Betreff
Mountainbikestrecke / Pumptrack in Schwelm - Linderhausen
Weitere Entwicklung
Vorlage
043/2015
Aktenzeichen
StEB/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Vorbemerkungen

Der Betreff für die hier vorzulegende Vorlage weist bewusst zwei Begriffe auf, die „Mountainbikestrecke“, die seit dem Jahre 2006 mit unterschiedlichen Fachbehörden und mit dem Rat der Stadt Schwelm abgestimmt ist und den sogenannten „Pumptrack“, der in den Jahren 2012 bis 2014 entstanden ist und für dessen Errichtung keine Abstimmung bzw. Genehmigung vorliegt. Die beiden hier in Rede stehenden Elemente sind im  Lageplan eingezeichnet, der dieser Vorlage als Anlage1 beigefügt ist  Die Mountainbikestrecke und der Pumptrack wird im Nachfolgenden in ihrer Charakteristik und ihrer Entwicklung beschrieben.

 

2. Mountainbikestrecke

Im Jahre 2006 wurden unterschiedliche Standorte im Stadtgebiet im Hinblick auf die Möglichkeit der Einrichtung einer Mountainbikestrecke untersucht. Der Standort am Höhenweg wurde für die Ausweisung der Strecke ausgewählt. Der Begriff „Ausweisung“ wurde hier bewusst gewählt, da die Strecke nicht durch die Stadt Schwelm gebaut werden sollte, sondern einer Gruppe ambitionierter Jugendlicher die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich diese Strecke im zur Verfügung gestellten Wald selbst zu errichten. Die im Lageplan eingezeichnete Strecke beginnt am Wanderparkplatz am Höhenweg und führt über zwei Verläufe jeweils als Rundkurs mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Die eingezeichneten Verläufe dienten den errichtenden Jugendlichen als Anhaltspunkt für die Bautätigkeit und den Aufsichtsbehörden als Anhaltspunkt für die Stellungnahmen zu dem damals geplanten Projekt.

 

Der dargestellte Umfang war mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises und mit dem zuständigen Forstamt in Form und Umfang abgestimmt. Das Forstamt sah die Mountainbikestrecke als lineares Element mit den Waldflächen am Höhenweg vereinbar und hat im Rahmen der Errichtung der Mountainbikestrecke kein Waldumwandlungsverfahren gefordert. Der Gemeindeunfallverband, bei der die Stadt Schwelm versichert ist, hat die Nutzung ebenfalls für unbedenklich erachtet. Das Schreiben des GVV – Kommunalversicherung VvaG ist dieser Vorlage als Anlage2 beigefügt. Die Mountainbikestrecke ist in der dargestellten Form dann im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt und beschlossen worden.

 

Entgegen einiger in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion geäußerter Befürchtungen hat sich die im Waldgebiet am Höhenweg entstandene Mountainbikestrecke bewährt. Im Rahmen der Entstehung und während des Betriebes der Strecke ist es zu einem Interessenausgleich der unterschiedlichen Nutzergruppen gekommen, ohne dass Konflikte oder Konfliktsituationen bei der Verwaltung bekannt wurden.

In der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 21.11.2006, dessen Kurzprotokoll dieser Vorlage als Anlage3 beigefügt ist, wurde festgelegt, dass die Mountainbikestrecke in ihrer Zuständigkeit dem damaligen FB 2 und in der Sicherstellung der Verkehrssicherheit den TBS zugeteilt werden sollte. Für diese Aufgabe wurden aber keine Mittel zur Verfügung stellt. Im Weiteren ist es unmöglich, die Verkehrssicherheit und die damit einhergehende Überprüfung der Strecke zu gewährleisten, da es sich um keine genormte und festgeschriebene Streckenführung handelt, die im Übrigen einer ständigen Veränderung durch die Nutzer unterzogen wird. Der im Weiteren entstandene Pumptrack wurde zusätzlich von den Nutzern angelegt und erfüllt ebenfalls keine der zuvor genannten Kriterien.

 

3. Pumptrack

„Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbikestrecke. Das Ziel ist es, darauf ohne zu treten durch Hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe am Rad Geschwindigkeit aufzubauen. Ein Pumptrack ist als Rundkurs meist aus Erde oder Lehm geschaffen. Der etwa ein Meter breite Biketrail ist mit Wellen und weiteren Elementen wie Steilwandkurven oder Sprüngen versehen. Er kann in beide Richtungen gefahren werden, da er in flachem Gelände gebaut wird.

(Quelle Wikipedia)

 

Der hier beschriebene Pumptrack befindet sich ca. 20 m südlich der Straße „Höhenweg“ in einem relativ flachgeneigten Bereich des vorhandenen Waldes. Im Lageplan ist die Lage des Pumptracks durch eine Kreuzschraffur gekennzeichnet. Auf einer Fläche von ca.  500m² ist von den Mountainbikern eine Vielzahl von Senken, Wällen und Hügeln in den vorhandenen Untergrund gegraben worden. Diese Senken, Wälle und Hügel sind um die vorhandenen Bäume herum angeordnet worden. Bäume sind für die Bautätigkeiten nicht beseitigt worden, lediglich die Strauchschicht und die Krautschicht sind nicht mehr vorhanden. Der anstehende Lehmboden ist stark verdichtet und bei Regenwetter bildet sich Stauwasser.

 

Für den jetzt bestehenden Pumptrack ist festzuhalten:

Die Errichtung des Pumptracks ist nicht mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt.

Wenn der Pumptrack weiter aufrechterhalten wird, geht das Forstamt davon aus, das die Fläche, kein Wald mehr ist. Mit dem Auswirkungsbereich ist dann von einem Totalverlust von ca. 1.000m² auszugehen, so dass die Notwendigkeit besteht, eine Ersatzaufforstung vorzunehmen. Die Notwendigkeit der Ersatzaufforstung sieht das Forstamt auch, wenn der Pumptrack als sogenannte „Veranstaltung im Wald“ betrieben wird und keine Waldumwandlung angestrebt wird. Dieser Vorlage ist ein Vermerk über den Ortstermin mit dem Regionalforstamt am 09.04.2014 als Anlage 4 beigefügt. Wenn die Fläche nicht zurückgebaut wird, besteht das Forstamt auf einem Ausgleich von bis zu 1: 3 durch Ersatzaufforstung.

 

4.  Zusammenfassung

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

Die Mountainbikestrecke als linearer Rundkurs in dem Waldgebiet am Höhenweg hat sich bewährt. Beeinträchtigungen anderer Nutzergruppen sind nicht bekannt geworden. Für die Mountainbikestrecke als linearer Rundkurs war und ist kein Waldumwandlungsverfahren erforderlich. Die abgestimmte Nutzung ist mit den Bestimmungen der Forstgesetzgebung und mit dem Landschaftsgesetz kompatibel. Die bisher fehlende interne Zuordnung sowie die Überwachung der Verkehrssicherheit wird auf Basis dieser Vorlage geregelt. 

 

Mit der Nutzung des  Pumptracks als flächiges Element im Waldgebiet am Höhenweg ist von einem Verlust der Waldfunktion auszugehen, die ein Waldumwandlungsverfahren erfordert, auch wenn die Sonderregelung der „genehmigten Veranstaltung im Wald“ als Ausweg herangezogen wird.

 

Aus den nachfolgend genannten Gründen sollte aus Sicht der Verwaltung von der „Legalisierung“ des Pumptracks an der hier in Rede stehenden Stelle abgesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Da es bei den Nutzern keine verbindliche Struktur gibt, fehlen feste Ansprechpartner. Die Gründung eines Vereins wird von den Nutzern nicht angestrebt.

 

Für die Aufrechterhaltung des Pumptracks ist die Bereitstellung einer ca. 3.000m² großen Ersatzaufforstungsfläche erforderlich. Neben der Bereitstellung der Fläche fallen dabei auch Kosten für die Erstaufforstung der Fläche an.

 

 

Der hier vorhandene Pumptrack sollte zurückgebaut werden. Der Rückbau kann über eine Einplanierung der modellierten Massen erfolgen. Nach dem Einplanieren der Bodenmassen kann die beseitigte Strauchschicht durch gezielte Nachpflanzung entsprechender Straucharten wiederhergestellt werden. Die Krautschicht der Fläche regeneriert sich nahezu automatisch, wenn das Areal sich selbst überlassen wird.

Diese Einschätzung wird auch durch die untere Landschaftsbehörde geteilt. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW hat seine Vorstellungen am 07. April 2015 mitgeteilt. Für die hier in den Grundzügen beschriebene Wiederherstellung der Waldfläche sind nach derzeitigem Erkenntnisstand folgende Aufwendungen erforderlich:

 

·         Bodenvorbereitende Maßnahmen ca. 500 € netto,

·         Nachpflanzung mit standortgerechten Rotbuchen (ca. 2.000 bis 3.0000 Stück) bei ca. 2 €/Stück (einschließlich Einpflanzung) ca. 2.000,- € bis 3.000,- € netto,

·         Summe ca. 2.500,- € bis 3.500,- € netto (bzw. ca. 3.000,- € bis 4.200,- € brutto).

 

Wie bereits mehrfach angesprochen, ist ein sogenannter Pumptrack nicht auf bestimmte Geländeverhältnisse angewiesen, kann auch außerhalb des Waldes betrieben werden.

Vor dem Hintergrund, dass ein Pumptrack möglicherweise als Kinder- bzw. Jugendspieleinrichtung betrachtet werden kann, ist es denkbar einen solchen Pumptrack auf einer im Stadtgebiet vorhandenen Fläche anzulegen. Ggf. kann auch die im Beschlussvorschlag zu 2. angesprochene Kombination von (herkömmlicher) Mountainbikestrecke und Pumptrack  erwogen werden. Der Jugendhilfeausschuss müsste sich mit der Ausgestaltung der Anlage und damit mit der Einrichtung einer Spieleinrichtung befassen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.          Der sogenannte „Pumptrack“ im Waldgelände am Höhenweg wird in der in der Vorlage beschriebenen Art und Weise zurückgebaut. Die ursprüngliche Mountainbikestrecke bleibt bestehen.

 

2.          Die Verwaltung prüft, ob im Stadtgebiet ein Standort gefunden werden kann, auf dem eine dauerhafte Mountainbikestrecke errichtet werden kann, die auch die Merkmale eines Pumptrack beinhaltet. Der Jugendhilfeausschuss wird sich mit der Ausgestaltung der Mountainbikestrecke und damit mit der Einrichtung einer Spieleinrichtung befassen.