Sachverhalt:
Zur Sicherstellung der ständigen Funktionsfähigkeit der Verwaltungsführung ist beabsichtigt, neben dem 1. Beigeordneten als allgemeiner Vertretung des Bürgermeisters noch eine dritte Person als Vertretung zu bestellen, um die Zeiten gleichzeitiger Abwesenheit von Bürgermeister und 1. Beigeordneten abzudecken. Diese Aufgabe soll von Herrn Wilfried Guthier, dem Fachbereichsleiter des FB 6 –Planen und Bauen – als ranghöchstem Laufbahnbeamten der Stadt Schwelm wahrgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Herr Städtischer Rechtsdirektor Wilfried Guthier wird ab dem 01.05.2015 gem. § 68 Abs. 3 GO NRW im Falle der gleichzeitigen Abwesenheit von Bürgermeister und 1. Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.