Betreff
Gewerbegebiet auf dem Parkplatz am Brunnen
Ergebnisse der aktualisierten Gefährdungsabschätzung
Vorlage
076/2015
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 02.09.2014 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm den dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Antrag vorgelegt.  Dem Punkt 1 des Antrages entsprechend, wurde die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 11.09.2014 um den Punkt „Grundstücksangelegenheiten“ ergänzt. Im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung hat der Liegenschaftsausschuss dann den Beschluss gefasst, den Tagesordnungspunkt 2, der das Parkplatzgrundstück am Brunnen betrifft, in die nächst erreichbare Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung zu vertagen.

Mit der Vorlage 197/2014 hat sich der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.10.2014 mit dem Antrag auseinandergesetzt.  Der Ausschuss hat entschieden, die in der Vorlage 197/2015 bereits herausgearbeitete Altlastenproblematik zunächst überprüfen zu lassen.

Das Erdbaulaboratorium Ahlenberg hatte im Jahre 1990 die Fläche der Sedimentbecken des ehemaligen Erztagebaues im Hinblick auf eine geplante Parkplatznutzung im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung überprüft. Das Ergebnis der Begutachtung war, dass die Nutzung als Parkplatz vertretbar wäre, wenn die Fläche in einer Mächtigkeit von ca. 1,0m mit Kalksteinschotter oder vergleichbarem abgedeckt würde. Die Abdeckung wurde dann mit dem gebrochenen Bauschutt aus dem Abriss der 13-Bogen-Brücke vorgenommen. Die Ahlenberg Ingenieure GmbH, Nachfolgerin des Erdbaulaboratoriums, erhielt Ende 2014 den Auftrag zur Aktualisierung der Gefährdungsabschätzung aus dem Jahre 1990 im Hinblick auf eine Nutzung der Fläche als Gewerbestandort. Der Untersuchungsumfang wurde dabei um die Beprobung des aufgebrachten Recyclingmaterials erweitert.

Mit Datum vom 29.01.2015, hier eingegangen am 12.02.2015 hat die Ahlenberg Ingenieure GmbH die ergänzende Stellungnahme zur Gefährdungsabschätzung von 1990 und die Untersuchung des oberflächennahen Recyclingmaterials vorgelegt. Von den eingereichten Unterlagen sind dieser Vorlage die schriftliche Ausarbeitung als Anlage 2 und die Übersicht der Rammkernsondierungen als Anlage 3 beigefügt. Von der Beifügung der übrigen Darstellungen des Gutachtens (Schichtenprofile, Bodenanalysen, Ergebnisse der Chemischen Analysen) wurde abgesehen, da diese einen sehr fachtechnischen wissenschaftlichen Charakter besitzen und den Rahmen dieser Vorlage sprengen würden.

Als Ergebnis der Aktualisierung der Gefährdungsabschätzung kann festgehalten werden:

·         Gegen eine gewerbliche Nutzung des Standortes bestehen keine Bedenken.

·         Die mit einer gewerblichen Nutzung einhergehende stärkere Versiegelung verringert die versickernde Niederschlagsmenge und damit den derzeit nicht auszuschließenden Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser.

·         Das Aushubmaterial der Altauffüllungen ist wegen der Schwermetallgehalte in die Verwertungsklassen Z 2 / >Z 2  gemäß der LAGA – Richtwerte M 20 von 1997/2003 einzustufen, mit erhöhten Kosten für die Beseitigung ist zu rechnen.

·         Das Recycling-Material hält die Anforderungen der LAGA M 20 von 1997/2003 ein.

 

Über das hier dargestellte Beurteilungsergebnis der Ahlenberg Ingenieure GmbH hinaus, muss festgestellt werden, dass es sich bei den Altablagerungen um aufgeschwemmte Sedimentationsbestandteile handelt, über deren Standfestigkeit aus bodenmechanischer nur spekuliert werden kann. Grundsätzlich ist diese Problematik aus bautechnischer Sicht  jedoch in den Griff zu bekommen.

Erhöhte Kosten für umfangreichere Gründungsmaßnahmen sind jedoch nicht auszuschließen.

 

Es soll hier nicht versäumt werden darauf hinzuweisen, dass der bestehende Parkplatz am Brunnen bisher auch als Ausweichparkplatz mit angeschlossenem Shuttle-Service gedient hat. Darüber hinaus wurde die vorhandene Parkplatzfläche bei der städtebaulichen Begründung für die Ansiedelung der Dreifeldhalle an der Milsper Straße argumentativ mit angeführt.

 

Zur Verdeutlichung, dass auch für den Erhalt der Parkplatzfläche Partei bezogen wird, ist dieser Vorlage ein Schreiben der am Brunnen ansässigen Restauration als Anlage 4 beigefügt.