Betreff
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm
Vorlage
053/2015
Aktenzeichen
4/51-19 Ve
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - in der Stadt Schwelm - wurden zum 1. 9. 1981 erstmalig beschlossen.  Zum 1.1.2002 fand im Rahmen der Euro-Umstellung eine Anpassung der Geldbeträge statt. Hiermit war keine Erhöhung der Förderbeträge verbunden.  Weiterhin wurden einzelne Förderpositionen redaktionell überarbeitet.

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit sind auch Bestandteil des 2. Kinder- und Jugendförderplan - Stadt Schwelm - 2010 bis 2015.

 

Nach der Gründung der Untergruppe Jugend der AG 78 und der Aktivierung des Stadtjugendringes wurde auch Überarbeitung der Förderrichtlinien angeregt. Die Anregungen der beteiligten Jugendverbände wurden aufgenommen. In der letzten Sitzung des Stadtjugendringes am 18. Februar 2015 wurde neue Entwurf besprochen und zur Verabschiedung empfohlen.

 

Änderungen sind im Entwurf grün gehalten oder durchgestrichen.


Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit - in der Stadt Schwelm – werden laut Entwurf vom 18. Februar 2015 beschlossen. Sie treten rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft.