Betreff
Bebauungsplan Nr. 99 "Sportpark Linderhausen"
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Vorlage
073/2015
Aktenzeichen
StEB/So
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass und Zielsetzung

Anlass für die Aufstellung des B-Planes Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ ist der Vorschlag der Sportvereine „Sportvereinigung Linderhausen“ und „VfB Schwelm“ einen gemeinsamen Standort für zwei Vereinsplätze  an einem Ort zu konzentrieren.

Hintergrund ist die angemessene Instandsetzung der bestehenden Vereinsplätze, gemessen an den heutigen technischen Standards als Kunstrasenplätze. Da eine  geeignete Finanzierung auf den Bestandsflächen nahezu nicht realisierbar ist und um langfristig Kosten zu sparen soll ein zentraler Standort geschaffen werden.   

Nach Aussage der Vereinsvertreter soll die geplante Sportanlage auch noch von an-deren Vereinen genutzt werden können. Die Sportanlage soll über zwei Kunstrasenplätze, ein Kleinspielfeld (Aufwärmplatz), Kabinen und ein Vereinsheim verfügen. Hinzu kämen dann noch die notwendigen Stellplatzflächen für Pkw.

 

Lage und Geltungsbereich

Die in Rede stehende Fläche befindet sich in der Gemarkung Linderhausen östlich der Hattinger Straße, südlich der Gevelsberger Straße, westlich des ev. Gemeindehauses Linderhausen und nördlich der landwirtschaftlichen Nutzflächen Linderhausen.

Derzeit stellt sich die in Rede stehende Fläche als Mähwiese dar, die sich gem. Flächennutzungsplandarstellung auf einer gewerblichen Baufläche (G) befindet.

Bei der vorgeschlagenen Ausnutzung umfasst die zu überplanende Fläche eine Größe von ca.2.8ha.

Die Gebäudehöhe des geplanten Vereinsheims soll auf I Vollgeschoss begrenzt werden.

 

Ein Übersichtsplan Anlage 1 und die genauen Gebietsabgrenzungen des Bebauungsplanes sowie die geplanten Festsetzungen können dem beigefügten Vorentwurf Anlage 2, Planzeichen Anlage 3 und Festsetzungen Anlage 4 entnommen werden. Eine Entwurfsbegründung ist ebenfalls dieser Vorlage Anlage 5 beigefügt.

 

Verfahren

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Beschlussfassung des Darlegungskonzeptes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Eine Anpassung an den FNP ist nicht notwendig, da der B-Plan von den Darstellungen nicht abweicht. Die Voraussetzung, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist erfüllt.

Der Flächennutzungsplan stellt die zur Überplanung anstehenden Flächen zurzeit als gewerbliche Baufläche (G) dar. 

 

Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und der  Frühzeitigen Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger öffentlicher Belange  gem. § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 6  beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Sportpark Linderhausen“ beschlossen. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 16.03.20015) Gemarkung Linderhausen, Flur 11, Flurstück 136, 171, 203 tlw., 205 tlw., 208 tlw..  Die genauen Grenzen des Plangebietes setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen. Das Darlegungskonzept ist für die Dauer von 2 Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden u. sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

 

-       AVU Gevelsberg

-       AGU Schwelm

-       Straßen NRW

-       BR Arnsberg Dez 54 (Umweltverwaltung)

-       Kreispolizeibehörde EN-Kreis

-       Untere Landschaftsbehörde EN-Kreis (Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

-       Wupperverband

-       Ruhrverband

-       Geologischer Dienst NRW