Betreff
Weiterfinanzierung der städtischen Schulsozialarbeit
Vorlage
075/2015
Aktenzeichen
FB 4/50-01
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Land NRW hatte Ende 2014 wesentliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Schulsozialarbeit benannt. Der Vorschlag sieht die Umstellung auf die Bedingungen der Landesförderung ab 01.01.2015 vor.

 

Die Kreisverwaltung hat nunmehr mit Schreiben vom 19.03.2015 mitgeteilt, dass die noch vorhandenen finanziellen Restmittel aus der vorhergehenden  Bundesförderung dazu verwendet werden können, den 40%igen kommunalen Eigenanteil für den gesamten Dreijahreszeitraum der Landesförderung 2015 – 17 abzudecken. Dies eröffnet die Möglichkeit einer kreisweiten Finanzierung von 12,7 Stellen, wovon laut derzeitiger Planung der Stadt Schwelm 1,2 Stellen (entspricht in etwa dem bisherigen Umfang) zugewiesen würden.

 

Die kreisangehörigen Städte sind aufgefordert, kurzfristig ihr Einverständnis mit der Planung abzugeben, sodass im Mai der Abstimmungsprozess abgeschlossen werden kann. Die Stadt Schwelm wird ihr Einverständnis erklären und hat die im Sachgebiet Schulsozialarbeit eingesetzten MitarbeiterInnen (derzeit 3 Personen mit einem Stellenanteil von 50 Stunden) entsprechend unterrichtet, dass ihre Weiterbeschäftigung vorgesehen ist.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss wird gebeten, die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.