahmen des Arbeitsschutzes erfordern, verpflichtet.

Hierbei sind neben den ?klassischen? Gef?hrdungen durch mechanische, thermische oder chemische Einfl?sse auch Aspekte der Ergonomie und Qualifikation sowie psychische Belastungen zu ber?cksichtigen.

Im November 2014 erfolgte die letzte Begehung der Verwaltungsgeb?ude I-III sowie des Objektes Kaiserstra?e 69. Die Begehungsprotokolle ergeben zum Teil relevante Handlungsempfehlungen. Hierzu geh?rt beispielsweise die Sicherstellung bzw. die ?berpr?fung der Fluchtwege im VG III. Zudem besteht durch die andauernde Feuchtigkeit im Kellerbereich immer wieder die Notwendigkeit, Schimmelpilzbelastungen zu vermeiden bzw. zu entfernen. Gegen?ber den Mitarbeiter/innen besteht eine F?rsorgepflicht, d.h. jegliche Gesundheitsgef?hrdungen m?ssen ausgeschlossen sein bzw. werden.

Brandschutz

Im Rahmen eines i.d.R. j?hrlich stattfindenden Grundsatzgespr?ches zwischen dem Immobilienmanagement, der Leitung der Feuerwehr sowie der Bauaufsichtsbeh?rde wurde das Immobilienmanagement im Februar 2015 von der Leitung der Bauaufsicht darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsgeb?ude der Stadt Schwelm schon seit vielen Jahren erneut einer Brandschau unterzogen werden m?ssten. Das letzte Brandschutzgutachten datiert aus dem Jahre 2007. Die Leitung der Feuerwehr best?tigte die Notwendigkeit der Durchf?hrung von regelm??igen Brandschauen. Aufgrund der dargestellten Dringlichkeit wurde die Brandschauen in den Verwaltungsgeb?uden I, II und III Mitte Februar 2015 durchgef?hrt.

Als Ergebnis dieser Begehungen kann festgehalten werden, dass insbesondere in den Verwaltungsgeb?uden I und II erhebliche M?ngel hinsichtlich des Brandschutzes festgestellt wurden und die seit dem Jahr 2007 durch das Brandschutzgutachten festgesetzten Ma?nahmen im VG I in einem nicht ausreichendem Ma?e umgesetzt wurden. Die M?ngel ? insbesondere bei der Sicherstellung der Rettungswege ? sind so gravierend, dass die Leitung der Bauaufsicht eine unverz?gliche M?ngelbeseitigung angemahnt hat. Der Brandschutzsachverst?ndige kommt gar zu der Erkenntnis, dass ?zum jetzigen Zeitpunkt kein ausreichender Personenschutz f?r das VG I attestiert werden kann.?
Dieser Auffassung schlie?en sich die Leitungen der Feuerwehr und Bauaufsicht vollumf?nglich an.



Stadtentwicklung

Wie bereits dargestellt, wurde durch den Beschluss des Rates im Jahr 2009, das Stadtentwicklungskonzept ?Zukunft Schwelm? bis zum Jahr 2020 umzusetzen, auch das Ziel festgelegt, die Verwaltung zu einer b?rgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung zu entwickeln. Zudem wurde das Ziel festgelegt, ein B?rgerzentrum zu schaffen. Durch die dezentrale Struktur ist diese Zielerreichung nicht m?glich. Dies wurde auch im Rahmen der durchgef?hrten Organisationsuntersuchung deutlich. Eine Verwaltung muss so aufgestellt sein, dass sie integrative Planungs- und Gestaltungsprozesse bef?rdern kann. Querschnittsreferate/fachbereiche, Stabstellen oder ?bergeordnete Arbeitsgruppen k?nnen hierbei helfen. Stadtentwicklung wird heute zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe verstanden. Eine integriert arbeitende und mit Akteuren vernetzte Verwaltung ist daher notwendige Basis.

Durch ein zentrales B?rgerzentrum besteht nicht nur die M?glichkeit, den Haushalt ?ber Jahrzehnte zu entlasten, sondern auch die Schaffung eines f?r die B?rgerinnen und B?rger attraktiven zentralen Anlaufpunktes. Die Stadtentwicklung insbesondere im Zentrum der Stadt ist von einer wesentlichen Bedeutung. Der Standort eines neuen B?rgerzentrums demnach ideal. Es besteht eine kurze Entfernung zum Siedlungsschwerpunkt (Bereich Fu?g?ngerzone). Der derzeitige Standort wird von den B?rger/innen stark frequentiert und stellt schon jetzt einen Schwerpunkt kommunaler Verwaltung dar. Das Grundst?ck ist fu?l?ufig gut an den Siedlungsschwerpunkt angeschlossen. G?nstig ist auch die r?umliche Beziehung zum Park, der als Aktionsraum f?r die B?rger/innen, auch nach Realisierung von Erweiterungen, an diesem Standort zur Verf?gung steht. Optimal ist die Lage an drei innerst?dtischen Stra?en (Wilhelmstra?e/Moltkestra?e/Schillerstra?e). Demnach besteht eine sehr gute Erreichbarkeit des Standortes. Im Zuge von m?glichen Verkehrsberuhigungen k?nnte die Wilhelmstra?e bis zur Einm?ndung der Moltkestra?e entsprechend gestaltet werden, m?glichst ohne den Verkehr auszuschlie?en.

Die Einbindung in den ?ffentlichen Verkehrsraum ist als g?nstig zu bezeichnen. Auch in Bezug auf die Erkennbarkeit des Standortes sind gute Voraussetzungen einer neu zu schaffenden Eingangssituation und damit einhergehenden ?ffnung zur Stadtmitte gegeben. Die n?chste Haltestelle des ?PNV ist ca. 200m vom Standort entfernt (Haltestelle Kreishaus).

Der Schwelmer Bahnhof kann durch die bestehenden Buslinien in ca. 3 min erreicht werden. Der Standort liegt ca. 100m ? 200m nord?stlich der Fu?g?ngerzone? (Siedlungsschwerpunkt). Eine gute fu?l?ufige Erreichbarkeit ist gegeben. Die Eingangssituation kann in Richtung Park / Fu?g?ngerzone / Wilhelmstra?e ausgerichtet werden.

Den B?rger/innen kann f?r eine Vielzahl von Einrichtungen ein zentraler barrierefreier Anlaufpunkt in der Stadtmitte (B?cherei / VHS / Musikschule) geschaffen werden. Erg?nzend kann ?ber die Schaffung eines kulturellen Mittelpunktes in der Stadtmitte (Konzerte / ?Musikmuschel? / Ausstellungen /Pr?sentationen /ggf. Einbindung eines Cafes) nachgedacht? werden. Ggf. kann eine Vermietung von R?umen an Institutionen, die von den B?rger/innen stark frequentiert werden (z.B. Familien-, Pflegeberatung) erfolgen.

Die aktuelle politische Diskussion ?ber die Verortung der st?dtischen Musikschule und Volkshochschule zeigt, dass die Relevanz dieser Einrichtungen noch st?rker erkannt wurde und eine Unterbringung in einem B?rgerzentrum partei?bergreifend bef?rwortet wird. Der Neubau soll zudem eine zentrale Anlaufstelle f?r die Elektromobilit?t darstellen, d.h. bei der Planung soll und wird dieser zukunftweisende Aspekt eine wesentliche Rolle spielen. So k?nnen z.B. die Vorbereitungen getroffen werden, um den st?dtischen Fuhrpark bei Bedarf auf den Betrieb mit Strom umzustellen.?

Standortvorteile des Neubaus

Weiterhin vorteilhaft ist der Standort hinsichtlich einer m?glichen Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung. Hier besteht ggf. die M?glichkeit, den zwingend notwendigen und au?erhalb des Geb?udes unterzubringenden Back-Up-Serverraum in den R?umen der Kreisverwaltung unterzubringen.? Weiterhin ben?tigt die Kreisverwaltung einen Kreistagssaal, der auch Menschen mit Behinderung zug?nglich sein muss. Durch einen modular aufgebauten Mehrzweck-(Rats)saal besteht ggf. die M?glichkeit, die Kreistagssitzungen im neuen Rathausgeb?ude stattfinden zu lassen.

Nicht nur bei der notwendigen Funktionalit?t/Flexibilit?t des Geb?udes sondern auch hinsichtlich der Organisationsentwicklungsplanung ist anzumerken, dass neben den Fragen der quantitativen Entwicklung des Personalbestandes insbesondere auch Fragen der k?nftigen Organisationsentwicklung zu betrachten sind. So muss man durchaus die Frage stellen: ?Wie wird sich die Verwaltung in den n?chsten Jahren entwickeln ??. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass durch neue Gesetze oder auch gesellschaftliche Ver?nderungen die Aufgaben- und Organisationsstrukturen neu zu definieren und anzupassen sind.

Der Einsatz von Informations- und Datenverarbeitungstechnologien wie z.B. geographischen Informationssystemen (GIS) oder Dokumentenmanagementsystemen (DMS) bedingen weitreichende Ver?nderungsprozesse der Arbeitsbeziehungen der Verwaltung zwischen Organisationseinheiten, den politischen Entscheidungstr?gern, B?rgerinnen und B?rgern oder anderen Verwaltungseinheiten au?erhalb der Stadtverwaltung Schwelms.

Bei der Planung k?nftiger Organisations- und Raumkonzepte ist es daher zweckm??ig, die voraussichtlichen Entwicklungen k?nftiger Arbeits- und Kommunikationsformen im Sinne von Zukunftsprognosen (keine Vorhersagen) einzusch?tzen und ihre absehbaren Auswirkungen auf organisatorische und r?umliche Konzepte zu ber?cksichtigen. Exemplarisch sei an dieser Stelle die m?gliche Einf?hrung des DMS sein. Organisations- und Raumkonzepte m?ssen im Ergebnis prognostizierbare Entwicklungen ber?cksichtigen, gleichzeitig aber auch gen?gend Flexibilit?t aufweisen, um auf nicht prognostizierbare Ver?nderungen weitgehend vorbereitet zu sein.

Demografie

Der demografische Wandel, insbesondere die Alterung und die Ausdifferenzierung der Lebensformen erfordert Umbauten, Umnutzungen, Erg?nzungen und R?ckbauten in Geb?uden und Quartieren. Dies ist auf intelligente Weise mit dem ?kologischen Umbau der Stadt zu verbinden. Gerade in Gesellschaften mit Bev?lkerungsr?ckgang werden die zuk?nftigen Aufgaben nur bew?ltigt werden k?nnen, wenn ?ltere B?rgerinnen und B?rger l?nger aktiv bleiben ? beruflich wie ehrenamtlich. Der alters- und familiengerechte Wohnungsneubau und die altersgerechte Modernisierung im Bestand sind auch eine Aufgabe sozialer Wohnungspolitik. Gemischte Stadtstrukturen, kurze Wege, bezahlbare Mieten und altersgerechte Wohnungen sind f?r ?ltere Menschen eine Voraussetzung, um m?glichst lange in der angestammten Umgebung bleiben zu k?nnen. Sie sind ebenfalls f?r Familien wichtig, um in der Stadt wohnen zu k?nnen. In kompakten Geb?ude- und Stadtstrukturen lassen sich demografische und ?kologische Ziele am besten verbinden.

Neben der Schaffung eines B?rgerzentrums im Bereich des derzeitigen Standortes VG II kann durch den Verkauf des Verwaltungsgeb?udes I die M?glichkeit geschaffen werden, diesen altersgerechten Wohnungsbau s?dlich des Grundst?ckes Hauptstr. 14 abzubilden. Das? Verwaltungsgeb?ude I, welches verkauft und nach Ansicht der Verwaltung zu einem Mehrgenerationenhaus umgebaut werden soll, steht der Erschlie?ung nach ersten ?berlegungen und Planungen bzgl. der Grundst?cksfl?chen nicht entgegen.

Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung

Unter Ber?cksichtigung, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung des FM NRW aus dem Jahre 2012 datiert und sich die Rahmenbedingungen insbesondere auf dem Zinsmarkt erheblich ver?ndert haben, bedarf die Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung besonderer Beachtung. Die in Ziffer 2 des Beschlussvorschlages hierf?r ber?cksichtigten Finanzmittel H?he von 20.000 ? sind eine Sch?tzung und k?nnen derzeit noch nicht belastbar berechnet werden.

St?rkungspaktkommune

Die Stadt Schwelm geh?rt seit dem Jahr 2012 zum Kreis der St?rkungspaktkommunen. Demnach gelten f?r die Aufstellung bzw. die erforderliche Genehmigung eines Etats Richtlinien / Erlasse des Ministeriums f?r Inneres und Kommunales des Landes NRW.

Durch den entsprechenden Erlass vom 7.3.2013 zu ? 6 St?rkungspaktgesetz besteht die M?glichkeit, dass auch solche Ma?nahmen zum Gegenstand der Sanierungsplanung gemacht werden k?nnen, deren Wirtschaftlichkeit sich nur ?ber einen l?ngeren Zeitraum darstellen lassen. Die Errichtung eines zentralen B?rgerzentrums stellt eine solche Ma?nahme dar, da sich die finanzwirtschaftliche Situation verbessert werden kann. Wie bereits dargestellt, wurde die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung u.a. von der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht begleitet. Die St?rkungspaktmittel laufen nach aktuellem Stand im Jahre 2021 aus. Die Vorgabe der Kommunalaufsichten, auch langfristige wirtschaftliche Ma?nahmen umzusetzen, f?hren unter Ber?cksichtigung des betrachteten Zeitraumes von 27 Jahren zu der Notwendigkeit, gemeinsam mit der Kommunalaufsicht einen gangbaren Weg der Finanzierung zu finden.

F?rdermittel

Im Rahmen der Abarbeitung der Beschlussvorschl?ge werden von der Verwaltung die F?rder- und Zuschussm?glichkeiten gepr?ft. Nach aktueller Aussage der NRW.Bank werden umfangreiche Zuschuss- und F?rderprogramme angeboten. Erste kurze Darstellungen ?ber m?gliche F?rderprogramme sind als Anlage 10 beigef?gt. Zudem wurde in einem pers?nlichen Gespr?ch mit der Leitungsebene der NRW.Bank eine Unterst?tzung bei der Akquirierung von F?rdermitteln zugesagt.

In der Kabinettssitzung der Bundesregierung wurde am 18.3.2015 der vom Bundesfinanzminister erstellte Entwurf eines Gesetzes zur F?rderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen als Tagesordnungspunkt behandelt. Hintergrund dieses Gesetzentwurfes ist, dass finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen, z. B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der ?rtlichen Infrastruktur, h?ufig nicht finanzieren k?nnen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leistet der Bund einen Beitrag, dieser Entwicklung durch die F?rderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zu begegnen. Mit der Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in H?he von 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sonderverm?gens im Jahr 2015, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschw?che finanzschwachen Kommunen mit einem F?rdersatz von bis zu 90 % gef?rdert werden.

Zudem wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verf?gung stellen, um ihnen so weitere Spielr?ume f?r zus?tzliche Investitionen zu er?ffnen. Die Verwaltung ist durchaus der Ansicht, dass diese F?rdermittel eine Grundlage zur Unterst?tzung dieses Projektes darstellen k?nnen.

Zusammenfassung

?  Die Gegen?berstellung der Alternativen Sanierung und Neubau ?ber den Betrachtungszeitraum von 27 Jahren zeigt, dass eine Zentralisierung der Verwaltung bei der ganzheitlichen Betrachtung aller zu ber?cksichtigenden Kosten- und Erl?sbestandteile einen Konsolidierungsbeitrag von rd. 3,1 Millionen ? aufweist und damit die wirtschaftlichste Variante darstellt. Das Ergebnis wurde durch eine Nutzwertanalyse best?tigt (Optimierung der Wegezeiten, Nutzung von verwaltungsinternen Synergieeffekten, Erh?hung der Nutzerfreundlichkeit).

?  Die durchgef?hrte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung bzw. Prozessanalyse zeigen, dass eine zentralisierte Verwaltung die M?glichkeit schafft, alle monet?ren und nichtmonet?ren Vorteile vollumf?nglich zu nutzen. Die Suche nach einem Standort f?hrte bisher immer zu den Liegenschaften in der Moltkestra?e / Schillerstra?e. Kein anderer Standort innerhalb des Stadtgebietes bietet insbesondere f?r die B?rger/innen die im Sachverhalt dargestellten Vorteile. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sehen einen Neubau vor.

?  Die durch einen Neubau erhebliche Reduzierung der Energiekosten entlastet die Umwelt in einem betr?chtlichen Umfang. F?r die B?rgerinnen und B?rger dieser Stadt als auch f?r das Klimaschutzziel der Bundesregierung ist die Reduzierung des CO?-Aussto?es von gro?er Bedeutung.

?  Neben der nicht unerheblichen Haushaltsentlastung sowie der f?r die B?rger/innen der Stadt entstehenden Vorteile eines zentralen B?rgerzentrums muss auch die Grundlage f?r eine dienstleitungsorientierte Verwaltung geschaffen werden. Den Mitarbeiter/innen der Verwaltung m?ssen Arbeitspl?tze zur Verf?gung gestellt werden, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

?  Durch einen Neubau wird an zentraler Stelle der Stadt Schwelm die M?glichkeit einer weiteren attraktiven und integrativen Stadtentwicklung begr?ndet.

?  Der Beschluss ?ber diese Vorlage stellt einen Grundsatzbeschluss zum Neubau eines B?rgerzentrums dar. Ziel muss es sein, dass dieser partei?bergreifend als wesentlicher Bestandteil der st?dtischen Konsolidierungsbem?hungen gesehen wird. Die B?rger/innen haben nicht nur einen Anspruch auf eine effektive, kosteng?nstige, barrierefreie und dienstleistungsorientierte Verwaltung sondern auch auf ein zentrales B?rgerzentrum, in dem die insbesondere unter Ber?cksichtigung der Demografie notwendigen Angebote vorgehalten werden.

?  Nach Fassung des Grundsatzbeschlusses zur Priorisierung der Neubaul?sung wird die Verwaltung zur Vorbereitung und Umsetzung aller weiteren Schritte eine verwaltungsinterne Projektlenkungsgruppe gr?nden, die die weiteren Verfahrensschritte vorbereitet und umsetzt.


 

Vorab wird darauf hingewiesen, dass beim Papierversand dieser Sitzungsvorlage wegen des Umfangs auf das Beif?gen der Anlagen verzichtet wird.

 

 

Beschlussvorschl?ge

 

1.??? Der Rat der Stadt Schwelm beschlie?t als Konsolidierungsma?nahme und zur nachhaltigen Entlastung des kommunalen Haushaltes unter Ber?cksichtigung des umfangreichen vorliegenden Datenmaterials aus der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung sowie der Prozessanalyse als Grundsatzentscheidung, dass die dezentral verorteten Verwaltungsgeb?ude I in der Hauptstra?e 14, das Verwaltungsgeb?ude II in der Moltkestra?e 24 sowie das Verwaltungsgeb?ude III in der Moltkestra?e 26 aufgegeben und in einem zentralen Verwaltungsgeb?ude eingebracht werden. Bei der Zusammenf?hrung ist der Fl?chenanteil, der f?r den Betrieb der B?cherei, der st?dtischen Musikschule sowie der Volkshochschule notwendig ist, nur dann zu ber?cksichtigen, wenn in der Planungsphase keine dauerhaften anderweitigen Unterbringungsm?glichkeiten gefunden werden.

2.      Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung bei einer entsprechenden Beschlussfassung zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages, umgehend alle weiteren notwendigen Projektschritte vorzubereiten und durchzuf?hren, die f?r die weitere Umsetzung der Grundsatzentscheidung notwendig sind. Hierzu geh?rt u.a. die Fortschreibung / Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung, um die sich seit dem Jahr 2012 ge?nderten wesentlichen Rahmenbedingungen (wie z.B. Finanzierungsplanung unter Ber?cksichtigung St?rkungspaktkommune,? Ank?ndigung Investitionspaket des Bundes f?r den St?dtebau, Bilanzielle Auswirkungen, Geb?udezustand, Nutzungsdauer, Gef?hrdungsbeurteilung, Zinsentwicklung, F?rdermittel, etc.) ber?cksichtigen zu k?nnen. Von Beginn an erfolgt die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und des Ennepe-Ruhr-Kreises als zust?ndige kommunale Aufsichtsbeh?rden sowie des Rechnungspr?fungsamtes. F?r die Fortschreibung / Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann sich die Verwaltung unter Beachtung geltender Vergaberichtlinien einer externen Beratung bedienen. Hierf?r werden im Haushaltsjahr 2015 Finanzmittel in H?he von 20.000 ? zur Verf?gung gestellt.

3.??? Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die sich aus Ziffer 2 dieses Beschlussvorschlages ergebenden Ergebnisse vor der Fortsetzung / Beauftragung weiterer Ma?nahmen dem Hauptausschuss und Rat zur Entscheidung vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

01.01.13.543160

Bezeichnung

Sachverst?ndigen, Gerichts- und ?hnliche Kosten

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

20000,00

Folgekosten

0,00

Im Etat enthalten:

ja

nein

Deckungsvorschlag:

 

Kann nicht unterbreitet werden.