Betreff
1. Controllingbericht zu Produktergebnissen 2015
Vorlage
059/2015
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

 

Sachverhalt:

 

 

Das Berichtswesen soll mindestens folgende Punkte enthalten:

 

-     Entwicklung der Haushaltssicherungsplan-Maßnahmen

-          Entwicklung der Liquiditätskredite

-          Abweichungsbericht zu allen konsumtiven Maßnahmen größer als 25.000,00 €

-          Abweichungen in der Investitionstätigkeit  größer als 50.000,00 €

-          Entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen sind soweit möglich zu benennen

 

Im Rahmen einer stetigen Evaluation soll das Verfahren den Bedürfnissen von Politik und Verwaltung angepasst werden, mit dem Ziel, ein wirkungsorientiertes Controlling für die steuerungsrelevanten Daten zu entwickeln.

 

 

Gemäß Sitzungsvorlage 259/2014 soll aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Politik im Rahmen jeder Finanzausschusssitzung ein aktueller Sachstand über die Entwicklung und Ausführung des Haushaltes gegeben werden. Ebenfalls soll das konkrete Verfahren gemeinsam entwickelt werden.

 

Für einen ersten Controllingbericht wurden auf Produktebene alle 111 Produkte ausgewertet und den jeweiligen Ansätzen des Ergebnisplanes ( inklusive interner Leistungsverrechnung) die aktuellen Rechnungsergebnisse ( Stand  04.03.15) gegenübergestellt.

 

Zur Zeit gelten folgende Rahmenbedingungen :

 

Die Bewirtschaftung der Etatansätze erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Zeit äußerst zurückhaltend und unter strikter Beachtung der Vorgaben des § 82 GO NRW.

Den Fachbereichen stehen im Ergebnisplan grundsätzlich zunächst nur 25 % der Etatansätze zur Verfügung.

Eine Ausnahme bilden rechtliche Verpflichtungen, z.B. im Sozial– und Asylbereich.

Diese stehen zu 100 % zur Verfügung.

 

Alle Investitionsansätze  sind zu 100 % gesperrt.

Im Einzelfall wird auf Antrag und Nachweis der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit im Sinne des § 82 Abs. 2 GO NRW eine Freigabe durch den Stadtkämmerer erteilt.

 

Zukünftig wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Berichte auf der Ebene der Produktgruppen vorzulegen.

Hieraus sollen dann die ergebnisrelevanten Veränderungen erläutert und mit einer Prognose für das Haushaltsjahr versehen werden.

Gleichfalls wird Auskunft über vorhandene Kompensationsmaßnahmen

-          im Produkt,

-          in der Produkt-Gruppe,

-          im Produkt-Bereich bzw. im Fachbereich oder

-          im Gesamthaushalt gegeben.

 

Über die Größenordnungen der berichtspflichtigen Abweichungen wird noch zu beraten sein. Weitere Analysekriterien können je nach Bedarf noch festgelegt werden.

 

Über die Entwicklung der HSP-Maßnahmen wird die Politik weiterhin in der Form unterrichtet, dass die Quartalsberichte an die Bezirks-Regierung zur Kenntnis gegeben werden.