Weitere Entwicklung
Sachverhalt:
1. Vorbemerkungen
Der Betreff für die hier
vorzulegende Vorlage weist bewusst zwei Begriffe auf, die „Mountainbikestrecke“,
die seit dem Jahre 2006 mit unterschiedlichen Fachbehörden und mit dem Rat der
Stadt Schwelm abgestimmt ist und den sogenannten „Pumptrack“, der in den Jahren
2012 bis 2014 entstanden ist und für dessen Errichtung keine Abstimmung bzw.
Genehmigung vorliegt. Die beiden hier in Rede stehenden Elemente sind im Lageplan eingezeichnet, der dieser Vorlage
als Anlage1 beigefügt ist Die
Mountainbikestrecke und der Pumptrack wird im Nachfolgenden in ihrer
Charakteristik und ihrer Entwicklung beschrieben.
2. Mountainbikestrecke
Im Jahre 2006 wurden
unterschiedliche Standorte im Stadtgebiet im Hinblick auf die Möglichkeit der
Einrichtung einer Mountainbikestrecke untersucht. Der Standort am Höhenweg
wurde für die Ausweisung der Strecke ausgewählt. Der Begriff „Ausweisung“ wurde
hier bewusst gewählt, da die Strecke nicht durch die Stadt Schwelm gebaut
werden sollte, sondern einer Gruppe ambitionierter Jugendlicher die Möglichkeit
gegeben werden sollte, sich diese Strecke im zur Verfügung gestellten Wald selbst
zu errichten. Die im Lageplan eingezeichnete Strecke beginnt am Wanderparkplatz
am Höhenweg und führt über zwei Verläufe jeweils als Rundkurs mit
unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Die eingezeichneten Verläufe dienten
den errichtenden Jugendlichen als Anhaltspunkt für die Bautätigkeit und den
Aufsichtsbehörden als Anhaltspunkt für die Stellungnahmen zu dem damals
geplanten Projekt.
Der dargestellte Umfang war mit
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises und mit dem zuständigen Forstamt in
Form und Umfang abgestimmt. Das Forstamt sah die Mountainbikestrecke als
lineares Element mit den Waldflächen am Höhenweg vereinbar und hat im Rahmen
der Errichtung der Mountainbikestrecke kein Waldumwandlungsverfahren gefordert.
Der Gemeindeunfallverband, bei der die Stadt Schwelm versichert ist, hat die
Nutzung ebenfalls für unbedenklich erachtet. Das Schreiben des GVV –
Kommunalversicherung VvaG ist dieser Vorlage als Anlage2 beigefügt. Die
Mountainbikestrecke ist in der dargestellten Form dann im Ausschuss für Umwelt
und Stadtentwicklung vorgestellt und beschlossen worden.
Entgegen
einiger in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion geäußerter
Befürchtungen hat sich die im Waldgebiet am Höhenweg entstandene
Mountainbikestrecke bewährt. Im Rahmen der Entstehung und während des Betriebes
der Strecke ist es zu einem Interessenausgleich der unterschiedlichen
Nutzergruppen gekommen, ohne dass Konflikte oder Konfliktsituationen bei der
Verwaltung bekannt wurden.
In der
Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 21.11.2006, dessen Kurzprotokoll dieser
Vorlage als Anlage3 beigefügt ist, wurde festgelegt, dass die
Mountainbikestrecke in ihrer Zuständigkeit dem damaligen FB 2 und in der
Sicherstellung der Verkehrssicherheit den TBS zugeteilt werden sollte. Für diese
Aufgabe wurden aber keine Mittel zur Verfügung stellt. Im Weiteren ist es
unmöglich, die Verkehrssicherheit und die damit einhergehende Überprüfung der
Strecke zu gewährleisten, da es sich um keine genormte und festgeschriebene
Streckenführung handelt, die im Übrigen einer ständigen Veränderung durch die
Nutzer unterzogen wird. Der im Weiteren entstandene Pumptrack wurde zusätzlich
von den Nutzern angelegt und erfüllt ebenfalls keine der zuvor genannten
Kriterien.
3. Pumptrack
„Ein
Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbikestrecke. Das Ziel ist es,
darauf ohne zu treten durch Hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus
der Tiefe am Rad Geschwindigkeit aufzubauen. Ein Pumptrack ist als Rundkurs
meist aus Erde oder Lehm geschaffen. Der etwa ein Meter breite Biketrail ist
mit Wellen und weiteren Elementen wie Steilwandkurven oder Sprüngen versehen.
Er kann in beide Richtungen gefahren werden, da er in flachem Gelände gebaut
wird.
(Quelle
Wikipedia)
Der hier beschriebene Pumptrack
befindet sich ca. 20 m südlich der Straße „Höhenweg“ in einem relativ
flachgeneigten Bereich des vorhandenen Waldes. Im Lageplan ist die Lage des
Pumptracks durch eine Kreuzschraffur gekennzeichnet. Auf einer Fläche von
ca. 500m² ist von den Mountainbikern
eine Vielzahl von Senken, Wällen und Hügeln in den vorhandenen Untergrund
gegraben worden. Diese Senken, Wälle und Hügel sind um die vorhandenen Bäume
herum angeordnet worden. Bäume sind für die Bautätigkeiten nicht beseitigt
worden, lediglich die Strauchschicht und die Krautschicht sind nicht mehr
vorhanden. Der anstehende Lehmboden ist stark verdichtet und bei Regenwetter
bildet sich Stauwasser.
Für den jetzt bestehenden
Pumptrack ist festzuhalten:
Die Errichtung des Pumptracks ist
nicht mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt.
Wenn der Pumptrack weiter
aufrechterhalten wird, geht das Forstamt davon aus, das die Fläche, kein Wald
mehr ist. Mit dem Auswirkungsbereich ist dann von einem Totalverlust von ca.
1.000m² auszugehen, so dass die Notwendigkeit besteht, eine Ersatzaufforstung
vorzunehmen. Die Notwendigkeit der Ersatzaufforstung sieht das Forstamt auch,
wenn der Pumptrack als sogenannte „Veranstaltung im Wald“ betrieben wird und
keine Waldumwandlung angestrebt wird. Dieser Vorlage ist ein Vermerk über den
Ortstermin mit dem Regionalforstamt am 09.04.2014 als Anlage 4 beigefügt. Wenn
die Fläche nicht zurückgebaut wird, besteht das Forstamt auf einem Ausgleich
von bis zu 1: 3 durch Ersatzaufforstung.
4. Zusammenfassung
Zusammenfassend kann festgehalten
werden:
Die Mountainbikestrecke als
linearer Rundkurs in dem Waldgebiet am Höhenweg hat sich bewährt.
Beeinträchtigungen anderer Nutzergruppen sind nicht bekannt geworden. Für die
Mountainbikestrecke als linearer Rundkurs war und ist kein
Waldumwandlungsverfahren erforderlich. Die abgestimmte Nutzung ist mit den
Bestimmungen der Forstgesetzgebung und mit dem Landschaftsgesetz kompatibel.
Die bisher fehlende interne Zuordnung sowie die Überwachung der
Verkehrssicherheit wird auf Basis dieser Vorlage geregelt.
Mit der Nutzung des Pumptracks als flächiges Element im
Waldgebiet am Höhenweg ist von einem Verlust der Waldfunktion auszugehen, die
ein Waldumwandlungsverfahren erfordert, auch wenn die Sonderregelung der
„genehmigten Veranstaltung im Wald“ als Ausweg herangezogen wird.
Aus den nachfolgend
genannten Gründen sollte aus Sicht der Verwaltung von der „Legalisierung“ des
Pumptracks an der hier in Rede stehenden Stelle abgesehen werden.
Da es bei den Nutzern keine
verbindliche Struktur gibt, fehlen feste Ansprechpartner. Die Gründung eines
Vereins wird von den Nutzern nicht angestrebt.
Für die Aufrechterhaltung des Pumptracks
ist die Bereitstellung einer ca. 3.000m² großen Ersatzaufforstungsfläche
erforderlich. Neben der Bereitstellung der Fläche fallen dabei auch Kosten für
die Erstaufforstung der Fläche an.
Der hier vorhandene Pumptrack
sollte zurückgebaut werden. Der Rückbau kann über eine Einplanierung der
modellierten Massen erfolgen. Nach dem Einplanieren der Bodenmassen kann die
beseitigte Strauchschicht durch gezielte Nachpflanzung entsprechender
Straucharten wiederhergestellt werden. Die Krautschicht der Fläche regeneriert
sich nahezu automatisch, wenn das Areal sich selbst überlassen wird.
Diese Einschätzung wird auch
durch die untere Landschaftsbehörde geteilt. Der Landesbetrieb Wald und Holz
NRW hat seine Vorstellungen am 07. April 2015 mitgeteilt. Für die hier in den
Grundzügen beschriebene Wiederherstellung der Waldfläche sind nach derzeitigem
Erkenntnisstand folgende Aufwendungen erforderlich:
·
Bodenvorbereitende Maßnahmen ca. 500 € netto,
·
Nachpflanzung mit standortgerechten Rotbuchen
(ca. 2.000 bis 3.0000 Stück) bei ca. 2 €/Stück (einschließlich Einpflanzung)
ca. 2.000,- € bis 3.000,- € netto,
·
Summe ca. 2.500,- € bis 3.500,- € netto (bzw.
ca. 3.000,- € bis 4.200,- € brutto).
Wie bereits mehrfach
angesprochen, ist ein sogenannter Pumptrack nicht auf bestimmte
Geländeverhältnisse angewiesen, kann auch außerhalb des Waldes betrieben
werden.
Vor dem Hintergrund, dass ein
Pumptrack möglicherweise als Kinder- bzw. Jugendspieleinrichtung betrachtet
werden kann, ist es denkbar einen solchen Pumptrack auf einer im Stadtgebiet
vorhandenen Fläche anzulegen. Ggf. kann auch die im Beschlussvorschlag zu 2.
angesprochene Kombination von (herkömmlicher) Mountainbikestrecke und
Pumptrack erwogen werden. Der
Jugendhilfeausschuss müsste sich mit der Ausgestaltung der Anlage und damit mit
der Einrichtung einer Spieleinrichtung befassen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
sogenannte „Pumptrack“ im Waldgelände am Höhenweg wird in der in der Vorlage
beschriebenen Art und Weise zurückgebaut. Die ursprüngliche Mountainbikestrecke
bleibt bestehen.
2.
Die
Verwaltung prüft, ob im Stadtgebiet ein Standort gefunden werden kann, auf dem
eine dauerhafte Mountainbikestrecke errichtet werden kann, die auch die
Merkmale eines Pumptrack beinhaltet. Der Jugendhilfeausschuss wird sich mit der
Ausgestaltung der Mountainbikestrecke und damit mit der Einrichtung einer
Spieleinrichtung befassen.