Betreff
Beschluss der Kindergartenbedarfsplanung 2015/16
Vorlage
047/2015
Aktenzeichen
4/51-3 DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Jährlich, bis zum 15. März müssen die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre geplante Belegung für das kommende Kindergartenjahr in Listen eines webbasierenden Programmes des Landesjugendamtes melden. Neu ist, dass seit diesem Jahr gleichzeitig auch der Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu dieser Planung dort als PDF hinterlegt werden muss.

 

In Schwelm betreiben zurzeit sechs verschiedene Träger 15 Kindertageseinrichtungen.

Die Träger sind: die Ev. Kirche, die Kath. Kirche, das DRK, die AWO, eine Elterninitiative und die Stadt Schwelm.

 

Veränderungen in der KiTa-Landschaft von 2014/15 auf 2015/16 ergeben sich in folgenden Einrichtungen:

Die Ev. KiTa „Sternenzelt“ soll im Laufe des Kindergartenjahres 2014/15 geschlossen werden, sobald der Ausbau der Ev. KiTa „Die Arche“ fertiggestellt ist. Dann sollen die restlichen Kinder aus dem Sternenzelt dorthin umziehen.

 

Der Träger der Kath. KiTa „Heilig Geist“ hat formlos erklärt, die Einrichtung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren umwandeln zu wollen.

 

Arche + Sternenzelt (bis Juli 2014)

max. 65 + 45 Plätze (2xTyp I mit max. 12 U3-Pl. + 1xTyp III) + (1xTyp I mit max. 6 U3-Pl. + 1xTyp3); insgesamt max. 110 Plätze, davon max. 18 U3

seit Aug. 2014

max. 65 + 20 Plätze (2xTyp I mit max. 12 U3-Pl. + 1xTyp III) + (1xTyp I mit max. 6 U3-Pl.); insgesamt max. 85 Plätze, davon max. 18 U3

 

Planung ab Aug. 2015

max. 80 Plätze (2xTyp I, mit max 12 U3-Pl. + 2xTyp III)

 

Heil. Geist

Ein detailliertes Umbaukonzept liegt der Verwaltung noch nicht vor. Eine eventuell mögliche Reduzierung der Einrichtung um eine Gruppe, zwecks Herstellung des Raumstandards für eine umgewandelte Gruppe mit U3-Plätzen innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten würde erhebliche Einbußen bei den Ü3-Plätzen bedeuten (ca. 30 Ü3-Plätze weniger). Dieses Konzept wird von der Verwaltung nicht befürwortet, da der Bedarf an Plätzen insgesamt in voller Höhe besteht. Lediglich die Umwandlung einer Typ III-Gruppe in der Typ I, würde den geringsten Verlust an Ü3-Plätzen und den Gewinn von bis zu 6 U3-Plätzen bedeuten.

 

Bedarfsermittlung

Ende Januar 2015 lagen dem Jugendamt insgesamt rund 300 verbindliche Voranmeldungen für die Kindertagesbetreuung vor - davon 34 für das Kindergartenjahr 2016/17, 33 für das Kindergartenjahr 2017/18 und von auswärtigen Familien Anträge für 38 Kinder.

Von den vorangemeldeten Kindern sind bis Anfang Februar (bis auf 11 U3-Kinder) allen Familien Plätze von Einrichtungen angeboten worden. Insgesamt 13 Kinder sollen zurzeit in Kindertagespflege vermittelt werden.

Inzwischen ist die Zahl der noch nicht versorgten Kinder in der Voranmeldeliste wieder auf 22 gestiegen (Stand Mitte Februar). Hinzu kommen bisher 16 Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die der Stadt Schwelm zugewiesen wurden und deren Kinder einen vollen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben.

 

Die Anzahl freier Plätze, offener Voranmeldungen, der Flüchtlingskinder mit Anspruch auf Tagesbetreuung, der auswärtigen Antragsteller und die von den Trägern geplanten Belegzahlen für das Kindergartenjahr 2015/16 werden tagesaktuell in der Sitzung vorgestellt.

 

Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass unter Einbeziehung einer möglichen Überbelegung im Einzelfall der Bedarf für das Kindergartenjahr 2015/16 für Schwelmer Kinder gedeckt werden kann. Eine weitere Reduzierung von Plätzen ist derzeit im Hinblick auf die Entwicklung der ansteigenden Geburten- und Zuwanderungszahlen nicht möglich.

Die Aufnahme von auswärtigen Antragstellern muss entsprechend zurückhaltend behandelt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt die Planung der Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2015/16 entsprechend der in der Sitzung vorgelegten tageaktuellen Zahlen und Daten.