Betreff
a) 1. Nachtrag zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
054/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Maßnahmen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften für Rückwärtsfahren mit LKW wird die vierzehntägige Abfuhr von 1.100-Liter-Behältern für Bioabfall eingeführt.

Zur Schaffung der satzungsrechtlichen Grundlagen ist neben der Anpassung der Abfallgebührensatzung (sh. Vorlage 052/2015) auch die Änderung der Grundlagensatzung erforderlich.

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Nachtragsentwurf wird die Behälterauswahl für Bioabfall in § 10 Abs. 2 a) der Abfallsatzung um den 1.100-Liter-Behälter ergänzt. Zur Einschränkung des Abfuhrrhythmus auf vierzehntägige Abfuhr wird in § 14 Abs. 1 b) die Auswahl auf Restabfallabfuhr begrenzt.

 

Der Entwurf des 1. Nachtrages zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwelm wird mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Schwelm gemäß dem Entwurf zu Vorlage 054/2015 wird beschlossen.

2.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.