Betreff
27. FNP-Änderung (Kornborn/Börkede)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Vorlage
077/2015
Aktenzeichen
StEB/Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Änderungsbereich befindet sich zwischen der östlich gelegenen Bahnstrecke und der westlichen Haßlinghauser Straße. Eine Fläche für Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen begrenzt den Bereich im Süden. Im Norden wird die zur Änderung anstehende Fläche durch die vorhandene Fläche für die Landwirtschaft begrenzt. Entlang der Haßlinghauser Straße soll eine Straßenbegleitende Bebauung weiterhin möglich sein und wird daher Wohnbaufläche bleiben.

Anlage 1-Darstellung vor Änderung, Anlage 2-Darstellung nach Änderung)

 

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan stellt für den Änderungsbereich eine Wohnbaufläche dar.

 

Der Regionalverband-Ruhr (RVR) hat im Dezember 2014 eine „Übersicht der Handlungsbedarfe aus der Gegenüberstellung der ermittelten Siedlungsflächenbedarfe mit den in ruhrFis erhobenen anzurechnenden Flächenreserven“ (Stand 11.12.2014) (Anlage 3) an die betreffenden Kommunen weitergeleitet. Daraus ergibt sich für Schwelm ein zusätzlicher Bruttobaulandbedarf  „Wohnen“ von 0,6 ha.

Diese 0,6 ha Baulandreserve hat die Stadt Schwelm mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Wilhelmshöhe“ ausgeschöpft.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestand bereits Konsens, dass die Wohnbaufläche im Bereich Kornborn/Börkede nicht mehr publiziert werden soll.

Um handlungsfähig bezüglich evtl. Erschließung weiterer Wohnbauflächen im Stadtgebiet Schwelms zu bleiben, soll nunmehr die Wohnbaufläche im Bereich Kornborn/Börkede zurückgenommen werden und in eine Fläche für die Landwirtschaft geändert werden.

 

Aus vorgenannten Gründen wird daher vorgeschlagen, die 27. FNP-Änderung durchzuführen.

 

Weiteres Verfahren

Nach der Beschlussfassung zur Aufstellung der 27. Flächennutzungsplan-Änderung (Kornborn/Börkede) wird die Verwaltung die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetzt (LPIG) beim RVR einleiten.

Nach Zustimmung des Regionalverbandes können die Verfahrensschritte gem. § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie gem. § 4 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 27. Flächennutzungsplan-Änderung (Kornborn/Börkede) beschlossen.     

2.    Die Verwaltung wird beauftragt zur o.g. FNP-Änderung die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetzt (LPIG) einzuleiten.